Mitglied werden im Kölner Anwaltverein
KAV Mitglied werden

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Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein e.V.
KAV Mitglied werden

Mit der Zulassung zur Rechtsanwältin / zum Rechtsanwalt sind Sie Pflichtmitglied der Rechtsanwaltskammer geworden. Der KAV hingegen versteht sich als Interessenvertreter der Rechtsanwälte „in allen Lebenslagen“ – dem Sie freiwillig beitreten können.

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen eine Vielzahl an attraktiven Vorzügen, Veranstaltungen und Aktivitäten, die Ihnen ein entspanntes Netzwerken mit Kolleginnen und Kollegen ermöglichen. 
Besonders erwähnen möchten wir an dieser Stelle die zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen, die wir für Sie realisieren. Diese zählen wir zu unseren wichtigsten Aufgaben, wobei unser besonderes Augenmerk dabei Themen der Rechtsprechung sowie aktuellen Gesetzesänderungen gilt. Auch werden von uns Fortbildungsseminare zur Einführung in bestimmte Rechtsgebiete angeboten, die gerade auf die Bedürfnisse der Berufseinsteiger zugeschnitten sind.

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr zur Geschichte des Vereins, zu den Vorteilen Ihrer Mitgliedschaft sowie zu den entsprechenden Beitragskonditionen. In den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung ist die Mitgliedschaft für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sogar kostenfrei.

Bei möglichen Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, Sie bald als Mitglied im KAV begrüßen zu dürfen.

Die freie Anwältin bzw. der freie Anwalt ist eine Errungenschaft, die mit der Gründung des Kölner Anwaltverein e.V. einhergeht. Im Jahre 1887 gegründet, hatte der KAV die Interessenvertretung der Anwaltschaft vor Augen und vertritt seit jeher seine Mitglieder bei der Wahrung ihrer Interessen.

Dabei geht es nicht mehr allein um die Einhaltung der Unabhängigkeit – viel mehr gibt es immer wieder Punkte, sei es aus der Feder gesetzgebender Kräfte, oder im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens, die der KAV kommentiert und – wenn notwendig – für Novellierung im Sinne der Anwaltschaft sorgt. Hierfür hält der KAV engen Kontakt zu den Organen der Gesetzgebung und der Rechtspflege.
Der KAV ist deshalb auch Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im
Landesverband NRW.

Seit Jahrzehnten vertritt der KAV die Meinung, dass die Ausbildung zur Juristin bzw. zum Juristen zu stark an das Richteramt geknüpft ist. Man wird das Gefühl nicht los, dass viele Anwältinnen und Anwälte nach dem Studium und dem Referendariat vor einer Situation stehen, in der sie sich nicht auskennen und die ihnen fremd ist. Dabei ist Fakt, dass die überwiegende Zahl der Absolventinnen und Absolventen (weit über 80%) später als Anwältin / Anwalt tätig wird, oft genug durch Gründung einer eigenen Kanzlei.

Unternehmerisches Denken und juristische Praxis werden von den meisten Universitäten als gegeben angenommen. Leider deckt sich das nur in den seltensten Fällen mit der Realität. Hier setzt der KAV an. Dank jahrelanger Erfahrung, mit Generationen über Generationen an qualifizierten Mitgliedern, hat der Verein ein Portfolio an Möglichkeiten entwickelt, um speziell Berufsneulinge bei den ersten Schritten in der juristischen Praxis zu unterstützen. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sind jedoch nicht der alleinige Fokus!
Der KAV ist in der Lage, allen seinen Mitgliedern, unabhängig von der beruflichen Entwicklung, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wie kein anderer Verein bemüht sich der KAV in praxisorientierten Präsenz- und Onlineseminaren sowie weiteren Veranstaltungen um die Weiterbildung der Anwaltschaft. Unter anderem hat der KAV hierfür insgesamt 29 Fachausschüsse und Arbeitskreise eingerichtet, in denen über 250 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sind. Diese Ausschüsse und Arbeitskreise widmen sich darüber hinaus der Fortentwicklung des Rechts und halten Kontakte zu den jeweiligen Fachgerichten. Alle Mitglieder des KAV sind herzlich zur Mitarbeit in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen eingeladen.

Einen Überblick der aktuellen Seminare des KAV e.V. finden Sie hier.

Im Rahmen zahlreicher Empfänge, Netzwerkveranstaltungen und diversen weiten Events schafft der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) Plattformen für reales Networking. Der Austausch der Mitglieder ist dem KAV wichtig. Hierfür steht zum Beispiel der
Kölner Anwaltstag, der neben zahlreichen, kostenfreien Fortbildungen eine interessante Fachausstellung bekannter Unternehmen bietet, die EXPOKAV. Diese Veranstaltung wird vom KAV im Vorfeld zur angeschlossenen Mitgliederversammlung veranstaltet.
Darüber hinaus ist die GALA Kölner Juristen eine der schönsten, glanzvollsten Veranstaltungen, die in jedem Jahr im November in den prachtvollen Räumlichkeiten der Kölner Wolkenburg ausgerichtet wird.

Aber nicht nur offline sondern auch „online“ präsentiert sich der KAV und bietet zum Beispiel bei LinkedIn die Möglichkeit, digital zu „networken.“
Weitere Profile stehen Ihnen bei Facebook, Twitter und Instagram zur Verfügung.

Mit der Zulassung zur Rechtsanwältin / zum Rechtsanwalt sind Sie Pflichtmitglied der Rechtsanwaltskammer geworden. Der KAV hingegen versteht sich als Interessenvertreter der Rechtsanwälte „in allen Lebenslagen“ – dem Sie freiwillig beitreten können.
In den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung ist die Mitgliedschaft für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sogar kostenfrei. Genug Zeit, um die Vorteile der KAV Mitgliedschaft zu erkunden. Hierbei unterstützt Sie die Young Lawyers, die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte im KAV e.V. 
Hier finden junge Kolleginnen und Kollegen Ansprechpartner für alle Sorgen und Nöte, die im Rahmen des Berufsstartes entstehen können. Mit einer eigenen Telefon-Hotline und einem regelmäßigen Treffen, dem Young Lawyers Club stehen die Mitglieder des Ausschusses jeder Berufseinsteigerin bzw. jedem Berufseinsteiger in allen Fragen rund um den Anwaltsberuf zur Verfügung. Hier können Fragen z.B. zur Anwaltszulassung, Existenzgründerbeihilfen, Kanzleigründung etc. gestellt werden. Selbstverständlich können sich auch bereits Referendare an den Ausschuss wenden.

Der Kölner Anwaltverein e.V. bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile bei seinen namhaften Partnerunternehmen. Hierfür hat er Kooperationsverträge mit diversen Dienstleistern geschlossen, die den Mitgliedern des KAV Sonderkonditionen ermöglichen.
Die entsprechenden Partnerunternehmen und Vergünstigungen finden Sie im Bereich Partner auf dieser Webseite.

Zudem bietet Ihnen die Mitgliedschaft im KAV Vorteile im Zuge der vom DAV vereinbarten Kooperationen mit weiteren Unternehmen und Dienstleistern. Diese Vorteile finden Sie auf den Seiten des DAV.

Mitglieder des KAV e.V. profitieren von Sonderkonditionen bei der Buchung im Rahmen des KAV-Fortbildungsangebotes.

Als Vereinsmitglied profitieren Sie bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den KAV Sonderkonditionen.

Jungmitglieder* des KAV genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Einen umfangreichen Überblick der gebotenen Fortbildungen finden Sie stets im KAV Magazin, über die Kölner Anwaltverein App (in allen gängigen App-Stores kostenfrei erhältlich) sowie online, unter Fortbildungen.

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung ist die Mitgliedschaft für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei. Danach und für alle Kolleginen und Kollegen, die sich nach dieser Zeit als Mitglied anmelden, beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf € 230,00 pro Jahr.

Eine Anmeldung kann online aber auch schriftlich erfolgen.

Für Fragen steht Ihnen die Mitgliederverwaltung des KAV sehr gern zur Verfügung.
Sie erreichen diese telefonisch unter: T: 0221 285602 0 oder per Email unter
info@koelner-anwaltverein.de.

Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wertschätzung bringen wir ihm entgegen? Wir vom KAV haben uns dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im KAV vorzustellen. Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung, Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns daher sehr, Euch die neue KAV Juniormitgliedschaft vorstellen zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG Bezirks Köln, den KAV bereits vor Erlangung der Zulassung zur Anwaltschaft als potentiellen Partner zu entdecken.

Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit das gesamte KAV Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.
Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Austausch mit unseren
Young Lawyers Erfahrungswerte auszutauschen und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.

Die Mitgliedschaft im Rahmen der KAV-Juniormitgliedschaft ist kostenfrei. Wenn Du Juniormitglied werden möchtest, dann melde dich gern heute noch online an.

Wir freuen uns auf Dich!

Zur Anmeldung Deiner KAV Juniormitgliedschaft schick uns einfach den hier verlinkten Aufnahmeantrag ausgefüllt mit einer kurzen E-Mail an: info@koelner-anwaltverein.de.

In den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung ist die Mitgliedschaft für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei.

Danach und für alle Kolleginen und Kollegen, die sich nach dieser Zeit als Mitglied anmelden, beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf € 230,00 pro Jahr.

Eine Anmeldung kann online aber auch schriftlich erfolgen.