KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Online-Plattform zu Inhalten und Beschlüssen der OLG-Präsidentenkonferenz

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs finden sich jährlich zu einer Konferenz zusammen, auf der aktuelle rechtspolitische Fragen und Themen der gerichtlichen Praxis erörtert werden. Im Rahmen der Jahrestagungen werden zudem regelmäßig Arbeitsgruppen eingesetzt und Beschlüsse zu aktuellen Justiz-Themen gefasst.

Die Inhalte und Beschlüsse der bisherigen Jahreskonferenzen sind nun erstmalig in einer zentralen und frei zugänglichen Sammlung übersichtlich zusammengestellt worden. Das Archiv beinhaltet Materialien zu den Tagungen der Jahre 2017 bis 2023 und ist über die Internetseite des Oberlandesgerichts Köln unter „Jahrestagungen/ Informationen zu den Jahrestagungen“ abrufbar.
Die Zusammenstellung dient dem Zweck, die Positionen der Obergerichte effizienter recherchierbar zu machen und Interessierten einen erleichterten Überblick über die Konferenzinhalte zu ermöglichen.

Die nächste Jahrestagung findet vom 6. bis 8. Mai 2024 bei dem Oberlandesgericht München statt.

author: Heike Filipczyk
KAV Newsletter

Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab Januar 2025

Informationen zur elektronischen Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend sein. Dies gilt jedenfalls nach dem aktuellen Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes für den Empfang elektronischer Rechnungen. Auch wenn sich das Gesetz momentan noch im Vermittlungsausschuss befindet – wir geben einen Ausblick und erklären, inwiefern sich Kanzleien darauf einstellen müssen. Denn auch wenn die Einführungsfristen vielleicht noch verschoben werden, die elektronische Rechnung wird früher oder später auf jeden Fall Einzug in Ihren Büroalttag halten.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in diesem Dokument zum Download für Sie zusammengestellt.

author: Heike Filipczyk
bea 1200x675 1

beA-Ausfälle – Informationen und Handlungsempfehlungen

beA-Ausfälle – Das muss nicht beaengstlich sein!

Über die jecken Karnevalstage gab es nicht nur unbeschwerte Zeiten. Einige Kolleginnen und Kollegen mussten sich leider mit den Auswirkungen der Störungen im elektronischen Rechtsverkehr quälen, die über drei Tage anhielt. Die Gründe für den Ausfall sind bisher nicht kommuniziert worden. So waren aufgrund einer Störung die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie die Bundesgerichte und Registergerichte in Baden-Württemberg sowie die Organisationen, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Patentanwälte, Bürger und Nutzer des Mein Justizpostfaches (MJP) über den elektronischen Rechtsverkehr nicht erreichbar. Das bedeutete, dass Nachrichten über das beA die betroffenen Gerichte nicht erreichten. Das war teils bei vielen Betroffenen mit der Sorge verbunden, dass dadurch Fristen nicht eingehalten werden konnten.

Deshalb hier die Empfehlung, sich bei solchen Störungen zunächst über folgende Website zu informieren: https://egvp.justiz.de/meldungen/

Sollte man betroffen sein, ist es zwingend notwendig, eine sogenannte Ersatzeinreichung vor Fristablauf vorzunehmen, § 130d S. 2 und 3 ZPO. Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstellen-und-versand-von-nachrichten/ersatzeinreichung-bei-technischen-stoerungen

Da in den ersten Tagen der Störung auch teils keine aktive Fehlermeldung bei Versendung über eine Anwaltssoftware erfolgte, empfehlen wir dringend, immer im beA selbst die erfolgreiche Versendung zu kontrollieren und den hinterlegten Datensatz aus dem beA in Ihrer eigenen elektronischen Akte zu speichern, da dieser nach Ablauf der dortigen Aufbewahrungsfrist gelöscht wird und nicht mehr abrufbar ist.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Registrierungspflicht im „goAML“

Wichtig! – Registrierungspflicht im „goAML“ – Wichtig!

Für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes besteht – unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung – spätestens zum 1. Januar 2024 eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU.

Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 Geldwäschegesetz (GwG) sind u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und andere dort genannte Berufsträger. Gemäß § 45 Abs. 1 GwG haben sich die Verpflichteten im elektronischen Meldeportal goAML bei der FIU zu registrieren. Dies gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Hierunter fallen grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.

Demzufolge hat sich jeder Partner und Angestellte separat als eigenständiger Verpflichteter in goAML Web zu registrieren. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) erfüllt hier nicht die Norm. Die bisher bereits in goAML Web registrierten Institutionen und die darunter erfassten Berufsträger bleiben zunächst aber im Bestand.

Bei Berufsträgern, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung steht dabei im Vordergrund.

Detaillierte Informationen zur Registrierung in goAML Web erhalten Sie hier: https://goaml.fiu.bund.de/Home

Ein Tutorial zur Registrierung ist hier hinterlegt: https://www.zoll.de/DE/FIU/Software-goAML/Publikationen/publikationen_node.html

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

eAkte in Familiensachen beim Amtsgericht Köln

Seit dem 02.11.2023 haben alle Familienabteilungen bei dem Familiengericht Köln mit der Pilotierung der elektronischen Akte begonnen. Dabei werden ausschließlich neu eingehende Verfahren elektronisch bearbeitet. Bestandsverfahren werden weiterhin als Papierakten geführt.
Die bereits gewonnenen Erfahrungen lassen Fortschritte bei der Effizienz und vor allem einen zügigen „Postlauf“ über den elektronischen Rechtsverkehr erwarten.

Diesbezüglich sind insbesondere die Geschäftsstellen auf Ihre Mitwirkung angewiesen:

Bitte machen Sie in allen beA-/ beN-Schriftsätzen folgende Eintragungen unter
Aktenzeichen des Empfängers: „gerichtliches Aktenzeichen“ z.B. 306 F 123/23

Bei dem Verbund von Scheidungs- und Folgesachen ist darauf zu achten, dass Schriftsätze in Folgesachen mit dem vollständigen Aktenzeichen erfasst werden, z.B. 306 F 123/23 VA, 306 F 123/23 GÜ; 306 F 123/23 UE. Denn nur so ist gewährleistet, dass Schriftsätze zügig und automatisiert der richtigen Akte zugeordnet werden. Andernfalls sind Mehraufwand bei den Geschäftsstellen und Verzögerungen in der Bearbeitung die Folge.

Es wir gebeten darauf zu achten, dass im Feld „Aktenzeichen des Empfängers“ keinerlei weitere Zeichen (auch keine Leerzeichen) eingetragen werden.

Köln, 21.11.2023
(Information: Hr. Hönscheid, AmtsG)

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Erreichbarkeit von Gerichtsvollziehern über eBO

Seit dem 27.06.2023 sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Köln über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach (eBO) adressierbar. Es besteht daher die Möglichkeit, einen Auftrag zur Zustellung oder Zwangsvollstreckung sowie Sachstandsanfragen unmittelbar an die Angehörigen des Gerichtsvollzieherdienstes zu richten. Über das eBO besteht ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 ZPO.

Seit einigen Wochen ist ein besonders hohes Aufkommen von elektronischen Eingängen für den Gerichtsvollzieherdienst auf der hiesigen Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu verzeichnen, was bedauerlicherweise zu einer erheblichen Verzögerung der Weiterleitung von Eingängen führte. Um in diesem Bereich ein wenig Entlastung zu schaffen, wird um eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Gerichtsvollzieherdienst gebeten. Diese führt auch auf Ihrer Seite zu einer Beschleunigung der Angelegenheit, da die Zuordnung und Weiterleitung über die hiesige Verteilerstelle entfällt.

Eine Recherche hinsichtlich der Zuständigkeit kann auf der Internetseite der jeweiligen Amtsgerichte vorgenommen werden, hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/gerichtsvollzieher/index.php.

Die dort ermittelten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind sodann unter ihren Namen und der Geschäftsanschriften im eBO-Adressbuch zu finden. Im Abwesenheitsfall wird eine automatische Weiterleitung des Postfachs an den oder die jeweilige Vertreter/in eingerichtet.

Information vom Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Dumke

Köln 20.11.2023

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Strafsache gegen DRACH – Sitzungstage im Dezember 2023

In der Strafsache gegen Drach finden Sie nachfolgend die Sitzungstage bis Ende 2023 aufgeführt:

  • Freitag, 15.12.2023, um 09:15 Uhr,
  • Mittwoch, 20.12.2023, um 09:15 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass hierdurch diverse Beeinträchtigungen, insbesondere die Verkehrsführung und Parkplatzsituation betreffend, entstehen.

 

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Strafsache gegen DRACH – Sitzungstage im November 2023

In der Strafsache gegen Drach finden Sie nachfolgend die Sitzungstage bis Ende November2023 aufgeführt:

  • Dienstag, 07.11.2023, um 08:45 Uhr,
  • Donnerstag, 09.11.2023, um 09:15 Uhr,
  • Mittwoch, 15.11.2023, um 09:15 Uhr,
  • Donnerstag, 23.11.2023, um 09:15 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass hierdurch diverse Beeinträchtigungen, insbesondere die Verkehrsführung und Parkplatzsituation betreffend, entstehen.

 

author: Heike Filipczyk
Beitragsbild Nachlese Sieben Winter in Teheran vom 231025 Koelner Anwaltverein

Sieben Winter in Teheran – Nachlese zur Veranstaltung vom 25. Oktober 2023

„Sieben Winter in Teheran“
– Film mit Einführung in Scharia und Blutrache

Am 25. Oktober lud der Arbeitskreis Recht + Politik, hier allen voran Herr RA Sauren, ab 18 Uhr zu seiner letzten Veranstaltung dieses Jahres „Sieben Winter in Teheran“ ein.
Nach einleitenden Worten der Amtsleiterin des Historischen Archivs Frau Dr. Schmidt-Czaia sowie Herrn Rechtsanwalt Sauren als Organisator dieser Veranstaltung gab Herr Professor Dr. Ademi eine juristische Einführung, an die sich gegen 19 Uhr die Filmvorführung anschloss, und die zu ihrem Ende in Diskussionen und Fragen interessierter Zuhörer aus dem Plenum mündete. Die Veranstaltung schloss mit abschließenden Worten des Dankes von Seiten des Vorsitzenden des Kölner Anwaltverein Herrn Rechtsanwalt Trude. Einen runden Ausklang fand dieser Abend bei Getränken und Häppchen mit der Möglichkeit zum persönlichen Gespräch und Austausch.
Es war uns ein Bedürfnis und eine Ehre, den Film der Regisseurin Steffi Niederzoll im Rahmen einer juristischen Veranstaltung in Anwesenheit der Regisseurin selbst mit einer vorangehenden Einführung in die Scharia und Blutrache durch Professor Dr. Ҫefli Ademi vorführen zu können.
Mit deutlich über 120 angemeldeten Personen war dieser hochinteressante wie auch sehr nachdenklich stimmende Abend in dem ausgebuchten Saal des Historischen Archiv der Stadt Köln ein voller Erfolg.
Unser Dank richtet sich an dieser Stelle ganz besonders
– an Herrn Professor Dr. Ademi, der uns durch seinen sehr informativen wie auch charismatischen Vortrag die Scharia in ganz groben Zügen näherbrachte.
– an die Regisseurin Frau Niederzoll, die mit Ihrem Film die Grundlage dieser abendlichen Veranstaltung legte und für alle Fragen im Anschluss des Vortrags und Films ein offenes Ohr hatte
– sowie an die Leiterin des „Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv“, Frau Dr. Schmidt-Czaia, die uns die Räumlichkeiten großzügiger Weise zur Verfügung stellte
– und an Herrn Schäfer, verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der eine große Stütze bei der Organisation dieser Veranstaltung war.

Zur Thematik:
Im Sommer 2007 ersticht die damals 19-jährige Reyhaneh Jabbari in einem Akt der Selbstverteidigung einen Mann, der sie zu vergewaltigen versuchte. Sie wird wegen Mordes zum Tode verurteilt. Sieben Jahre lang sitzt sie im Gefängnis, während ihre Familie Anwälte engagiert und die Öffentlichkeit über den Fall informiert. Trotz nationaler und internationaler politischer und menschenrechtlicher Bemühungen verweist die iranische Justiz auf das „Recht auf Blutrache“: Solange Reyhaneh ihre Anschuldigungen gegen den Mann nicht zurückzieht, darf seine Familie ihren Tod verlangen. Aber Reyhaneh bleibt bei ihrer Aussage, beugt sich nicht und wird schließlich im Alter von 26 Jahren hingerichtet.
In ihrem berührenden und erschreckend aktuellen Dokumentarfilmdebüt verwendet Regisseurin Steffi Niederzoll unter anderem originales Ton-, Bild- und Schriftmaterial, das aus dem Gefängnis und außer Landes geschmuggelt wurde. „Sieben Winter in Teheran“ wurde auf der Berlinale 2023 mit dem Friedensfilmpreis sowie als bester Film der Sektion Perspektive Deutsches Kino (Kompass-Perspektive-Filmpreis) ausgezeichnet.

Steffi Niederzoll studierte an der Kunsthochschule für Medien in Köln sowie an der EICTV auf Kuba. Ihre Kurzfilme liefen erfolgreich auf zahlreichen renommierten Filmfestivals. Sie absolvierte mehrere Master Classes und war Stipendiatin der Kulturakademie Tarabya in der Türkei. Neben ihrer filmischen Tätigkeit ist sie auch an interdisziplinären künstlerischen Arbeiten beteiligt, die unter anderem auf dem Brecht-Festival präsentiert wurden. Die Mutter der Hingerichteten, Shole Pakravan, lernte sie 2017 in der Türkei kennen, mit der sie gemeinsam das dem Dokumentarfilm zugrunde liegende Buch „Wie man ein Schmetterling wird“ schrieb.

Professor Dr. Ҫefli Ademi ist Volljurist und Islamrechtler mit Abschlüssen/Zertifikaten der Universitäten Bielefeld, Bucerius Law School (BLS), Al-Azhar (Kairo) sowie längeren Studien- und Forschungsaufenthalten in Abu Dhabi, Jerusalem, Kairo und Amman. Nach mehreren Stationen als Lehrbeauftragter etc. ist er seit 2018 Inhaber der Professur für islamische Normenlehre und ihre Methodologie an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster.

 

 

Startbild Fotoreportage Sieben Winter in Teheran1 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran2 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran3 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran4 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran5 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran6 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran7 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran8 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran9 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran10 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran11 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran12 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran13 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran14 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran15 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran16 Fotoreportage Sieben Winter in Teheran
author: Heike Filipczyk
Podiumsveranstaltung im Versicherungsrecht Netzwerkveranstaltung

Podiumsveranstaltung im Versicherungsrecht

Vergangenen Donnerstag, den 19. Oktober 2023, lud der Ausschuss Versicherungsrecht im Kölner Anwaltverein e. V. um 16 Uhr alle Rechtsanwältinnen und -anwälte, Richterinnen und Richter sowie Interessierte

zur Podiumsveranstaltung:

Rechtsschutzversicherung: Fluch oder Segen für die Anwaltschaft?

Regress des Rechtsschutzversicherers gegen Rechtsanwälte

ein.

Nach den Grußworten der Ausschusssprecherin im Versicherungsrecht RAin Andrea Edelhoff nutzten die drei Referenten Edmund Schmitt, Vors. Richter am OLG Köln, Prof. Dr. jur. Karl Maier von der TH Köln, Institut für Versicherungswesen mit einem Schwerpunkt auf Rechtsschutzversicherung, sowie RA und Notar Dr. Florian Dallwig, der als Berater im Versicherungsrecht Versicherungsunternehmen und -vermittler berät, die Gelegenheit zur Darstellung ihrer jeweiligen Position.

Moderiert wurde die Veranstaltung von RA Dr. Winfried Schnepp, der über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung international und national tätiger Versicherungsunternehmen und -makler verfügt.
Im Anschluss an die einzelnen Vorträge eröffnete sich eine lebhafte Diskussion, an der viele aus dem Zuhörerkreis einen Beitrag leisteten.


Bei einem Glas Kölsch und leckerem Fingerfood fand die Veranstaltung ihren geselligen Ausklang.

Unser Dank gilt allen Referenten, Mitwirkenden und Teilnehmern, die für einen gelungenen Nachmittag mit vielen neuen und sehr informativen Aspekten gesorgt haben.

 

 

Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 1Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 2Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 3Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 4Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 5Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 6Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 7Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 8Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 9Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 10Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 11Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 12Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 13Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 14Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 15Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 16Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 17Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 18Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 19Podiumsveranstaltung Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung 20
author: Heike Filipczyk