Aktuelles & Hinweise
Veranstaltung Kölner Forum betriebliche Altersversorgung am 23. April 2026
Sehr herzlich lädt Sie Herr Dr. vom Stein, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln, zur nächsten KFBAV-Veranstaltung am Donnerstag, 23. April 2026 um 17.00 Uhr in den Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln zu den Vorträgen „Die neuen und die alten arbeitsrechtlichen Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung“ von Prof. Dr. Sebastian Roloff, Richter am Bundesarbeitsgericht und „Die wichtigsten Neuregelungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“von Bettina Schwindt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ein.
Ortstagung Deutscher Arbeitsgerichtsverband: 05. Oktober 2026
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. lädt zur Ortstagung Köln am 05. Oktober 2026, ab 18 Uhr ein. Als Referentin konnte Frau Dr. Bettina Bubach, Richterin am Bundesarbeitsgericht, gewonnen werden.
Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses für Sammelanderkonten
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten in Bezug auf anwaltliche Sammelanderkonten nochmals bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Hier mehr…
Fortbildungen
Hier finden Sie die nächsten Seminare. Melden Sie sich direkt online an. Um alle zukünftigen Seminare zu durchsuchen, nutzen Sie den untenstehenden Link.
Anwaltservice
Mit rund 4.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist der Kölner Anwaltverein (KAV) einer der größten örtlichen Anwaltvereine in Deutschland.
Wie kein anderer Verein ist der KAV auf dem Gebiet der Fortbildung für seine Mitglieder tätig. Die zahlreichen Veranstaltungen hierzu finden Sie im Veranstaltungskalender.
Bürgerservice
Neben seinem großen Service-Angebot für die Kölner Rechtsanwaltschaft bietet der KAV auch einen breitgefächerten Bürgerservice an. In der Geschäftsstelle des KAV im Justizgebäude, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, I. Stock, ist eine zentrale Beratungsstelle für rechtssuchende und bedürftige Bürger sowie eine Gütestelle zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung eingerichtet.




