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Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab Januar 2025

Informationen zur elektronischen Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend sein. Dies gilt jedenfalls nach dem aktuellen Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes für den Empfang elektronischer Rechnungen. Auch wenn sich das Gesetz momentan noch im Vermittlungsausschuss befindet – wir geben einen Ausblick und erklären, inwiefern sich Kanzleien darauf einstellen müssen. Denn auch wenn die Einführungsfristen vielleicht noch verschoben werden, die elektronische Rechnung wird früher oder später auf jeden Fall Einzug in Ihren Büroalttag halten.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in diesem Dokument zum Download für Sie zusammengestellt.