Seit dem 02.11.2023 haben alle Familienabteilungen bei dem Familiengericht Köln mit der Pilotierung der elektronischen Akte begonnen. Dabei werden ausschließlich neu eingehende Verfahren elektronisch bearbeitet. Bestandsverfahren werden weiterhin als Papierakten geführt.
Die bereits gewonnenen Erfahrungen lassen Fortschritte bei der Effizienz und vor allem einen zügigen „Postlauf“ über den elektronischen Rechtsverkehr erwarten.
Diesbezüglich sind insbesondere die Geschäftsstellen auf Ihre Mitwirkung angewiesen:
Bitte machen Sie in allen beA-/ beN-Schriftsätzen folgende Eintragungen unter
Aktenzeichen des Empfängers: „gerichtliches Aktenzeichen“ z.B. 306 F 123/23
Bei dem Verbund von Scheidungs- und Folgesachen ist darauf zu achten, dass Schriftsätze in Folgesachen mit dem vollständigen Aktenzeichen erfasst werden, z.B. 306 F 123/23 VA, 306 F 123/23 GÜ; 306 F 123/23 UE. Denn nur so ist gewährleistet, dass Schriftsätze zügig und automatisiert der richtigen Akte zugeordnet werden. Andernfalls sind Mehraufwand bei den Geschäftsstellen und Verzögerungen in der Bearbeitung die Folge.
Es wir gebeten darauf zu achten, dass im Feld „Aktenzeichen des Empfängers“ keinerlei weitere Zeichen (auch keine Leerzeichen) eingetragen werden.
Köln, 21.11.2023
(Information: Hr. Hönscheid, AmtsG)