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e-Akte Justiz NRW – Regeln zur Bezeichnung von Dokumenten

eJustice: Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr

 

Für die Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr werden folgende Regeln vorgeschlagen:

 
1. Enthält ein Dokument mehr als nur einen wesentlichen Inhalt (Bsp. Terminverlegungsantrag mit weiterem Sachvortrag), so ist im Zweifel der allgemeinere bzw. übergeordnete Dokumentenname zu vergeben („Schriftsatz_mit_Anträgen“).

2. Bitte machen Sie Ihre Rolle im Verfahren nur am Hauptdokument (d.h. nur dem Schriftsatz, nicht den Anlagen) am Anfang der Dokumentenbezeichnung kenntlich, und zwar durch die Kürzel „K_“ bzw. „K1_“ oder „B_“ bzw. „B1_“, „AS_“, „AG_“, „Betreuer_“, „InsoVerwalter_“, etc.

3. Die in „(…)“ stehenden Bezeichnungsteile sind optional, die Klammern sollen nicht Teil der Bezeichnung sein. „Anlage“ etwa soll für den Fall gewählt werden, wenn es nur eine Anlage gibt, „Anlage_01“, „Anlage_02“ usw. bei mehreren Anlagen.

 
Laden Sie sich hier die aktuelle Namenskonvention herunter:
Namenskonvention für Externe Nutzer

author: Heike Filipczyk
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Neues zu beA: Handreichung zum Akteneinsichtsportal

Anleitung zur Anbindung des beA an das Akteneinsichtsportal:

Versand der Akte an eine beA-Adresse

Im Jahr 2021 wurde zum Zwecke der Gewährung der Akteneinsicht in Verfahren mit führender elektronischer Akte das Akteneinsichtsportal pilotiert. Im Zuge der weiterhin andauernden Pilotierung steht seit November 2022 die Möglichkeit zur Verfügung, die elektronische Akte zur Einsichtnahme durch den direkten Versand an eine beA-Adresse in dem Akteneinsichtsportal hochzuladen.
Durch diese Neuerung entfällt Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Ver-sand an eine durch das jeweilige Gericht erstellte temporäre Safe-ID, mit welcher bislang der Zugang zum Akteneinsichtsportal erfolgte.
Im Nachfolgenden befindet sich zum Download eine kurze Handreichung zur Nutzung des Akteneinsichtsportals für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

Handreichung zum Akteneinsichtsportal

author: Heike Filipczyk
Beitragsbild Theaterabend Trude

Informations- und Theaterabend am 09. Februar 2023

Einladung zum
Informations- und Theaterabend

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des Oberlandesgerichts Köln, der Rechtsanwaltskammer Köln und des Kölner Anwaltverein e. V. findet

am
Donnerstag, 09. Februar 2023 | 19:00 Uhr (Einlass ab 18:15 Uhr)
im
Oberlandesgericht Köln | Plenarsaal | 1. Etage | Reichenspergerplatz 1 | 50670 Köln

 

ein Informations- und Theaterabend statt.

Wir laden Sie herzlich zu dieser zweigeteilten Veranstaltung im Plenarsaal des OLG Köln in der ersten Etage ein. Frei nach dem Motto: „Zuerst die Arbeit, dann das
Vergnügen“ wird die Rechtsanwaltskammer Köln zunächst in einem kurzen Informationsteil über die erste Erfahrung mit der Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft berichten (ca. 30 Minuten mit Diskussionsmöglichkeit).

Danach übernimmt Rechtsanwältin und Schauspielerin Andrea Trude die Bühne und wird mit ihrem Soloprogramm „Bestellt und nicht abgeholt…“ für einen amüsanten Abend sorgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse des Kölner Anwaltverein e. V.:
info@koelner-anwaltverein.de.

Wir freuen uns auf Sie!

author: Heike Filipczyk
Netzwerkveranstaltung Medizinrecht

Traditioneller Stammtisch der KAV Ausschüsse Medizin- und Sozialrecht am 13. Dezember 2022

Einladung zum
Empfang im FRÜH am DOM

 

Die Ausschüsse Medizin- und Sozialrecht des Kölner Anwaltverein laden auch in diesem Jahr ganz herzlich zu Ihrem traditionellen Stammtisch ein:

Dienstag, den 13. Dezember 2022, 18:00 Uhr

FRÜH am DOM, Brauhauskeller, Am Hof 12-18, 50667 Köln

 

Herzlich willkommen sind neben den Mitgliedern des Kölner Anwaltverein alle im Bereich des Medizin- und Sozialrechts tätigen Richterinnen und Richter, Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte, Verwaltungsjuristinnen und -juristen sowie Sachverständige. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem regen Gedankenaustausch in ungezwungener Atmosphäre bei leckerem Kölsch und kölschen Happen.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse des Kölner Anwaltverein e. V.:
info@koelner-anwaltverein.de.

Wir freuen uns auf Sie!

author: Heike Filipczyk
Netzwerkveranstaltung Steuerrecht am 16 November 2022 Koelner Anwaltverein anderer Rotton

Einladung zum Emfang des Steuerrechtsausschusses des KAV am 16. November 2022

Empfang des Steuerrechtsausschusses
des Kölner Anwaltvereins

 

Der Steuerrechtsausschuss des Kölner Anwaltvereins lädt herzlich ein zu seinem

Empfang im Museum Ludwig

kommende Woche Mittwoch, den 16. November 2022, um 17 Uhr

Treffpunkt ist der Kartenschalter im Eingangsfoyer.

 

Die Einladung richtet sich an alle Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Köln, alle in der Kölner Finanzverwaltung Tätigen und alle im Steuerrecht arbeitenden und interessierten Kolleginnen und Kollegen.

Der Abend beginnt mit einer fachkundigen Führung durch die ständige Sammlung des Museums und klingt anschließend im Café „Ludwig im Museum“ aus.

Der Kostenbeitrag beschränkt sich auf den Museumseintritt (11,- €).

 

Anmeldeschluss:

Bitte melden Sie sich bis längstens Montag, den 14. November 2022, an beim Sprecher des Steuerrechtsausschusses, Herr RA/FAStR Lutz Schade, unter SL@HWHLAW.DE.

 

Wir freuen uns auf Sie!

author: Heike Filipczyk
Der digitale Verwaltungsprozess 221124

Der digitale Verwaltungsprozess am 24.11.2022 – eine Online-Informationsveranstaltung

Der digitale Verwaltungs(gerichts)prozess

Webinar am Donnerstag, 24.11.2022, ab 16 Uhr

Über den aktuellen Stand der Digitalisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sowie der vom Gericht regelmäßig beigezogenen Behördenakten informiert dieses eineinhalbstündige Webinar, das der Kölner AnwaltVerein in Kooperation mit dem Verwaltungsgericht Köln veranstaltet. Fragen der elektronischen Kommunikation zwischen Anwälten, Behörden und Gericht werden ebenso erörtert wie die Möglichkeit einer Verhandlung per Videoübertragung. Ein Schwerpunkt liegt auf digitalen Verwaltungsvorgängen, die Prozessbevollmächtigten eine Einsichtnahme in die Beiakten zu einem Verfahren ermöglichen, ohne auf deren postalische Übersendung angewiesen zu sein. Nach einer Erläuterung des rechtlichen und technischen Rahmens werden an einem Praxisbeispiel Erfahrungen und Herausforderungen bei der Digitalisierung großer Aktenbestände geschildert.

Freuen Sie sich auf folgende hochkarätige Referentinnen und Referenten, die Ihnen in kurzweiligen Vorträgen kompaktes Wissen und praktische Anwendung vermitteln:

  • Frau Herkelmann-Mrowka, Präsidentin des Verwaltungsgericht Köln
  • Herr Dr. Buck, Richter am Oberverwaltungsgericht NRW
  • Herr Dr. Ott, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln
  • Frau Windgätter, Telekom
  • Frau Schley, Telekom
  • Frau Vankirk, Telekom

Im Anschluss an die Vorträge wird Herr Murmann-Suchan, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln, durch die Diskussion leiten, zu deren Teilnahme Sie herzlich eingeladen sind!

Mit Hilfe dieses Links melden Sie sich an und erhalten mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail den Zugang zur Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Das Webinar „Der digitale Verwaltungsprozess“ ist eine gemeinsame Veranstaltung des Verwaltungsgerichts Köln und des Kölner Anwaltverein e. V.

 

author: Heike Filipczyk
Parkplatz LG Beitrag im Oktober22

Veränderung der Parksituation am LG – wichtige Ergänzung!

Wichtige Ergänzung vom 25. Oktober 2022:

Parkplatzsperrung ab 02.11.2022 für voraussichtlich 14 Tage:

Aufgrund der anstehenden Pflasterarbeiten zur Begradigung der Hubschrauber-Landefläche wird der Parkplatz ab dem 02. November 2022 für voraussichtlich 14 Tage komplett gesperrt. Das Parken ist dort in diesem Zeitraum nur noch im Parkhaus möglich.

Der Präsident des Landgerichts Köln Herr Roland Ketterle informiert:

Ab dem 01. Oktober 2022 verändert sich die Parksituation am Justizstandort an der Luxemburger Str. 101, 50939 Köln
Aktuell stehen den Justizbeschäftigen, den Rechtsanwält/innen und den Besuchern der drei Justizbehörden grundsätzlich die Parkflächen im und vor dem Justizparkhaus und in unmittelbarer Nähe zur Staatsanwaltschaft zur Verfügung; letztgenannte Parkfläche ist aus Anlass der Sicherheitsverfahren aktuell gesperrt. Nach Abschluss der Sicherheitsverfahren bzw. zu Beginn des kommenden Jahres sollen auf dem sog. Parkplatz der Staatsanwaltschaft vier mobile Sitzungssäle errichtet werden, um die erhebliche Anzahl an Strafverfahren mit vielen Angeklagten bewältigen zu können. Die Saalkapazitäten des Justizgebäudes reichen hierfür nicht mehr aus.
Mit der Errichtung der neuen Säle wird die Hubschrauberlandemöglichkeit auf dem Parkplatz der Staatsanwaltschaft für Sicherheitsverfahren wegfallen. Die aus Sicht des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), des Polizeipräsidiums Köln und der Justiz einzige geeignete alternative Landemöglichkeit in der Nähe des Justizgebäudes befindet sich auf dem Außengelände des Parkhauses der Justiz, welches derzeit vornehmlich der Rechtsanwaltschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Um Polizeihubschraubern an diesem Standort künftig ein Landen zu ermöglichen, wird der BLB ab dem 01. Oktober 2022 zunächst drei Bäume fällen und eine Laterne entfernen, um sodann die dortige Pflasterfläche zu begradigen. Den betroffenen Bereich können Sie der beigefügten Skizze entnehmen (s.o.).
Die in diesem Bereich gelegenen Parkflächen werden während der Durchführung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die gesamte außerhalb des Parkhauses liegende Parkfläche bei künftigen Sicherheitsverfahren auf Grundlage des polizeilichen Sicherheitskonzepts gesperrt werden müssen, sodass an den entsprechenden Verhandlungstagen diese Fläche als Parkmöglichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen stehen die Parkflächen wie bisher vollumfänglich zur Verfügung. Nach den aktuellen Planungen werden die beiden Sicherheitsverfahren gegen Drach u.a. und gegen ein Mitglied der Pink-Panther-Gruppierung dieses geänderte Sicherheitskonzept jedoch nicht mehr auslösen. Die Durchführung eines weiteren Sicherheitsverfahrens steht derzeit nicht an.

„Uns ist bewusst, dass die skizzierten Maßnahmen im Falle künftiger Sicherheitsverfahren merkliche Auswirkungen auf die Anreisebedingungen von Justizbeschäftigten und Rechtsanwält/innen haben werden. Gleichwohl bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Justizbetriebs unablässig sind.“

(Der Präsident des Landgerichts Köln Roland Ketterle)

author: Heike Filipczyk
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Anwaltliche Versorgungswerke bleiben erhalten

Erhalt der anwaltlichen Versorgungswerke – Erfolg für die Anwaltschaft und den DAV

Die Anwaltschaft verwaltet sich selbst und hat mit den Versorgungswerken ihr eigenes Altersvorsorgesystem. Als angeblich unsolidarische Sondersysteme geraten die berufsständigen Versorgungswerke allerdings immer wieder in den Fokus der Politik und derer, die sich mit – durchaus notwendigen – Reformen des Rentensystems in Deutschland befassen. Zuletzt beschäftigte sich der Deutsche Juristentag mit dem Thema. Was ist aber dran am Vorwurf der fehlenden Solidarität? Ist eine Auflösung der Versorgungswerke zu befürchten und was tut der DAV? Hier die Antworten:

Die Versorgungswerke gewähren eine existenzsichernde Grundversorgung für Anwältinnen und Anwälte im Falle der Berufsunfähigkeit und des Alters in der sogenannten ersten Säule (der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme). Die Existenz der Versorgungswerke neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist historisch bedingt und ist dabei kein Ausdruck der fehlenden Solidarität. Vielmehr waren die Versorgungswerke damals tatsächlich eine
Antwort darauf, dass der Anwaltschaft der Zugang zu den gesetzlichen Sicherungssystemen verwehrt wurde. Die Versorgungswerke haben sich seitdem als ein eigenständiges System etabliert, das als wichtiger Bestandteil der Selbstverwaltung die Staatsunabhängigkeit der Anwaltschaft zusätzlich absichert. Wichtig dabei: Die Versorgungswerke stellen für die übrige Versichertengemeinschaft keinen Nachteil dar und privilegieren ihre Mitglieder nicht etwa durch Zusatzleistungen. Während die gesetzliche Rentenversicherung auf Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe angewiesen sind, erhalten die Versorgungswerke keinen Cent aus Steuergeldern. Von fehlender Solidarität der
Anwaltschaft kann also nicht die Rede sein.

Ist dennoch eine Auflösung der Versorgungswerke zu befürchten? Immerhin könnte die gesetzliche Rentenversicherung neue, benötigte Beitragszahler generieren. Denkbar ist dies. Der Gesetzgeber wäre aber schlecht damit beraten. Denn die Versorgungswerke sind nicht – wie häufig angenommen wird – vollkapitalisiert, sondern zu einem Teil auch umlagefinanziert. Der umlagenfinanzierte Teil fällt zwar deutlich geringer aus als der kapitalisierte Teil. Auf diesen Umlagen basieren aber die bereits laufenden Renten und die vorhandenen Anwartschaften. Das System der Versorgungswerke ist daher auf den dauerhaften Zugang neuer Beitragszahlenden angewiesen. Eine Abschaffung des weiteren Zugangs zu den Versorgungswerken durch den Gesetzgeber würde daher zu einem ausgleichpflichtigen enteignungsgleichen Eingriff führen. Dies würde den Staat zunächst einmal Milliarden kosten. Die Attraktivität, die Versorgungswerke aufzulösen oder gar in die sogenannte „zweite oder dritte Säule“ (betriebliche oder private Altersvorsorge) würde erhebliche Nachteile für den Staat mit sich bringen.

Was tut der DAV nun, um die Versorgungswerke zu erhalten?

Der DAV war durch die Thematisierung der berufsständischen Versorgungswerke in der Abteilung „Arbeit- und Sozialrecht“ beim djt in Bonn herausgefordert, die Interessen der Anwaltschaft offensiv zu vertreten. Durch die Äußerungen im Vorfeld des djt durch den Abteilungsleiter, Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel, der die Versorgungswerke eher als Zusatzvorsorge sah und die Befreiung von der GRV der betroffenen Berufsgruppen streichen wollte, war der DAV alarmiert. Daher sprach vor dem djt DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen mit der FAZ (faz.net und in der gedruckten Ausgabe am 21.09.22).

Um vor Ort Einfluss zu nehmen, haben das DAV-Präsidium und weitere DAV-Vertreter an den Sitzungen beim djt in Bonn teilgenommen und an den Diskussionen und der Abstimmung mitgewirkt. Wohlgemerkt als einzige Interessensvertretung der Anwaltschaft! Diesem Zusammenwirken des DAV und Vertretern der Versorgungswerke ist folgender Beschluss zu verdanken:

„In die Gesetzliche Rentenversicherung sollten Erwerbstätige, die erstmals oder
erneut eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und nicht Mitglied in einem
obligatorischen Alterssicherungssystem (Berufsständische Versorgungwerke) sind,
einbezogen werden.“
Angenommen 86:5:10

Wer also Mitglied eines anwaltlichen Versorgungswerkes ist oder werden kann, muss nicht in die GRV. Eine gute Nachricht für die Anwaltschaft und den anwaltlichen Nachwuchs! Wir müssen weiter wachsam sein – auch wenn der Beschluss der Sache dient. Das Thema hat der DAV bereits bei den Koalitionsverhandlungen adressiert. Daher findet sich im Koalitionsvertrag der Ampel der Erhalt der Versorgungswerke fixiert.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Erhöhte Gewaltbereitschaft im Zwangsvollstreckungsverfahren

Im beigefügten Schreiben vom 6. September 2022 informiert der Präsident des Amtsgerichts Herr Dr. Dumke über die jüngsten tätlichen Vorfälle im Gerichtsvollzieherbereich. Zum Schutz vor weiteren Angriffen und zur Vermeidung künftigen Risikos werden wir gebeten, Sie hierüber entsprechend zu informieren und sensibilisieren:

Sofern Ihnen oder Ihrer Mandantschaft Informationen vorliegen, dass ein Beteiligter des Zwangsvollstreckungsverfahrens gewaltbereit, aggressiv, psychisch labil bzw. psychisch krank ist und möglicherweise unter Betreuung steht, wird darum gebeten, diese Informationen in den Vollstreckungsantrag mit aufzunehmen und die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zeitnah davon in Kenntnis zu setzen. Ganz besonders gilt diese Bitte bei allen emotional brisanten Anträgen, die beispielsweise auf Wohnungsräumung, Stromsperren und Kindesherausgaben lauten, oder wenn einstweilige Verfügungen zugestellt werden sollen, die im Zusammenhang mit physischer oder psychischer Gewalt stehen. So könne rechtzeitig die Zusammenarbeit mit der Polizei erwirkt werden.

Hier können Sie das Schreiben einsehen.

author: Heike Filipczyk
Beitragsbild JuraSlam2022

DAV Jura-Slam 2022

27. Oktober – Vorentscheid Köln

Der legendäre Jura-Slam ist endlich wieder back on stage. Freut euch auf pointierte Performances, abwegige Themen und überraschende Insights, auf Poet:innen, Rampensäue und juristische Supertalente!

Wann: 27. Oktober 2022
18 Uhr, Einlass 17.30 Uhr
Wo: Großes Forum in der Alten Feuerwache
Melchiorstraße 3
50670 Köln

Rechtsprechung sowas von anders: Seid dabei, wenn junge Juristinnen und Juristen die Slam-Arena betreten. Ob eine strafrechtliche Analyse von Pulp Fiction, eine Ode aufs Jura-Studium oder juristische Aspekte beim Stehpinkeln – alle Slamerinnen udn Slamer haben 10 Minuten Zeit, ihr Publikum mit ganz persönlichen juristischen Fragestellungen und Beobachtungen zu begeistern.

Das Ziel: Die Bühne zu rocken, die Menge ausflippen zu lassen und zusammen Spaß zu haben. Euer Applaus entscheidet, wer den Vorentscheid gewinnt und im großen Jura-Slam Finale am 23. November 2022 in Berlin um Ruhm, Ehre und ein Preisgeld von 1000 € battlen wird.

Anmeldung für Slamerinnen und Slamer: juraslam@fachschaft.de
Weitere Infos: jura-slam.de

 

author: Heike Filipczyk