Werbung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Greven Medien – Werbung für Rechtsanwält:innen? Aber sicher.

Bei dem Thema Werbung für Rechtsanwält:innen schwingt immer noch der Gedanke mit, dass dies früher tatsächlich nicht zulässig war. Diese Zeiten haben sich jedoch längst geändert. Auch Anwält:innen dürfen heute für ihre Kanzlei und die angebotenen Dienstleistungen Werbung betreiben.
Dies ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung eindeutig geregelt: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ (§ 43b BRAO)

Da die Zahl der neu zugelassenen Anwält:innen stetig steigt und somit der Wettbewerb immer größer wird, ist Werbung durchaus sinnvoll, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Die zunehmende Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete sorgt zudem für eine spitzere Zielgruppe, die gerne gezielt angesprochen werden möchte, wenn sie nach einem entsprechenden Rechtsbeistand sucht. Ihre potenziellen Mandant:innen haben inzwischen eine gewisse Erwartungshaltung an die Außendarstellung einer Anwaltskanzlei. So wird die Kanzlei mit einem modernen und ansprechenden Webauftritt eher Mandant:innen generieren, als die mit einer veralteten, nicht mehr aktuell anmutenden Website.

 

Was ist nicht erlaubt?

Aber auch wenn Werbung für Rechtsanwält:innen grundsätzlich erlaubt ist, sollte man dabei doch einige Dinge beachten. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte besagt: „Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.“ (§ 6 Abs. 1 BORA)
Werbung, die Anwält:innen betreiben möchten, muss also berufsbezogen und sachlich sein. Nicht zulässig ist es allerdings, potentielle Mandant:innen direkt und unaufgefordert anzusprechen – also individualisierte Anschreiben, die einer Person gezielt die Dienste der eigenen Kanzlei nahe legen. Weiterhin ist es unzulässig, in der Werbung irreführende Vergleiche und Inhalte aufzuführen (z. B. Vortäuschung nicht existenter Fachanwaltsqualifikationen). Auch eine marktschreierische Anpreisung von Dienstleistungen oder besondere Herausstellung der eigenen Person sind nicht erlaubt. Eigentlich versteht sich das aber auch von selbst.

 

Was ist erlaubt?

Jenseits der unzulässigen Werbemaßnahmen stehen Ihnen jedoch vielfältige Möglichkeiten offen, die Sie nutzen können und sollten, um potentielle Mandant:innen auf Ihre Kanzlei aufmerksam zu machen. Schauen wir uns erst einmal an, welche Inhalte Sie mit Ihrer Werbung publizieren dürfen. An erster Stelle stehen hier natürlich berufsbezogene und sachliche Infos zu Ihrer Person, Ihrem Tätigkeitsfeld und Ihren angebotenen Dienstleistungen. Um auch die richtigen Interessenten zu erreichen, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte oder eine bestehende Fachanwaltsqualifikation nennen. Auch können Sie Mandanten-Referenzen aufführen, sofern Sie hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Mandanten haben. Ebenfalls möglich ist die Bezifferung eines Honorars.

 

Welche Werbekanäle sind sinnvoll?

Als nächstes stellt sich die Frage, welche Kanäle Rechtsanwält:innen sinnvollerweise in ihre Marketingmaßnahmen einbeziehen sollten. Aus der langjährigen Erfahrung von Greven Medien als Spezialist für Kanzleimarketing haben sich folgende Werbemöglichkeiten als besonders erfolgversprechend erwiesen:

  • Website
  • Local Listing
  • Google Ads
  • Verzeichnismedien (Gelbe Seiten, Das Telefonbuch, Das Örtliche – Online und Print)
  • TV Banner
  • Engagement Ads
  • SEO (Suchmaschinenoptimierung)
  • Logo-Erstellung & Geschäftsausstattung
  • Social Media Werbung

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen diese Marketingmaßnahmen kurz erläutern.

  • Website: Eine moderne, gut strukturierte und ansprechende Website ist die Basis aller Onlinemarketing-Maßnahmen. Da bei Online-Anzeigen aller Art i.d.R. auf die Website verlinkt wird, ist dies der Ort, an dem Sie sich Ihren potentiellen Mandant:innen in aller Ausführlichkeit vorstellen können.
  • Local Listing: Um im Netz überhaupt gefunden zu werden, ist eine einheitliche und korrekte Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten bei möglichst vielen Onlineportalen wie Google, Bing, Facebook, golocal usw. enorm wichtig. Dies dient letztendlich auch der organischen Auffindbarkeit Ihrer Website. Eine ebenso einfache wie komfortable Verwaltung aller wichtigen Portale ist über die Local Listing-Plattform möglich.
  • Google Ads: Um für die für Sie besonders wichtigen Suchbegriffe zu Ihrem Rechtsgebiet auch bei Google problemlos auf den oberen Rängen gefunden zu werden, können Sie Anzeigen über Google Ads schalten.
  • Verzeichnismedien: Gerade bei der Suche zu sensiblen Rechtsfragen verlassen sich Verbraucher gerne auf die bekannten Verzeichnisse, die nach wie vor einen sehr hohen Bekanntheitsgrad haben und ein jahrzehntelang gewachsenes Vertrauen genießen, das Seriösität verspricht. Das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten wird nachweislich (z. B. durch Anrufzählung) von Rechtsratsuchenden genutzt – und das zunehmend online und mobil.
  • TV Banner: Eine perfekte Ergänzung zu den langjährig etablierten Werbeformen bilden die neuen Möglichkeiten, die digitales Fernsehen bieten. TV Banner sind eine ebenso kostengünstige wie aufwandsarme Werbemöglichkeit, wie Sie potentielle Mandant:innen zielgruppengenau und lokal erreichen können.
  • Engagement Ads: Bannerwerbung in der Optik einer hochwertigen mehrseitigen Online-Broschüre, die zielgruppengenau auf den meistgeklickten Onlineportalen Deutschlands ausgespielt wird. Abrechnung erfolgt nur bei Interaktion mit der Anzeige, die kostenfreie Impression bietet einen Brandingeffekt.
  • SEO: Gezielte SEO-Maßnahmen bewirken, dass Ihre Website bei relevanten Suchanfragen in den Suchergebnissen von Google, Bing & Co. möglichst weit oben platziert wird. Dafür werden Website und Keywordsituation analysiert und entsprechend optimiert.
  • Logo-Erstellung & Geschäftsausstattung: Ein modernes und ansprechendes Logo ist die Grundlage aller Außenkommunikation. Ob auf der Website, in Anzeigen, auf Visitenkarten, Briefpapier oder Social Media: Ihr Logo ist Ihr Markenzeichen, mit dem Sie überall wiedererkannt werden. Lassen Sie sich auch gleich die passende Geschäftsausstattung mit Briefpapier und Visitenkarten dazu erstellen.
  • Social Media Werbung: Auch das Engagement auf passenden Social Media-Kanälen ist für Anwaltskanzleien durchaus sinnvoll. Hier können Sie über aktuelle Begebenheiten informieren, um bei bestehenden oder potentiellen Mandant:innen Präsenz zu zeigen und die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit Ihnen anzubieten. Dafür eignet sich z. B. eine Facebook Unternehmensseite. Auch die Schaltung von Anzeigen auf Facebook und Instagram hat sich bewährt.

 

Wie können diese Werbekanäle am besten genutzt werden?

Vermutlich werden Sie neben Ihrem Tagesgeschäft wenig Zeit haben, sich mit all diesen Marketingmaßnahmen im Detail zu beschäftigen. Hier können wir von Greven Medien Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Durch unsere Kooperation mit dem KAV bieten wir den Mitgliedern des Vereins mit dem Onlinedienst KAV Onlinemarketing ein speziell auf die Bedürfnisse von Anwaltskanzleien zugeschnittenes Paket an Marketingmaßnahmen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu den für Sie passenden Werbemöglichkeiten.

 

Unser besonderes Angebot für KAV-Mitglieder:

Bei der Anzeigenschaltung in Gelbe Seiten bietet Greven Medien KAV-Mitgliedern die kostenfreie Einbindung des KAV-Logos samt Zusatzinformation zur Mitgliedschaft. Das gilt sowohl für das gedruckte Verzeichnis als auch für die Online- und Mobil-Versionen von Gelbe Seiten. So wird die gebuchte Anzeigenfläche kostenfrei vergrößert und generiert mehr Aufmerksamkeit.

 

 


Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte Laurent Fecherolle blickt auf über 20 Jahre Erfahrung im Anwaltsmarketing zurück und berät Sie ebenso kompetent wie charmant.

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Tel. 0221 / 96 88 77 14
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www.greven.de

 

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