beA-Ausfälle – Das muss nicht beaengstlich sein!
Über die jecken Karnevalstage gab es nicht nur unbeschwerte Zeiten. Einige Kolleginnen und Kollegen mussten sich leider mit den Auswirkungen der Störungen im elektronischen Rechtsverkehr quälen, die über drei Tage anhielt. Die Gründe für den Ausfall sind bisher nicht kommuniziert worden. So waren aufgrund einer Störung die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie die Bundesgerichte und Registergerichte in Baden-Württemberg sowie die Organisationen, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Patentanwälte, Bürger und Nutzer des Mein Justizpostfaches (MJP) über den elektronischen Rechtsverkehr nicht erreichbar. Das bedeutete, dass Nachrichten über das beA die betroffenen Gerichte nicht erreichten. Das war teils bei vielen Betroffenen mit der Sorge verbunden, dass dadurch Fristen nicht eingehalten werden konnten.
Deshalb hier die Empfehlung, sich bei solchen Störungen zunächst über folgende Website zu informieren: https://egvp.justiz.de/meldungen/
Sollte man betroffen sein, ist es zwingend notwendig, eine sogenannte Ersatzeinreichung vor Fristablauf vorzunehmen, § 130d S. 2 und 3 ZPO. Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstellen-und-versand-von-nachrichten/ersatzeinreichung-bei-technischen-stoerungen
Da in den ersten Tagen der Störung auch teils keine aktive Fehlermeldung bei Versendung über eine Anwaltssoftware erfolgte, empfehlen wir dringend, immer im beA selbst die erfolgreiche Versendung zu kontrollieren und den hinterlegten Datensatz aus dem beA in Ihrer eigenen elektronischen Akte zu speichern, da dieser nach Ablauf der dortigen Aufbewahrungsfrist gelöscht wird und nicht mehr abrufbar ist.