Anlässlich der Mitgliederversammlung auf dem Kölner Anwaltstag 2022 am 24. Mai 2022 veröffentlichen wir folgende Informationen: hier geht es zum Download

Anlässlich der Mitgliederversammlung auf dem Kölner Anwaltstag 2022 am 24. Mai 2022 veröffentlichen wir folgende Informationen: hier geht es zum Download
Die zentrale Beratungsstelle für rechtssuchende und bedürftige Bürger sowie die Sondersprechstunde für ukrainische Flüchtlinge im
Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101
Zimmer 101 (1. Stock)
50939 Köln
ist an folgenden zwei Terminen geschlossen:
Dienstag, den 24. Mai 2022 und
Donnerstag, den 26. Mai 2022.
Ab Dienstag, dem 31. Mai wird die anwaltliche Beratung zu den bekannten Zeiten wieder wie gewohnt fortgeführt.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause fand am Mittwoch, den 11. Mai 2022 wieder der traditionelle Empfang des Kölner Anwaltsverein e. V. (KAV) im Gebäude des Arbeitsgerichtes und Landesarbeitsgerichtes Köln statt.
Besonders schön war zu sehen, dass der Empfang sehr großen Anklang fand und schon wieder vergleichbare Besucherzahlen mit den Empfängen der Vorjahre aufwies. Bei Jazz-Musik, Getränken und Fingerfood nutzen die im Arbeitsrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte wieder ausgiebig alle Gelegenheiten zum Austausch mit den Richterinnen und Richtern des Arbeitsgerichtes und Landesarbeitsgerichtes. Diese fanden sich auch in in ausreichender Menge nach den kurzen Ansprachen des Präsidenten des LAG, Herr Dr. Jürgen vom Stein und des Direktors des Arbeitsgerichtes, Herr Dr. Dirk Gilberg, die über die Tätigkeit der Gerichte im letzten Jahr berichteten.
Höhepunkt der Veranstaltung war ein ca. einstündiger Fachvortrag von Herrn Prof. Dr. Christian Rolfs, der vor kurzem die Nachfolge von Herrn Preis als Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universtität zu Köln angetreten hat. Herr Prof. Rolfs widmete sich dabei den Fragestellungen, die mit dem Zeitpunkt der Begründung des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses verbunden sind.
Da der Empfang ein solcher Erfolg für alle, Besucher und Veranstalter, war, wird er nun wieder alljährlich im Mai stattfinden.
Vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:
Mit diesem Schreiben wollen wir Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer von betrieblichen Grundstücken (sog. Nichtwohngrundstücken) über die Grundsteuerreform sowie zum aktuellen Sachstand und Handlungsbedarf informieren.
Details finden Sie in der hier verlinkten PDF.
Endlich wird es ab Mai wieder eine Kunst-Ausstellung im Landgericht Köln geben. Die Künstlerin Frau Daldrup präsentiert ihre Fotografien unter dem Titel „Spruchkörper“.
Die Ausstellung wird
eröffnet. Sie läuft bis zum 25. Juli 2022
Ort: Landgericht Köln, 1. OG, Foyer, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Die Veranstaltung findet im Rahmen der 75-Jahres-Feierlichkeiten der Justiz NRW statt.
Zum Anfang des Jahres 2022 hat sich auf Initiative des Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Amts- und Landgerichts Köln, der Rechtsanwaltskammer Köln und des KAV, gebildet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame, pragmatische Lösungen für ggf. auftretende Probleme bei der Einführung der aktiven Nutzungsplicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im Zusammenspiel mit der elektronischen Akte bei Gericht (e-Akte) zu erörtern.
Dabei sollte es nicht um die Lösung von Einzelfällen gehen, sondern um die Besprechung von strukturellen Problemen und deren möglichst schnelle Aufarbeitung und zielorientierte (Auf-)Lösung. Justiz und Anwaltschaft im Kölner Sprengel können so gleichermaßen von dem Austausch profitieren und Erfahrungen bei dem Umgang mit dem beA und der e-Akte gegenseitig kommunizieren.
Einige „Probleme“ konnten so bereits diskutiert und angegangen werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden auch künftig turnusmäßig im Austausch bleiben und ihre Arbeit fortsetzen.
Seit Anfang April haben Bund und Länder viele Corona-Schutzmaßnahmen für die öffentlichen Bereiche auslaufen lassen. Für NRW sieht die aktuelle CoronaSchVO NRW vom 03.04.2022 (nur noch) vor, dass die Bediensteten gehalten sind, sich eigenverantwortlich und solidarisch zu verhalten, um nicht sich selber bzw. andere einer unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen.
Darauf basierend werden die für den Übergangszeitraum noch geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 01.05.2022 aufgehoben und ab diesem Zeitpunkt für die Bediensteten sowie für das rechtssuchende Publikum das Tragen einer medizinischen Maske, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m, die persönlichen Hygienemaßnahmen (Handhygiene, Hust- Nießetikette) sowie das infektionsschutzgerechte Lüften im Gebäude empfohlen. Darüber hinaus wird eine dringende Empfehlung insbesondere in den Fällen, in denen der erforderliche Abstand nicht gewahrt werden kann oder mehrere Personen auf engem Raum zusammenkommen und die vorgenannten Regelungen nicht eingehalten werden können, ausgesprochen.
Hier erfahren Sie die Details.
In der derzeitigen Phase der Pandemie, in der staatlich verordnete Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden, sollen im Einvernehmen mit den Präsidialgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln die verpflichtenden Maßnahmen ab dem 01.05.2022 aufgehoben und in die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen für die Sicherstellung eines angemessenen Infektionsschutzes auf Basis von Empfehlungen gelegt werden. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden (vgl. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 CoronaSchVO NRW), um insbesondere gesundheitlich besonders gefährdete Personen keinem unangemessenen Infektionsgeschehen auszusetzen.
Im Einzelnen gilt für daher ab dem 01.05.2022 Folgendes:
a) AHA+L-Regeln
Das Tragen medizinischer Gesichtsmasken, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m, Handhygiene, Hust- und Niesetikette sowie das infektionsschutzgerechte Lüften werden für alle Bediensteten sowie für Besucher der Dienststelle empfohlen. Bei Unterschreitung des Mindestabstands insbesondere bei Nutzung der Aufzüge, die weiterhin von maximal 5 Personen zeitgleich genutzt werden können, und in von mehreren Personen genutzten Innenräumen wird die Einhaltung der AHA+L-Regeln dringend empfohlen.
Medizinische Masken können den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen bleiben selbstverständlich unberührt (§ 176 GVG).
b) Heim- und Telearbeit
Die Bewilligung coronabedingter Telearbeit wird nicht aufrechterhalten. Die Gewährung von Telearbeit soll auf die Regelungen der örtlichen Dienstvereinbarungen zurückgeführt werden. Die Rahmendienstvereinbarung zur Telearbeit vom 02.06.2021 ermöglicht generell unter Berücksichtigung der Einhaltung dienstlicher Interessen eine großzügige Ausgestaltungsmöglichkeit.
c) Beschäftigtentestung
Nach den bisherigen Erfahrungen kann es durch Antigen-Selbsttests gelingen, Infektionsketten zu unterbrechen. Das Testangebot kann daher im bisherigen Umfang aufrecht gehalten werden.
d) Veranstaltungen, Dienstbesprechungen, Dienstreisen
Es empfiehlt sich im Einzelfall zu prüfen, ob dienstliche Besprechungen und vergleichbare Veranstaltungen eine persönliche Anwesenheit erfordern oder ob sie auch mittels Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.
e) Raucherbalkon
Der sog. Raucherbalkon auf der 14. Etage bleibt zunächst gesperrt. Die weitere Nutzung soll zeitnah mit Personal- und Richterrat besprochen werden. Bis zu dieser Regelung ist das Rauchen lediglich im Raucher-Pavillon im hinteren Bereich des Anlieferhofes (unterhalb des Saalbereichs) gestattet.
Gerne möchten wir Sie auf eine neue, spannende Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Innovation & Recht“ an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln aufmerksam machen.
Ziel der neuen Veranstaltungsreihe ist die Diskussion wichtiger Trends und aktueller technischer und interdisziplinär nutzbarer Entwicklungen in Wissenschaft und Wirtschaft. Diese neuen Technologien sollen zugleich mit den an sie geknüpften besonderen rechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen vorgestellt werden.
Die Veranstaltungsreihe startet am 05. Mai 2022 um 9.00 Uhr mit der Auftaktveranstaltung zum Thema „Blockchain“.
Die Blockchain-Technologie hat ihren Siegeszug im Bereich der Kryptowährungen begonnen und sich mittlerweile zu einem wichtigen Innovationsgeber für den digitalen Wandel in den unterschiedlichsten Gebieten entwickelt.
In der Auftaktveranstaltung sollen praktische Anwendungsbereiche dieser neuen Technologie und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen IT, Finanzen, Wirtschaft, Medien und Recht vorgestellt und diskutiert werden.
Die Einladung mit allen weiteren Informationen finden Sie unter https://www.th-koeln.de/hochschule/innovation–recht_93351.php
Der Anmeldelink zu der Veranstaltung findet sich hier: https://www.th-koeln.de/wirtschafts-und-rechtswissenschaften/anmeldung-innovation–recht_93541.php
Eine Online-Teilnahme an der Veranstaltung ist via Zoom vorgesehen. Die Veranstaltung kann auch in Präsenz am Campus Südstadt der TH Köln, Raum 114, Claudiusstraße 1, 50678 Köln, wahrgenommen werden.
Sie sind herzlich zur Teilnahme digital oder vor Ort eingeladen!
Hier finden Sie weitere Details zur Veranstaltung
Gestern Nachmittag besuchte Landesjustizminister Peter Biesenbach unsere Sondersprechstunde für ukrainische Flüchtlinge mit dem Ziel, das Angebot des Kölner Anwaltverein noch breiter zu kommunizieren. Hierzu war auch RTL zugegen und drehte einen Beitrag dazu, der noch am gleichen Abend auf RTL West ausgestrahlt wurde.
In der Sondersprechstunde des KAV, jeweils dienstags und donnerstags von 12.00 bis 14.00 Uhr, lassen sich ukrainische Flüchtlinge kostenlos zumeist in Asyl- und Sozialrechtsfragen beraten. Die Rechtsanwältinnen und -anwälte sind entweder ukrainisch- oder russischsprachig oder werden von einer Übersetzerin unterstützt.
Da der Beratungsbedarf bei unseren ukrainischen Mitmenschen so groß ist, „(…) freuen wir uns über jegliche weitere anwaltliche Unterstützung in dieser humanitären Notlage, um den Ansturm an Ratsuchenden noch besser bewältigen zu können.“, so Markus Trude, Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V.
Möchten Sie uns unterstützen, dann wenden Sie sich gerne an folgende E-Mail: info@koelner-anwaltverein.de oder melden sich telefonisch in unserer Geschäftsstelle unter der 0221/ 2856020. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.koelner-anwaltverein.de/kav-in-solidaritaet-mit-der-ukraine/
Zum Beitrag von RTL geht es hier: https://www.rtl.de/cms/kostenlose-rechtsberatung-fuer-ukrainer-4957365.html
Mit Ablauf des 2. April 2022 ist die bisherige Coronaschutzverordnung außer Kraft getreten. Es ist noch nicht abzusehen, welche Coronaschutz-Maßnahmen durch die Landesregierung ab dem 03.04.2022 erlassen werden. Jedoch wird dem Arbeitgeber durch die Neuregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits jetzt die Beurteilung überlassen, welche Infektionsschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und der tätigkeitsbezogenen Infektionsgefahren, weiterhin geboten sind.
Daher bleiben bis auf Weiteres alle bisher getroffenen Maßnahmen, insbesondere die Regelungen zum Abstand und der Pflicht zum Anlegen von Masken (also Abstand- und Maskenpflicht für alle Beschäftigten sowie für das rechtsuchende Publikum) sowie die Regelungen zur Telearbeit für das Landgericht Köln sowie Oberlandesgericht Köln zunächst bestehen.