DAV-Stellungnahme Nr. 46/2024 zum
BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts,
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
– gemeinsam vorbereitet vom DAV-Gesetzgebungsausschuss RVG und Gerichtskosten und vom BRAK-Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung.
„Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßen, dass mit dem Referentenentwurf die dringend erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in Angriff genommen wird. Die vorgeschlagene lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenngleich nicht in der von der Anwaltschaft erhofften Höhe.
Mit der Anhebung des Gegenstandswertes in Kindschaftssachen sowie einer weiteren Anhebung der Prozesskostenhilfevergütung werden strukturelle Anpassungen vorgenommen, die seit langem überfällig sind.“
(Christine Martin, GFin Deutscher Anwaltverein)
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten DAV-Stellungnahme Nr. 46/2024.