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– Die neue Dimension des Wissens –

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juris stellt als führender Online-Anbieter von Rechts- und Praxiswissen aktuelle, intelligent vernetzte juristische Fachinhalte zur Verfügung. Mit juris Analytics hat juris jetzt ein Feature entwickelt, das eine bessere Beratung ermöglicht.

 
juris Analytics ist die jüngste Neu-Entwicklung von juris zur Auswertung von Gerichtsdaten. Das intuitive Datenaufbereitungs-Tool unterstützt Anwender bei der Einschätzung einer Verfahrenssituation.

Durch die Analyse von Millionen Rechtsdaten werden Muster oder Anomalien in der Rechtsprechung erkannt, die dann für die Optimierung der Prozessstrategie genutzt werden können. Oder dabei helfen Risiken einzuschätzen.

Über ein Suchfeld lassen sich Stichworte oder Paragrafen eingeben und filtern nach geografischer Verteilung, Dauer von Rechtsmittelverfahren, chronologischer Häufigkeit sowie der Häufigkeit von Zitierungen. Die Ergebnisse werden in Echtzeit auf einem Dashboard visualisiert und können so gezielt interpretiert werden.

juris Analytics kann hier 30 Tage kostenfrei getestet werden.

 

Greven Medien – Die Google Suchergebnisseite (SERP): Wo stehen Sie?

Die Google Suchergebnisseite (SERP): Wo stehen Sie?

Bei Fragen zu bestimmten Themen oder der Suche nach einem Anbieter für bestimmte Dienstleistungen oder Produkte ist die Suchmaschine Google nach wie vor die erste Wahl. Wir alle haben uns daran gewöhnt, “schnell mal zu googeln” und sofort eine Antwort zu bekommen. Das Verb “googeln” gilt als Synonym für “im Internet suchen” und ist schon seit fast 20 Jahren fester Bestandteil des Duden-Sprachschatzes. Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) sind seit langem wichtigste Bestandteile des Onlinemarketings, wobei der Fokus dabei hauptsächlich auf Google liegt. Andere Suchmaschinen wie Bing oder Yahoo spielen hier eine eher untergeordnete Rolle.

Wenn man als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt online stattfinden möchte, kommt man also an Google nicht vorbei. Um aber zu verstehen und nachvollziehen zu können, wann man wo mit welchen Angaben bei Google erscheint – oder eben nicht – lohnt es sich, die Google Suchergebnisseite einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn die Zeiten, in denen einfach nur 10 Treffer aufgelistet wurden, sind schon lange vorbei. Die Google Suchergebnisseite ist inzwischen ein komplexes Konstrukt mit vielen verschiedenen Elementen, die sich in einem permanenten Wandel befinden. Denn Google ist ständig bemüht, das Nutzererlebnis zu perfektionieren, sprich dem Suchenden möglichst auf den ersten Blick die gewünschte Information zu liefern. Was für den Nutzer durchaus von Vorteil ist, gereicht hingegen demjenigen, der einfach nur mit seiner Website bei Google gefunden werden möchte, oft zum Nachteil. Denn durch die vielfältigen Widgets und Informationsangebote, die Google ausspielt, rutschen die regulären organischen Treffer immer weiter nach unten und damit aus dem Sichtfeld desjenigen, der vielleicht gerade nach einem Anwalt Ihres Rechtsgebiets sucht.

Die Google Suchergebnisseite (SERP) und ihre Elemente

Schauen wir uns die einzelnen Elemente an, die auf einer Google Suchergebnisseite oder kurz SERP (Search Engine Result Page) zu finden sein können:

Google Suggest: Schon bei der Eingabe erhält man Vorschläge zur Ergänzung der eigenen Suchanfrage. Diese resultieren aus bereits häufiger durchgeführten Suchen und werden daher von Google als Suchanfragen von Interesse angesehen.

google suggest

Featured Snippet / Position 0: Google beantwortet Fragestellungen immer öfter selber, sodass der User gar keinen Treffer mehr anklicken muss. Dafür werden je nach Suchanfrage verschiedene Widgets ganz oben in den SERPs an der sogenannten Position 0 oder unterhalb der bezahlten Treffer angezeigt. Eines dieser Widgets ist das Featured Snippet. Dieses zeigt den für die Beantwortung relevanten Textausschnitt des am besten passenden Suchergebnisses einer externen Website. Klickt der User auf den dazugehörigen Link, wird ihm sofort die entsprechende Textstelle farblich markiert angezeigt und er kann sich im Kontext der Website weiter informieren.

featured snippet

Direct Answer: Diese ergibt sich im Gegensatz zu den Featured Snippets aus Google-eigenen Datenquellen, enthält keinen Link zu einer externen Website und wird bei einfachen, informellen Suchanfragen an Position 0 angezeigt. Eine Direct Answer kann auch Teil des komplexeren Knowledge Graphs sein.

direct answer

Knowledge Graph: Der Google Knowledge Graph wird auf dem Desktop rechts neben und auf dem Smartphone oberhalb der Suchergebnisse in einem Kasten angezeigt. Ziel ist es, dem User schnell und gebündelt verschiedene Informationen zu einem bestimmten Thema anzuzeigen, ohne dass er sich durch die Suchergebnisse klicken muss. Google bezieht diese Informationen aus Wissensdatenbanken wie z. B. Wikipedia, eigenen Daten oder externen Websites. Der Knowledge Graph wird i. d. R. bei einfachen Suchanfragen zu allgemeineren Themen wie berühmten Persönlichkeiten, Filmen, Büchern, Kochrezepten, Wissenschaft usw. angezeigt.

knowledge graph 1

Organische Treffer sind das eigentliche Herzstück der SERPs. Es sind die unbezahlten Suchergebnisse, die gemäß der Google-Algorithmen am besten zu der jeweiligen Suchanfrage passen. Diese Einträge sind auf den ersten Blick nur durch den fehlenden Gesponsert-Zusatz von den Ads zu unterscheiden. Inhaltlich zeigen sie die verlinkte URL, den Seitentitel sowie einen kurzen Text, der i. d. R. aus der Meta-Description generiert wird. Aber auch hier können Logo, Foto und Sitelinks ausgespielt werden.

Rich-Snippets enthalten zusätzliche Informationen wie Bewertungssterne, Preise, Veranstaltungen, Bilder, Rezepte usw. Diese Informationen müssen als strukturierte Daten z. B. mit schema.org im Code einer Website hinterlegt sein, um von Google entsprechend ausgelesen und angezeigt zu werden. Durch Rich Snippets wird das jeweilige Suchergebnis aufmerksamkeitsstärker hervorgehoben und öfter angeklickt.

rich snippet 1

Google Ads sind bezahlte Textanzeigen, die mit dem Zusatz “Gesponsert”, “Anzeige” oder “Ads” sowohl über als auch unter den organischen Treffern angezeigt werden. Dabei werden im oberen wie im unteren Seitenbereich jeweils maximal drei Anzeigen ausgespielt. Die Ads bestehen aus der angezeigten URL, die auf die jeweilige Website oder Landingpage verlinkt, einer Titelzeile, bis zu drei Textzeilen sowie verschiedenen Anzeigenerweiterungen. Dies können Bewertungen, Preise, Unternehmensinformationen, Adresse, Rufnummer oder Verlinkungen (Sitelinks) auf weitere Unterseiten der Website sein. Auch ein kleines quadratisches Bild kann rechts neben der Ad angezeigt werden, ebenso wie ein Firmenlogo vor der URL.

google ads
Google Shopping: Bei produktbezogenen Suchanfragen und solchen, die Begriffe wie z. B. “kaufen” enthalten, werden Anzeigen aus Google Ads Shopping-Kampagnen mit Produktbild, Preis und weiteren Infos meist ganz oben auf der Suchergebnisse angezeigt. Diese sind mit “Gesponsert”, “Anzeige” oder “Ads” als bezahlte Treffer gekennzeichnet und verlinken auf einen Online-Shop.

google shopping

Google Maps / Local Pack: Haben Suchanfragen einen lokalen Bezug, indem sie den Zusatz “in der Nähe”, einen Ortsnamen o. ä. enthalten, wird das sogenannte Local Pack über den regulären organischen Treffern angezeigt. Dabei handelt es sich um drei Einträge mit Name, Adresse, Rufnummer sowie ggf. Bewertungen und Öffnungszeiten. Die Standorte dieser drei Treffer werden in einem darüber oder daneben platzierten Google Maps Kartenausschnitt markiert. Rechts neben den Einträgen gibt es Buttons für die Routenplanung und zur Website. Eine Variante ist der Local Teaser. Dieser zeigt anstelle dieser beiden Buttons ein Bild. Diese Einträge sind also nicht direkt verlinkt, man kann die Website erst über den Google Maps-Eintrag erreichen. Ob Local Pack oder Local Teaser angezeigt wird, hängt von der jeweiligen Branche ab.

local pack 1 local teaser 1

Ergebnisse finden auf: Dieses Widget ist zwischen den Google Ads und dem Local Pack platziert. Sind keine Ads vorhanden, steht es ganz oben auf der Seite. Es zeigt in einer Karussell-Ansicht weitere Verzeichnisse, die zu der Suchanfrage passende Ergebnisse enthalten. Solche Verzeichnisse sind u. a. Gelbe Seiten, Das Telefonbuch, Das Örtliche, Golocal, Tripadvisor usw. Sucht man z. B. bei Google einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln und klickt dann bei Ergebnisse finden auf den Link für Gelbe Seiten, gelangt man sofort auf die Trefferliste mit Rechtsanwälten für Erbrecht in Köln auf gelbeseiten.de.

ergebnisse finden auf

Google Images: In über einem Drittel der Suchergebnisse werden auch Bilder in einem eigenen Widget angezeigt. Dieses Widget mit dem Titel “Bilder zu…” platziert Google zwischen den organischen Treffern. Angezeigt werden zur Suchanfrage passende Bilder aus dem Google-Index.

google images

Google Video: Noch wesentlich häufiger und auch weiter oben auf der Seite wird das Widget mit zur Suchanfrage passenden Videos angezeigt.

google video

Google News: Hat eine Suchanfrage einen Bezug zu aktuellen News-Themen, wird auf der Ergebnisseite auch eine Box mit entsprechenden Nachrichten-Snippets in den organischen Treffern angezeigt.

google news

Ähnliche Fragen: Widget mit Fragen, die der eigenen Suchanfrage ähneln oder diese konkretisieren. Sie basieren auf häufig bei Google gestellten Fragen zu diesem Thema. Die Antworten zu den jeweiligen Fragen können über den Klick auf einen Pfeil aufgeklappt werden. Oft findet man hier schon die passende Information, kann aber auch auf die jeweilige Website weiterklicken, die für diese Info herangezogen wurde. Das Widget wird an verschiedenen Stellen auf der Suchergebnisseite platziert und kann auch zweimal auftauchen. Auch die Anzahl der ähnlichen Fragen variiert. Eine Variante stellt das Widget Verwandte Suchanfragen dar. Dies kommt besonders bei der Suche nach Gastronomiebetrieben vor und zeigt beim Aufklappen fünf quadratische Bilder von Restaurants mit Namen und Bewertungen. Diese Vorschläge werden aus Google Maps gezogen.

aehnliche fragen

verwandte suchanfragen

Ähnliche Suchanfragen sind ganz unten auf der Suchergebnisseite platziert und zeigen Suchanfragen, die andere Nutzer schon zu diesem Thema gestellt haben. Sie sind hilfreich, um die eigene Suche zu konkretisieren und spezifizieren. Bei Klick auf einen solchen Vorschlag öffnet sich eine neue Google Suchergebnisseite.

aehnliche suchanfragen

Wie können Sie Ihren Website-Content anpassen, um für Google interessant zu werden?

Achten Sie bei der Erstellung Ihres Website-Contents darauf, dass mögliche Fragen beantwortet werden. Rechtsratsuchende stellen bei Google gezielte und teils komplexe Fragen. Berücksichtigen Sie dabei die Sprachsuche, denn heute werden immer häufiger Sprachassistenten eingesetzt. Dabei stellen User ganz konkrete Fragen in ganzen Sätzen und geben nicht mehr nur einzelne Stichworte zur Suche ein. Websites, die nun eine konkrete Antwort liefern, werden in den SERPs weiter oben und präsenter aufgelistet. Bestenfalls erscheinen sie im Widget Ähnliche Fragen oder sogar im Featured Snippet auf Position 0 mit ganzen Textpassagen. Das heißt also für Websitebetreiber, dass der Inhalt die möglichen und häufigsten Fragen aufgreifen sollte, auch schon in der Überschrift. Dazu können Sie z. B. bei Ihren Mandanten Fragen sammeln, die diese tatsächlich interessieren und dann entsprechende Antworten dazu formulieren. Bestenfalls mit Tipps und Handlungsaufforderungen. Bringen Sie eigene Erfahrungen mit ein, die Ihre Expertise als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt hervorheben und dem Nutzer einen Mehrwert bieten. Deaktivieren oder löschen Sie die nicht wirklich relevanten Inhalte auf Ihrer Website. Für deaktivierte Seiten, deren URL aber nach wie vor im Netz bekannt ist, sollten Sie jedoch eine Umleitung auf eine passende aktive Unterseite oder die Startseite einrichten. Denn nicht erreichbare Links wirken sich auf lange Sicht negativ auf das Google-Ranking der ganzen Website aus.

Warum Google Ads eine gute Ergänzung Ihres Google-Rankings sein können

Wenn jemand bei Google z. B. nach einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin sucht, beinhaltet diese Suche in den allermeisten Fällen sowohl ein bestimmtes Rechtsgebiet als auch einen Ort. So wird jemand, der in Köln einen Rechtsbeistand in einer Erbangelegenheit benötigt, nicht einfach nur „Rechtsanwalt Köln“ eingeben, sondern gezielt nach einem „Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln“ suchen. Oder – um die Sprachsuche noch einmal aufzugreifen “Welcher Anwalt in Köln-Ehrenfeld beantwortet mir Fragen zum Testament meiner Eltern”. Die Suche hat also in den allermeisten Fällen einen lokalen Bezug. Wenn Ihre Website in diesem konkreten Fall nun Antworten zum Thema Testament bietet und Sie darüber hinaus ein gut gepflegtes Google My Business Profil haben, besteht die Chance auf eine Platzierung im Local Pack. Oder weiter unten nach dem Widget Ähnliche Fragen in den organischen Treffern. Aber selbst wenn Sie hier als erster Eintrag angezeigt werden, sind Sie doch “below the fold”, also unterhalb des sichtbaren Bereichs und ohne Scrollen nicht im Blickfeld des Suchenden. Nun kommen Google Ads ins Spiel. Denn damit können Sie sich im oberen Seitenbereich “above the fold” platzieren. Voraussetzung dafür ist natürlich eine gut aufgesetzte Google Ads-Kampagne mit passenden Keywords.

7 Insider-Tipps für Ihre erfolgreiche Google Ads-Kampagne

Um mit Ihrer Google Ads-Kampagne erfolgreich neue Mandanten zu akquirieren, muss diese sowohl genau auf Ihre Zielgruppe ausgerichtet sein, als auch Ihre angebotenen Dienstleistungen bestmöglich widerspiegeln. In unserem Ratgeber “In sieben einfachen Schritten zur erfolgreichen Google Ads-Kampagne” haben wir einige Insider-Tipps für Sie zusammengestellt. Gerne können Sie diesen unter dem Stichwort “Google Ads Ratgeber” hier anfordern: https://www.kav-onlinemarketing.de/kontakt.aspx

Wenn Sie bereits eine Google Ads-Kampagne haben und gerne wissen möchten, ob diese auch erfolgreich performt, bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen SEA Quick-Check an. Dafür nehmen unsere erfahrenen und zertifizierten SEA-Expert:innen Ihre Kanzlei-Kampagne unter die Lupe und geben Ihnen Tipps zur Optimierung.

Treffen Sie uns auf dem Kölner Anwaltstag am 04. Mai 2023 im Hotel Pullman Cologne! Verpassen Sie nicht unseren kostenlosen Online Check direkt vor Ort. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen.


Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte Laurent Fecherolle blickt auf über 20 Jahre Erfahrung im Anwaltsmarketing zurück und berät Sie ebenso kompetent wie charmant.

Greven Laurent Fecherolle IMG 0835 18052022 ohneLogo rund klein
Tel. 0221 / 96 88 77 14
E-Mail
www.greven.de

 

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BIKE & OUTDOOR COMPANY GmbH & Co. KG

Die BIKE & OUTDOOR COMPANY GmbH & Co. KG (B.O.C.) ist ein 1999 in Hamburg gegründetes Fahrrad-Handelsunternehmen mit einem Filialnetz von deutschlandweit 42 B.O.C.- und Bikemax-Filialen. Das Unternehmen zeichnet sich durch einen hervorragenden Rundum-Service in Bezug auf Fahrrad/E-Bike sowie Zubehör und Textilien aus: in den Filialen und mit dem großen Onlineshop boc24.de. Es gibt zudem die Möglichkeit das Sortiment online per „Click & Collect“ direkt in die Wunschfiliale zu bestellen.

Damit der Fahrradspaß lange anhält, bietet B.O.C. diverse Service-Leistungen an: Zufriedenheitsgarantie, Geld-zurück-Garantie, Leasing, kostenlose Erstinspektion, Finanzierung u.v.m.
Für diesen sehr guten Service wurde B.O.C. im April 2022, wie bereits schon 2020, vom Deutschen Institut für Service-Qualität DISQ ausgezeichnet. In der „Servicestudie Fahrradhäuser“ erreichte B.O.C. den 1. Platz. 2021 und 2022 wurde B.O.C. außerdem durch eine Studie von ServiceValue in Kooperation mit FOCUS E-BIKE zu Deutschlands bestem E-Bike Händler gekürt.

Durch die langfristige Kund:innenzufriedenheits-Strategie gilt jederzeit:
B.O.C. & Bikemax – da fahr‘ ich am besten


Aktueller Hinweis:

Schauen Sie gerne immer wieder mal hier vorbei und informieren Sie sich über den nächsten Termin zum Personalverkauf!

Freuen Sie sich auf
– 10% Rabatt auf Fahrräder, Zubehör und Bekleidung
– 5% Rabatt auf E-Bikes.

Weitere Infos zum Personalverkauf finden Sie demnächst hier.


B.O.C.-Kooperationsangebot
für Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.

ZUFRIEDENHEITSGARANTIE: Sind Sie unzufrieden mit einem bei uns gekauften Produkt, tauschen wir es innerhalb von zwei Wochen um, erstellen einen Gutschein oder erstatten den Kaufpreis.
KOSTENLOSE ERSTINSPEKTION: Beim Kauf eines Fahrrads erhalten Sie die erste Inspektion in einer unserer B.O.C./Bikemax Filialen gratis dazu.

Das Angebot ist gültig gegen Vorlage eines Legitimations-Ausweises oder einer ausgedruckten Mitarbeiterinfo
Diese wird Ihnen per Mail-Anforderung zur Verfügung gestellt.

Klicken Sie hier und erhalten Sie nach Prüfung als Mitglied des KAV Ihren Legitimationsausweis.

 

Sie profitieren von folgenden Vorteilen

Zeitraum: 01.01.2026 bis zum 31.12.2026
Filiale: B.O.C. Köln

  1. Teilnahmemöglichkeit an Personalverkaufstagen
    Ca. 1 bis 2x im Jahr laden wir Sie zu dieser Sonderveranstaltung ein.
    Sie erhalten einen individuellen Rabatt, welcher stets abhängig von Warenbeständen und äußeren Umständen ist.
  2. Wir bieten Ihnen für den Angebotszeitraum folgende attraktive Rabatte an:
    • 10% Rabatt auf Fahrräder
    • 10% Rabatt auf Fahrradzubehör
    • 10% Rabatt auf Bekleidung
    • 5% Rabatt auf E-Bikes
    Dies gilt auch auf bereits reduzierte Ware.
  3. Von den Rabatten ausgenommen ist die Marke Shimano, sowie Navigationsgeräte,
    Kameras, Druckerzeugnisse und Werkstattdienstleistungen.
    Der Rabatt gilt nicht für den Einkauf in unserem Onlineshop.
    Nicht kombinierbar mit unseren Personalverkaufstagen, anderen Rabattaktionen, Nachlässen sowie Leasing- und Finanzierungsangeboten. Bei dem Finanzierungsangebot kann es während des Kooperationszeitraumes zu Zinsanpassungen kommen. Hierzu informiert B.O.C. entsprechend.

 

Ihr Kontakt:

B.O.C. Köln

c/0 Rheinlandhalle
Venloer Str. 389
50825 Köln
Tel.: 0221 – 50 05 57 30
E-Mail
https://boc24.de/pages/fahrrad-koeln-boc-filiale
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10:00-19:00 Uhr, Sa.: 10:00-18:00 Uhr


Fachbeiträge

Einladung zum B.O.C. Personalkauf

Der nächste B.O.C.-Personalverkauf steht an: Es erwartet Sie in unseren B.O.C.-Filialen wieder eine große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes zu besonders attraktiven Preisen. Wir laden Sie am 17. und 18. Juni 2026 in alle B.O.C.-Filialen und unseren Online-Shop boc24.de ein.      Um den Rabatt in Anspruch zu nehmen, zeigen Sie einfach an der Kasse Ihre Einladung vor (öffnet sich in einem externen Fenster)

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beck-online

beck-online ist Deutschlands führende juristische Datenbank.

Hinter beck-online steckt die langjährige Verlagserfahrung des Hauses C.H.BECK, aber auch das Wissen von über 40 Kooperationspartnern
Als Kunde haben Sie Zugriff auf über 45 Mio Dokumente, über 1,4 Mio Entscheidungen, mehr als 360 Module, 125 Online-Kommentare und 7 Online-Großkommentare, mehr als 3.600 Prozessformulare und 4.400 Vertragsmuster.

beck-online steht für

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Fachbeiträge

Unentbehrlich für die moderne Anwaltskanzlei

beck-online bietet die Grundlage für effizientes und rechtssicheres Arbeiten
Digitalisierung ist eine der zentralen Aufgaben bei der Organisation einer modernen Anwaltskanzlei. beck-online unterstützt diesen Prozess mit innovativen Lösungen für effizientes und rechtssicheres Arbeiten.     weiterlesen

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beck-online – Unentbehrlich für die moderne Anwaltskanzlei

Unentbehrlich für die moderne Anwaltskanzlei

beck-online bietet die Grundlage für effizientes und rechtssicheres Arbeiten.

Von Kilian Steiner. Die Digitalisierung des Arbeitslebens ist eine der zentralen Aufgaben bei der Organisation einer modernen Anwaltskanzlei. Diesen Prozess unterstützt beck-online mit innovativen Lösungen und einem umfassenden Portfolio, das alle Rechtsgebiete miteinbezieht.

Die Bandbreite der Themen, mit denen Anwältinnen und Anwälte zu tun haben, ist riesig: Neben dem Strafrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Bürgerlichen Recht mit all seinen Nebengebieten, wie etwa Erb-, Familien- oder Mietrecht, sind in der täglichen Arbeit auch Aspekte aus vielen anderen Bereichen zu beachten, etwa aus dem Arbeits- und Sozialrecht, Energie- und Umweltrecht, Verkehrsrecht oder Datenschutz- und IT-Recht. Zugleich haben nicht nur die Corona-Krise, sondern auch Neuerungen wie das besondere elektronische Anwaltspostfach deutlich gemacht, welch wichtige Rolle die digitale Vernetzung für krisenfestes und effizientes Arbeiten spielt.

Das ganze Recht auf einen Klick

beck-online bietet mit seinen rund 49 Millionen Dokumenten in mehr als 380 juristischen Modulen aus allen Rechtsgebieten die perfekte Versorgung mit Fachinformationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die in den verschiedenen Modulen digital aufbereiteten renommierten Kommentare und Handbücher – aus dem Verlag C.H.BECK oder von namhaften Content-Partnern – sind perfekt verlinkt mit den einschlägigen Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung sowie einer Fülle praktischer Arbeitshilfen. Damit sind sie die beste Basis für eine rechtssichere Beratung. Zudem sorgen wichtige Zeitschriften und spezielle Fach-News für topaktuelle Informationen zu allen relevanten Rechtsentwicklungen.

Maßgeschneiderte Informationen

In vielen Rechtsgebieten können die Nutzerinnen und Nutzer mit den verschiedenen Ausbaustufen wählen, wie tief sie in die Materie einsteigen wollen: So bieten die PLUS-Module bereits eine solide Basis für die tägliche Arbeit. Mit dem jeweiligen PREMIUM-Modul stehen dann noch mehr Inhalte für die vertiefte Recherche zur Verfügung. Und mit den OPTIMUM-Modulen lassen sich dann auch die komplexesten Probleme schnell und sicher lösen.

Perfekt für die Anwaltschaft

Speziell zugeschnitten auf die die vielseitig aufgestellte kleinere Anwaltskanzlei mit hohem Niveau ist das Modul Anwalt PREMIUM. Herzstück ist das Grundmodul Zivilrecht, das sich nach dem individuellen Bedarf mit Ergänzungsmodulen zu vielen Rechtsgebieten erweitern lässt. Zwei Ergänzungsmodule sind dabei im Grundpreis schon enthalten. Anwältinnen und Anwälte können diese nach ihrem Tätigkeitsschwerpunkt zusammenstellen:
Anwaltsrecht | Arbeitsrecht | Bau- und Architektenrecht | Familien- und Erbrecht | Handels- und Gesellschaftsrecht| Miet- und WEG-Recht | Sozialrecht | Strafrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht.

Mehr als ein Gesamtverzeichnis

Alle Details zu Anwalt PREMIUM und den Ergänzungsmodulen können jetzt auch auf der neuen Website beck-online.de eingesehen und verglichen werden. Die ganze Welt von beck-online ist hier klar strukturiert, übersichtlich und stets aktuell aufbereitet.

Kostenloser 4-Wochen-Test

Aus dem breiten Angebot an Modulen können bis zu drei Module vier Wochen lang kostenlos getestet werden. In dieser Zeit stehen alle Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung. Die Nutzerinnen und Nutzer lernen in kürzester Zeit die Welt von beck-online kennen und können sich mit den vielfältigen praktischen Funktionen vertraut machen, um effizient und rechtssicher zu recherchieren.

Individuelle Beratung und Schulung inklusive

Mit seinem deutschlandweiten Netz von Kundenberaterinnen und -beratern informiert der Verlag in allen Fragen rund um beck-online. Die jeweiligen persönlichen Ansprechpartner und Ansprechparterinnen finden Interessierte auf bo.beck.de/Beratung. Interaktive Online-Schulungen vermitteln am eigenen PC die optimale Recherche-Technik für beck-online. Die passende Schulung finden Interessenten unter webinare.beck-online.de

Live vor Ort auf dem Kölner Anwaltstag

Besuchen Sie uns an unserem Stand auf dem 15. Kölner Anwaltstag, der zusammen mit der traditionellen Fachausstellung EXPOKAV am 25. April 2024 im Hotel Pullman Cologne stattfindet. Fachkundige Ansprechpartner erläutern Ihnen dort gerne die Inhalte und Funktionen von Deutschlands führender juristischer Datenbank.

*Kilian Steiner, Syndikusrechtsanwalt, ist Mitglied der Geschäftsleitung bei C.H.BECK und leitet den Verlagsbereich Vertrieb und Marketing

 


Kontakt

Verlag C.H.BECK oHG
Wilhelmstraße 9
80801 München

Telefon: (0 89) 3 81 89-747
Fax: (089) 3 81 89-297
E-Mail: beck-online@beck.de

 

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Ist Ihre Website DSGVO-konform? 6 Punkte, die Sie beachten sollten und Tipps zur Umsetzung

Greven Medien – Ist Ihre Website DSGVO-konform?

Ist Ihre Website DSGVO-konform?

6 Punkte, die Sie beachten sollten und Tipps zur Umsetzung

Im Zusammenhang mit Onlinemarketingmaßnahmen gilt es, immer die Bestimmungen der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) im Blick zu behalten. Der in der DSGVO geregelte Umgang mit personenbezogenen Daten bringt für Werbetreibende einige Auflagen und Einschränkungen mit sich, die sich besonders bei der Ausgestaltung der eigenen Website bemerkbar machen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte zu Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Banner und Double-Opt-in-Verfahren erläutern und auch noch kurz auf die Themen Google Fonts und Bildrechte eingehen.

1. Datenschutzerklärung: Als Websitebetreiber* sind Sie verpflichtet, auf Ihrer Website eine Seite mit Datenschutzerklärungen bereitzustellen, auf der Sie darlegen, wie mit den auf Ihrer Seite erhobenen Daten verfahren wird. Dabei geht es vor allem um personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Mail- und IP-Adresse, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ermöglichen. Neben allgemeinen Datenschutzhinweisen gehören Angaben zu den auf Ihrer Website eingesetzten Cookies und Tools in die Datenschutzerklärung. Wenn Sie also das Anmeldeformular eines Newsletter-Tools, eine Bewertungs- oder Terminbuchungsmöglichkeit, Social-Media-Plugins oder Tracking Tools wie z. B. Google Analytics in Ihre Website eingebunden haben, müssen Sie in der Datenschutzerklärung ausführen, wie in diesen Tools personenbezogene Daten verarbeitet werden. Kritisch ist es, wenn Sie mit Dienstleistern (z. B. Newsletter-Anbieter) zusammenarbeiten, deren Server nicht in der EU verortet sind und daher Ihre Daten, die Sie in dem Tool verwenden, nicht in der EU verarbeitet werden. Grundsätzlich muss mit jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, ein AV-Vertrag abgeschlossen werden (AV = Auftragsverarbeitung).

2. Impressum: Für Websites in Deutschland besteht laut Telemediengesetz (§5 TMG) eine Impressumspflicht, auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt. Sie besagt, dass der Betreiber der Website identifizierbar und erreichbar sein muss. Demnach hat der Websitebetreiber die Pflicht zur Selbstkundgabe und der Websitenutzer das Recht auf Auskunft über den Betreiber der Website. Folgende Pflichtangaben sind im Impressum einer Rechtsanwalts-Website vorgegeben: Vor- und Nachname der verantwortlichen Person, vollständige Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, Rechtsform, USt.-ID, vc Vertretungsberechtigter, zuständige Aufsichtsbehörde, Rechtsanwaltskammer und Register, berufsrechtliche Regelungen, Online-Streitbeilegungsplattform, Angaben zum Streitbeilegungsverfahren. Wichtig ist, dass das Impressum auf der Website leicht zu finden und mit maximal zwei Klicks von jeder Seite aus erreichbar ist, also nicht in Untermenüs versteckt werden darf. Das betrifft ebenso Ihre Social-Media-Profile. Hier muss das Impressum auch als solches gekennzeichnet, gut erreichbar hinterlegt werden. Dazu kann das Impressum Ihrer Website in einem entsprechenden Feld Ihres Social-Media-Profils verlinkt werden. Gleiches gilt für die Datenschutzhinweise.

3. Cookie-Banner: Jeder kennt es – das Consent- oder auch Cookie-Banner, das beim Aufrufen einer Website nach der Zustimmung zur Nutzung von Cookies fragt. Cookies sind kleine Textdateien, die im Browser zwischengespeichert werden und dazu dienen, die Nutzung einer Website komfortabler zu gestalten. Man unterscheidet zwischen technisch notwendigen Cookies und nicht notwendigen Cookies. Erstere sorgen dafür, dass z. B. für die Dauer des Besuchs der Website die Logindaten oder der Inhalt des Warenkorbs gespeichert werden. Diese Session-Cookies werden mit Schließen des Browsers gelöscht. Die nicht notwendigen Cookies sammeln gerne Informationen wie Mail- und IP-Adresse oder demografische Daten, die dann dazu genutzt werden können, gezielt Werbung an diese User auszuspielen. Des Weiteren gibt es noch Analyse- und Statistik-Cookies. Diese helfen Websitebetreibern, das Nutzerverhalten auf der eigenen Website nachzuvollziehen, um daraus Erkenntnisse über die Performance und für die Optimierung der Seite zu gewinnen. Im Cookie-Banner müssen die verschiedenen Cookies und deren Verwendung aufgeführt werden. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, die einzelnen Cookies aus- oder abzuwählen, bzw. alle abzulehnen. Die nicht notwendigen Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein. Der User muss sie sowohl einzeln über Auswahlfelder als auch pauschal über eine Schaltfläche akzeptieren oder ablehnen können. Die notwendigen Cookies bedürfen keiner Zustimmung. Hier darf die Option der Abwahl deaktiviert werden. Die Möglichkeit der pauschalen Ablehnung aller nicht notwendigen Cookies soll auf der ersten Ebene des Banners bereitgestellt werden, sodass der User nicht umständlich zur Ablehnfunktion weiterklicken muss und so zur Zustimmung aller Cookies verleitet wird. Letztendlich muss dem Nutzer auch die Möglichkeit gewährt werden, seine bereits erteilte Zustimmung zur Verwendung nicht notwendiger Cookies zu widerrufen.

4. Double Opt In: Als Rechtsanwalt sind Sie Experte in Ihrem Rechtsgebiet. Da liegt es nahe, Mandanten und Interessenten an der eigenen Expertise in Form eines regelmäßigen Newsletters teilhaben zu lassen. Um diesen Newsletter rechtssicher versenden zu dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Anmeldung des Empfängers, die durch das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren nochmal bestätigt wird. Das heißt, es reicht nicht, wenn sich der Empfänger nur mit seiner Mailadresse für den Newsletter anmeldet. Sie müssen ihm daraufhin nochmal eine Mail mit einem Bestätigungslink zusenden, den der Empfänger anklicken muss. Erst dann dürfen Sie ihn in Ihre Verteilerliste aufnehmen. Das klingt komplizierter als es ist, da alle gängigen Newsletter-Tools über eine entsprechende Funktion verfügen. Eine Ausnahme bietet § 7 Abs. 3 UWG. Demnach ist es möglich, die Mailadresse aus einer bestehenden Mandantenbeziehung auch ohne explizite Anmeldung in Ihren Newsletterverteiler aufzunehmen. Grundsätzlich gilt aber für jegliches Mailing, dass der Empfänger die Möglichkeit haben muss, sich schnell und unkompliziert vom Verteiler abzumelden. Damit diese Mailadresse nicht versehentlich nochmal angeschrieben wird, empfiehlt es sich, eine Blacklist anzulegen und diese im Newsletter-Tool zu pflegen.

5. Google Fonts: Aber es gibt noch Weiteres hinsichtlich Ihrer rechtssicheren Website zu beachten. Aktuell wird das Thema Google Fonts vorangetrieben. Viele Websitebetreiber haben schon vermeintliche Abmahnungen erhalten, in denen Sie zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert wurden, weil sie durch die Verwendung von Google Fonts auf Ihrer Website gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen haben sollen. Google Fonts sind lizenzfreie Schriften, die online eingebunden und beim Aufrufen der verwendenden Website über Google-Server nachgeladen werden. Hier liegt das Problem: Ein Urteil des Landgerichts München von 2022 besagt, dass durch das Nachladen der Schrift personenbezogene Daten in Form der dynamischen IP-Adresse an Google in die USA übermittelt werden, ohne dass der User dem zugestimmt habe und somit ein Datenschutzverstoß vorliege. Wir möchten an dieser Stelle keine Bewertung der rechtlichen Lage abgeben. Allerdings ist es sinnvoll, die Website entsprechend nachzubessern, wenn man Google Fonts auf die o. g. Weise verwendet. Dazu kann man entweder eine entsprechende Einwilligung über das Cookie-Banner einholen, oder die Schrift fest auf der Website einbinden. Dafür laden Sie Google Fonts kostenfrei herunter und integrieren diese Schriften dann über CMS-Plugins in Ihre Website, so dass nichts mehr über externe Server nachgeladen wird.

6. Bildrechte/Urheberrecht: Nicht direkt ein Datenschutz-Thema, aber trotzdem wichtig: Bildrechte für Fotos. Eine Website ohne Bilder ist kaum vorstellbar. Doch muss darauf geachtet werden, dass für die verwendeten Bilder ein Nutzungsrecht vorliegt. Auch wenn das Netz z. B. über die Google Bildersuche einen schier unerschöpflichen und frei zugänglichen Fundus bietet, dürfen diese Fotos und Grafiken nicht einfach für die eigene Website oder andere Marketingmaßnahmen verwendet werden. Das Urheberrecht liegt und verbleibt immer bei dem jeweiligen Fotografen oder Grafiker, er kann nur die Nutzungsrechte vergeben. Diese werden in Form einer Lizenz verkauft oder auch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sofern man die Fotos für die eigene Website nicht selber erstellt, ist es am sichersten, auf Bildportale wie istockphotos, Shutterstock, Pixabay, Adobe Stock usw. zurückzugreifen. Diese stellen teilweise auch kosten- und lizenzfreie Fotos zur Verfügung. Beim Erwerb kostenpflichtiger Stockfotos gibt es verschiedene Lizenzen und Nutzungsbedingungen, die man sich genau durchlesen sollte. Auch, wenn man die Lizenz für ein Foto erworben hat, hat der Urheber ein Recht auf Namensnennung bei Verwendung des Bildes. Bei Portalen, die Fotos lizenz- und kostenfrei anbieten, wird darauf jedoch teilweise verzichtet. Man ist aber immer auf der sicheren Seite, wenn der Fotograf namentlich direkt am Bild (Bildunterschrift oder Alt-Text) genannt wird. Zusätzlich können die auf der Website verwendeten Fotos unter Nennung des Bildportals und des Fotografen im Impressum aufgelistet werden.

All diese Dinge im Blick zu behalten, wenn man die Neugestaltung oder einen Relaunch der eigenen Website plant, ist schwierig. Lassen Sie sich dabei am besten von einer im Kanzleimarketing erfahrenen Agentur unterstützen. Greven Medien bietet Ihnen einen Online Check Ihrer Website an und gibt Ihnen wichtige Tipps an die Hand. Oder Sie gehen gleich mit der Greven Fullservice Website den sicheren Weg. Gerne beraten wir Sie dazu.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung zu diesen Themen stehen Ihnen die Rechtsanwälte des Kölner Anwaltverein gerne zur Verfügung.

 

*Aufgrund der besseren Lesbarkeit und eines ungestörten Leseflusses verzichten wir in diesem Beitrag auf die gegenderte Schreibweise. Natürlich umfassen Begriffe wie z. B. Werbetreibender, Websitebetreiber oder Websitenutzer immer die weibliche, männliche und diverse Ansprache.

Ihr Ansprechpartner:

Unsere Verkaufsleiterin und Expertin im Bereich Kanzleimarketing Ute Hermel berät Sie ebenso kompetent wie charmant.

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Tel. 0221 / 2033 413
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www.greven.de

 

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Werbung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Greven Medien – Werbung für Rechtsanwält:innen? Aber sicher.

Bei dem Thema Werbung für Rechtsanwält:innen schwingt immer noch der Gedanke mit, dass dies früher tatsächlich nicht zulässig war. Diese Zeiten haben sich jedoch längst geändert. Auch Anwält:innen dürfen heute für ihre Kanzlei und die angebotenen Dienstleistungen Werbung betreiben.
Dies ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung eindeutig geregelt: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ (§ 43b BRAO)

Da die Zahl der neu zugelassenen Anwält:innen stetig steigt und somit der Wettbewerb immer größer wird, ist Werbung durchaus sinnvoll, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Die zunehmende Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete sorgt zudem für eine spitzere Zielgruppe, die gerne gezielt angesprochen werden möchte, wenn sie nach einem entsprechenden Rechtsbeistand sucht. Ihre potenziellen Mandant:innen haben inzwischen eine gewisse Erwartungshaltung an die Außendarstellung einer Anwaltskanzlei. So wird die Kanzlei mit einem modernen und ansprechenden Webauftritt eher Mandant:innen generieren, als die mit einer veralteten, nicht mehr aktuell anmutenden Website.

 

Was ist nicht erlaubt?

Aber auch wenn Werbung für Rechtsanwält:innen grundsätzlich erlaubt ist, sollte man dabei doch einige Dinge beachten. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte besagt: „Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.“ (§ 6 Abs. 1 BORA)
Werbung, die Anwält:innen betreiben möchten, muss also berufsbezogen und sachlich sein. Nicht zulässig ist es allerdings, potentielle Mandant:innen direkt und unaufgefordert anzusprechen – also individualisierte Anschreiben, die einer Person gezielt die Dienste der eigenen Kanzlei nahe legen. Weiterhin ist es unzulässig, in der Werbung irreführende Vergleiche und Inhalte aufzuführen (z. B. Vortäuschung nicht existenter Fachanwaltsqualifikationen). Auch eine marktschreierische Anpreisung von Dienstleistungen oder besondere Herausstellung der eigenen Person sind nicht erlaubt. Eigentlich versteht sich das aber auch von selbst.

 

Was ist erlaubt?

Jenseits der unzulässigen Werbemaßnahmen stehen Ihnen jedoch vielfältige Möglichkeiten offen, die Sie nutzen können und sollten, um potentielle Mandant:innen auf Ihre Kanzlei aufmerksam zu machen. Schauen wir uns erst einmal an, welche Inhalte Sie mit Ihrer Werbung publizieren dürfen. An erster Stelle stehen hier natürlich berufsbezogene und sachliche Infos zu Ihrer Person, Ihrem Tätigkeitsfeld und Ihren angebotenen Dienstleistungen. Um auch die richtigen Interessenten zu erreichen, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte oder eine bestehende Fachanwaltsqualifikation nennen. Auch können Sie Mandanten-Referenzen aufführen, sofern Sie hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Mandanten haben. Ebenfalls möglich ist die Bezifferung eines Honorars.

 

Welche Werbekanäle sind sinnvoll?

Als nächstes stellt sich die Frage, welche Kanäle Rechtsanwält:innen sinnvollerweise in ihre Marketingmaßnahmen einbeziehen sollten. Aus der langjährigen Erfahrung von Greven Medien als Spezialist für Kanzleimarketing haben sich folgende Werbemöglichkeiten als besonders erfolgversprechend erwiesen:

  • Website
  • Local Listing
  • Google Ads
  • Verzeichnismedien (Gelbe Seiten, Das Telefonbuch, Das Örtliche – Online und Print)
  • TV Banner
  • Engagement Ads
  • SEO (Suchmaschinenoptimierung)
  • Logo-Erstellung & Geschäftsausstattung
  • Social Media Werbung

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen diese Marketingmaßnahmen kurz erläutern.

  • Website: Eine moderne, gut strukturierte und ansprechende Website ist die Basis aller Onlinemarketing-Maßnahmen. Da bei Online-Anzeigen aller Art i.d.R. auf die Website verlinkt wird, ist dies der Ort, an dem Sie sich Ihren potentiellen Mandant:innen in aller Ausführlichkeit vorstellen können.
  • Local Listing: Um im Netz überhaupt gefunden zu werden, ist eine einheitliche und korrekte Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten bei möglichst vielen Onlineportalen wie Google, Bing, Facebook, golocal usw. enorm wichtig. Dies dient letztendlich auch der organischen Auffindbarkeit Ihrer Website. Eine ebenso einfache wie komfortable Verwaltung aller wichtigen Portale ist über die Local Listing-Plattform möglich.
  • Google Ads: Um für die für Sie besonders wichtigen Suchbegriffe zu Ihrem Rechtsgebiet auch bei Google problemlos auf den oberen Rängen gefunden zu werden, können Sie Anzeigen über Google Ads schalten.
  • Verzeichnismedien: Gerade bei der Suche zu sensiblen Rechtsfragen verlassen sich Verbraucher gerne auf die bekannten Verzeichnisse, die nach wie vor einen sehr hohen Bekanntheitsgrad haben und ein jahrzehntelang gewachsenes Vertrauen genießen, das Seriösität verspricht. Das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten wird nachweislich (z. B. durch Anrufzählung) von Rechtsratsuchenden genutzt – und das zunehmend online und mobil.
  • TV Banner: Eine perfekte Ergänzung zu den langjährig etablierten Werbeformen bilden die neuen Möglichkeiten, die digitales Fernsehen bieten. TV Banner sind eine ebenso kostengünstige wie aufwandsarme Werbemöglichkeit, wie Sie potentielle Mandant:innen zielgruppengenau und lokal erreichen können.
  • Engagement Ads: Bannerwerbung in der Optik einer hochwertigen mehrseitigen Online-Broschüre, die zielgruppengenau auf den meistgeklickten Onlineportalen Deutschlands ausgespielt wird. Abrechnung erfolgt nur bei Interaktion mit der Anzeige, die kostenfreie Impression bietet einen Brandingeffekt.
  • SEO: Gezielte SEO-Maßnahmen bewirken, dass Ihre Website bei relevanten Suchanfragen in den Suchergebnissen von Google, Bing & Co. möglichst weit oben platziert wird. Dafür werden Website und Keywordsituation analysiert und entsprechend optimiert.
  • Logo-Erstellung & Geschäftsausstattung: Ein modernes und ansprechendes Logo ist die Grundlage aller Außenkommunikation. Ob auf der Website, in Anzeigen, auf Visitenkarten, Briefpapier oder Social Media: Ihr Logo ist Ihr Markenzeichen, mit dem Sie überall wiedererkannt werden. Lassen Sie sich auch gleich die passende Geschäftsausstattung mit Briefpapier und Visitenkarten dazu erstellen.
  • Social Media Werbung: Auch das Engagement auf passenden Social Media-Kanälen ist für Anwaltskanzleien durchaus sinnvoll. Hier können Sie über aktuelle Begebenheiten informieren, um bei bestehenden oder potentiellen Mandant:innen Präsenz zu zeigen und die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit Ihnen anzubieten. Dafür eignet sich z. B. eine Facebook Unternehmensseite. Auch die Schaltung von Anzeigen auf Facebook und Instagram hat sich bewährt.

 

Wie können diese Werbekanäle am besten genutzt werden?

Vermutlich werden Sie neben Ihrem Tagesgeschäft wenig Zeit haben, sich mit all diesen Marketingmaßnahmen im Detail zu beschäftigen. Hier können wir von Greven Medien Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Durch unsere Kooperation mit dem KAV bieten wir den Mitgliedern des Vereins mit dem Onlinedienst KAV Onlinemarketing ein speziell auf die Bedürfnisse von Anwaltskanzleien zugeschnittenes Paket an Marketingmaßnahmen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu den für Sie passenden Werbemöglichkeiten.

 

Unser besonderes Angebot für KAV-Mitglieder:

Bei der Anzeigenschaltung in Gelbe Seiten bietet Greven Medien KAV-Mitgliedern die kostenfreie Einbindung des KAV-Logos samt Zusatzinformation zur Mitgliedschaft. Das gilt sowohl für das gedruckte Verzeichnis als auch für die Online- und Mobil-Versionen von Gelbe Seiten. So wird die gebuchte Anzeigenfläche kostenfrei vergrößert und generiert mehr Aufmerksamkeit.

 

 


Ihr Ansprechpartner:

Unsere Verkaufsleiterin und Expertin im Bereich Kanzleimarketing Ute Hermel berät Sie ebenso kompetent wie charmant.

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Tel. 0221 / 2033 413
E-Mail
www.greven.de

 

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KAV WK Online Marketing fuer Kanzleien

Wolters Kluwer – Online-Marketing für Kanzleien

Wie sich Kanzleien im Netz optimal präsentieren und verkaufen

Es ist ein offenes Geheimnis: Kanzleien vermarkten ihre Leistungen inzwischen zum größten Teil im Internet – auch wenn viele klassische Akquisekanäle wie z.B. Empfehlungen, Vorträge oder Veröffentlichungen nach wie vor natürlich nicht bedeutungslos sind. Und doch stellt man immer wieder fest, dass Kanzleien das Thema (Online-)Marketing nicht mit der angemessenen Aufmerksamkeit behandeln.

Der Grund dafür ist naheliegend: gerade in kleinen und mittelgroßen Kanzleien fehlt es an Wissen zum Thema Online-Marketing. Kennt man sich in Kanzleien mit den klassischen Akquisekanälen traditionell noch aus, sieht es in Hinblick auf die Kanzlei-Website, Social Media und Disziplinen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA) oder Anwaltssuchdienste anders aus: Wissen um diese Themen ist weder bei Berufsträger:innen noch bei den Fachangestellten aus der Ausbildung vorhanden, Weiterbildungen zu diesem Thema sind die Ausnahme.

Aus diesem Grund haben wir (Wolters Kluwer) eine vierteilige Trendreport-Serie konzipiert, die sich den wichtigsten Themen im Online-Marketing für Kanzleien widmet.

Die Themen im Einzelnen:

1. Die „gute“ Kanzleiwebsite
Dreh- und Angelpunkt aller Marketing-Aktivitäten
2. Social Media
Die Möglichkeit für eine unmittelbare, nahbare Kommunikation mit Mandant:innen und potenziellen Bewerber:innen
3. Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Suchmaschinenwerbung (SEA)
Sichtbar werden in den Trefferlisten bei Google-Suchanfragen
4. Anwaltssuchdienste & Plattformen
Noch sichtbarer werden und unabhängig von der Website online Mandate akquirieren

Erfahren Sie in den vier getrennten Kapiteln, was eine gute Kanzlei-Website ausmacht und worauf Sie gegebenenfalls achten sollten, wenn Sie eine neue Kanzlei-Website gestalten lassen. Lernen Sie, warum sich welcher Social Media Kanal für welche Kanzlei und für welche Themen eignet und entdecken Sie die Grundzüge darüber, wie man die eigene Website in den Trefferlisten bei Google Suchanfragen gut platzieren kann, um Mandate zu akquirieren. Last but not least befassen wir uns mit der Frage: machen Profile bei Anwaltssuchdiensten und anderen Plattformen Sinn – und wenn ja: für wen? Die Autorin, Pia Löffler, ist Rechtsanwältin und seit 2013 Inhaberin einer Marketing- und Textagentur für Kanzleien. In diesen Trendreports lässt sie Sie an ihren Erfahrungen und Erkenntnissen aus mehr als 10 Jahren Arbeit für Kanzleien teilhaben – auch verständlich für Marketing-Einsteiger:innen!

Hier geht es zum Download
Online-Marketing für Kanzleien | Wolters Kluwer

Die gesamten Inhalte werden von der Autorin, Pia Löffler, auch live vorgetragen – im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, in der Q&A Session ihre Fragen zu stellen

Webinar am 20.06.2024

Hier geht es zur Anmeldung

https://www.wolterskluwer.com/de-de/know/online-marketing-for-law-firms/#Form


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Rummel: MOBILES ARBEITEN – ODER MEHR FLEXIBILITÄT UND EFFIZIENZ

Rummel Software GmbH – MOBILES ARBEITEN

ERZWUNGENER WANDEL

Das traditionelle Bild von Anwältinnen und Anwälten, geprägt durch eine unerschütterliche Präsenzkultur, verblasst mehr und mehr. Mobiles Arbeiten gewinnt deutlich an Bedeutung. Ein Grund dafür ist sicherlich die Pandemie. Sie hat nicht nur innerhalb kürzester Zeit viele Berufsträgerinnen und -träger aus ihren Kanzleien vertrieben, sondern auch gezeigt, dass das Arbeiten aus dem Homeoffice sehr gut funktionieren kann. Und sie hat auch gezeigt, wie die digitale Arbeit der Rechtsbranche in Zukunft aussehen kann.

Fit für die Zukunft?

Rückblickend lässt sich feststellen, dass nicht jeder erzwungene Umzug aus der Kanzlei ins Homeoffice auch eine Erfolgsgeschichte war. Das lag in der Regel an fehlenden oder ungeeigneten Grundvoraussetzungen. Nichtsdestotrotz wird sich das mobile Arbeiten auch im Rechtsmarkt zukünftig einen festen Platz erobern. Zu groß sind die Vorteile, um darauf zu verzichten. Nur was braucht es dazu, um diesen Schritt reibungslos und erfolgreich zu gehen?

So oder so oder so

Wie in vielen anderen Bereichen gibt es auch hier nicht nur die eine Lösung, sondern mehrere. Eigentlich eine gute Nachricht. Aber auch eine, die bei vielen Rechtsanwältinnen und -anwälten ein Gefühl der Überforderung entstehen lässt. Schließlich geht es um eine Entscheidung für die Zukunft. Deshalb ist es ratsam Experten aus der IT-Branche, wie bspw. die Rummel Software GmbH, mit ins Boot zu holen, um gemeinsam mit ihnen die optimale Lösung zu finden.

Die Anforderungen, die eine Anwaltskanzlei dazu stellt, lassen sich ganz simpel zusammenfassen:

Es soll einfach und sicher laufen. Und mit dem ganzen Drumherum möchten wir am liebsten nichts zu tun haben.

Der Alleskönner für Einzelkämpfer

Fangen wir also ganz einfach an – bei der Ein-Personen-Kanzlei. Hier bietet ein leistungsstarkes, handliches Notebook, auf dem sich der gesamte Datenbestand der Kanzlei befindet, die einfachste Art für das mobile Arbeiten. Und mit einer entsprechenden Dockingstation lassen sich alle erforderlichen Peripheriegeräte auch außerhalb der Kanzlei ganz einfach anbinden.

Schnell, pragmatisch und günstig

Gibt es in Ihrer Kanzlei jedoch mehrere Arbeitsplätze, muss eine andere Lösung her, um mobil und effizient arbeiten zu können. Hier hat sich das Virtual Private Network, kurz VPN, zu Beginn der Corona-Pandemie als unkomplizierte und günstige Interims-Lösung erwiesen. In diesem Fall sorgt eine Verbindung von Computer zu Computer dafür, dass die entsprechendenMitarbeiterinnen oder Mitarbeiter jederzeit, bspw. vom Homeoffice, Zugriff auf ihren Kanzlei-Arbeitsplatz und die jeweiligen Daten haben. Eine solche Verbindung bedarf keiner besonderen Voraussetzungen, ist mit einfachen Windows-Bordmitteln zu erstellen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Mit Konzept und Blick auf die Zukunft

Mehr als eine Interims-Lösung, bei höherer Mitarbeiterzahl, bietet ein Terminalserver. Auf Basis von Windows Remote Desktop Services (RDS) wird hier ein zentraler Server aufgebaut, der auch die virtuellen Arbeitsplätze der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bereitstellt. Ganz gleich, ob in der Kanzlei oder vom mobilen Gerät unterwegs, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen jederzeit den vollen Zugriff auf den zentralen Server. Können die Kanzleisoftware nutzen, das Kanzlei-Mail-Konto checken und auf sämtliche Daten und Dokumente zugreifen. Das jeweilige Endgerät fungiert dabei wie eine Fernsteuerung. Gleichzeitig profitieren die Administratoren bei dieser IT-Architektur von einer deutlichen Arbeitserleichterung. So muss die entsprechende Software jeweils nur einmal installiert, gepflegt und aktualisiert werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Und da die Daten den Terminalserver nicht verlassen, lässt sich auch ein umfassendes Sicherheitskonzept deutlich einfacher erstellen und gewährleisten.

Und wenn alles einfach nur laufen soll und Sie nichts weiter damit zu tun haben möchten, ist das Rechenzentrum die erste Wahl. Die Kanzlei lagert ihre gesamte IT aus, kann den vollen Funktionsumfang nutzen, während sich der Betreiber des Rechenzentrums um alles andere kümmert. Für viele Rechtsanwältinnen und -anwälte ist aber allein der Gedanke, ihre gesamten Dokumente außerhalb der Kanzlei, in einer Cloud, zu lagern, nach wie vor ein rotes Tuch. Konkret geht es dabei um die Sicherheit, die sie dann nicht mehr in den eigenen Händen haben. Ein Grund dafür, warum bspw. die Rummel Software GmbH, bei der Wahl ihrer Rechenzentren-Partner höchste Maßstäbe ansetzt. So sind u. a. eine 24/7 Überwachung, Verschlüsselung der Daten, Zutrittskontrolle, Brandschutz, redundante Strom- und Datenleitungen sowie eine Zertifizierung nach ISO 27001 gewährleistet. Sicherheitsaspekte, die sich in Kanzleien in der Regel nicht umsetzen lassen.

Moderne Rechenzentren gleichen damit inzwischen echten Hochsicherheitsanlagen, die selbst sensibelste Daten gegen alle Eventualitäten schützen. So vertrauen immer mehr Unternehmen ihre Daten entsprechenden Rechenzentren an und konzentrieren sich wieder mehr auf ihre eigentlichen Kernkompetenzen.

Gute Gründe, warum auch mehr und mehr traditionell ausgerichtete Kanzleien ihre Konzepte überdenken und auf zukunftsorientierte Lösungen setzen. Und dann führt der Weg für mobiles Arbeiten in der Regel über einen Terminalserver – ganz gleich ob in der Kanzlei oder einem Rechenzentrum. Es sei denn, Sie arbeiten in einer Ein-Personen-Kanzlei.

Autor
Kay O. Dietrich/ Rummel Software GmbH

 


Lassen Sie sich als KAV-Mitglied von einem Experten der Rummel Software GmbH gerne persönlich und gezielt beraten:

Dominik Franek

franek@rummel-software.de.

Tel. 09123 1830-305

Oder informieren Sie sich unter www.rummel-software.de zu unseren Software-Produkten und -Leistungen.

 

 

Rummel Software GmbH - Mit Legal Tech in die Zukunft

Rummel Software GmbH – Mit Legal Tech in die Zukunft

LEGAL TECH – JA ODER NEIN?

Seit mehreren Jahren wird das Thema Legal Tech in den entsprechenden Branchen kontrovers diskutiert. Auch wenn die Bedeutung des Themas längst noch nicht jeder erkannt hat, steigt die Akzeptanz und das Grundverständnis in der letzten Zeit jedoch kontinuierlich.

„Nur wer heute bereit ist, die Herausforderungen der Transformation in Angriff zu nehmen, stärkt seine Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft“, erläutert Dr. Marc Rössel, CEO der Rummel Software GmbH.

Was bedeutet Legal Tech?

Legal Technology, umgangssprachlich Legal Tech genannt, bezeichnet laut Wikipedia den Bereich der Informationstechnik, der sich mit der Automatisierung von juristischen Tätigkeiten befasst. Mit dem Ziel, die Effizienz des rechtlichen Arbeitens zu erhöhen. Zum besseren Verständnis lässt sich Legal Tech auch ganz einfach als Digitalisierung der Rechtsbranche bezeichnen.

Legal Tech – aber wie?

Die Erkenntnis, dass die Digitalisierung unverzichtbare Vorteile bringt, hat sich beim Gros der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte inzwischen durchgesetzt. Spürbare Zeitersparnis, ortsunabhängiges Arbeiten, überregionale Mandatsakquise und vieles mehr sprechen für ein klares JA beim Thema Legal Tech. Es geht also nicht mehr um das JA oder NEIN, sondern vielmehr um das WIE. Wie die Digitalisierung des Kanzlei-Alltags aussehen kann. Hier scheinen die Möglichkeiten unbegrenzt und die Suchenden oft überfordert zu sein. Denn genauso, wie es nicht nur das eine Rechtsgebiet gibt oder den einen Mandanten, gibt es auch keine Standard-Lösung.

Hier sind Experten gefragt

Setzen Sie deshalb schon bei der Planung oder beim Ausbau Ihrer Transformation auf die Erfahrung von Experten. Hier begleitet bspw. die Rummel Software GmbH bereits seit Jahren Kanzleien unterschiedlichster Größen und Ausrichtungen. Erarbeitet gemeinsam mit ihnen individuelle Pläne, die immer auch die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit im Auge haben. Denn der Rechtsmarkt wird sich, wie Studien zeigen, auch in Zukunft weiter verändern und entsprechende Anpassungen verlangen.

Erfolg braucht eine gesunde Basis

Eine ausgereifte Kanzleisoftware wie, bspw. WinMACS von der Rummel Software GmbH, bietet alle grundlegenden Funktionen, um interne Arbeitsabläufe deutlich zu vereinfachen und zeitsparend zu erledigen. Dazu zählt die aktenorientierte Arbeitsweise genauso, wie die Verwaltung aller Verfahrens-Beteiligten. Der Kanzlei-Kalender und die Steuerung von Terminen, Fristen und Wiedervorlagen. Aber auch die Steuerung von Zugriffsrechten sowie die automatisierte Erstellung von Schriftsätzen. Funktionen, die den Kanzlei-Alltag einfacher machen, die Effizienz spürbar steigern und damit eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung ermöglichen. Vorteile, die sich zusätzlich positiv auf die Kanzlei-Ergebnisse auswirken.

Mobiles Arbeiten, das in den letzten Jahren durch Corona massiv an Bedeutung gewonnen hat, wird auch nach der Pandemie einen festen Platz im Kanzlei-Alltag einnehmen. Auch hier muss die entsprechende Kanzleisoftware alle Anforderungen der Nutzer gewährleisten. So arbeiten Sie bspw. mit WinMACS sowohl online als auch offline. Über Terminalserver oder die Cloud. Haben Zugriff auf Ihren kompletten Datenbestand. Verfügen über den vollen Funktionsumfang der Software und genießen ein Höchstmaß an Sicherheit.

„Vorteile im Rechtsmarkt werden sich mehr und mehr am Technologiestand des Einzelnen messen lassen“, sagt Dominik Franek, Geschäftsführer der Rummel Software GmbH.

Die Zukunft gehört Legal Tech

Die Art und Weise, wie Kanzleien ihre Rechtsdienstleistungen zukünftig gestalten, wird sich deutlich verändern. Einerseits hin zu einer stärkeren Spezialisierung der entsprechenden
Leistungen, andererseits zu einer nochmaligen Verbesserung der Produktivität durch den weiteren Einsatz innovativer, unterstützender Technologien. In Technologien, die heute mehr denn je als eine unverzichtbare Investition in die Zukunft gesehen werden. Hierbei wird es in einem nächsten Schritt um Technologien und/ oder Anwendungen wie die elektronische Unterschrift, die automatisierte Erstellung von Dokumenten und Verträgen sowie um Kollaborations- und Cloud-Lösungen gehen, die das Gros der Kanzleien erreichen wird.

Bei all den Veränderungen dürfen wir eins nicht vergessen. Im Gegensatz zu Amerika oder auch anderen europäischen Ländern hinkt Deutschland dieser Entwicklung hinterher. Wir stehen also erst am Anfang dieser Veränderungen im Rechtsmarkt.

Und allen eventuellen Ängsten vor Veränderungen zum Trotz – die bisherige Bilanz dieser Veränderungen ist durchaus positiv zu bewerten. So hat der Digitale Wandel bisher nicht nur für bessere Ergebnisse gesorgt, sondern auch entscheidend dazu beigetragen, dass sich Services, Produktivität, Effizienz und Leistungen der Rechtsbranche deutlich verbessert haben. Und das macht doch Lust auf mehr.

Autor
Kay O. Dietrich/ Rummel Software GmbH

 


Lassen Sie sich als KAV-Mitglied von einem Experten der Rummel Software GmbH gerne persönlich und gezielt beraten:

Dominik Franek

franek@rummel-software.de.

Tel. 09123 1830-305

Oder informieren Sie sich unter www.rummel-software.de zu unseren Software-Produkten und -Leistungen.