Parkplatz LG Beitrag im Oktober22

Veränderung der Parksituation am LG – wichtige Ergänzung!

Wichtige Ergänzung vom 25. Oktober 2022:

Parkplatzsperrung ab 02.11.2022 für voraussichtlich 14 Tage:

Aufgrund der anstehenden Pflasterarbeiten zur Begradigung der Hubschrauber-Landefläche wird der Parkplatz ab dem 02. November 2022 für voraussichtlich 14 Tage komplett gesperrt. Das Parken ist dort in diesem Zeitraum nur noch im Parkhaus möglich.

Der Präsident des Landgerichts Köln Herr Roland Ketterle informiert:

Ab dem 01. Oktober 2022 verändert sich die Parksituation am Justizstandort an der Luxemburger Str. 101, 50939 Köln
Aktuell stehen den Justizbeschäftigen, den Rechtsanwält/innen und den Besuchern der drei Justizbehörden grundsätzlich die Parkflächen im und vor dem Justizparkhaus und in unmittelbarer Nähe zur Staatsanwaltschaft zur Verfügung; letztgenannte Parkfläche ist aus Anlass der Sicherheitsverfahren aktuell gesperrt. Nach Abschluss der Sicherheitsverfahren bzw. zu Beginn des kommenden Jahres sollen auf dem sog. Parkplatz der Staatsanwaltschaft vier mobile Sitzungssäle errichtet werden, um die erhebliche Anzahl an Strafverfahren mit vielen Angeklagten bewältigen zu können. Die Saalkapazitäten des Justizgebäudes reichen hierfür nicht mehr aus.
Mit der Errichtung der neuen Säle wird die Hubschrauberlandemöglichkeit auf dem Parkplatz der Staatsanwaltschaft für Sicherheitsverfahren wegfallen. Die aus Sicht des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), des Polizeipräsidiums Köln und der Justiz einzige geeignete alternative Landemöglichkeit in der Nähe des Justizgebäudes befindet sich auf dem Außengelände des Parkhauses der Justiz, welches derzeit vornehmlich der Rechtsanwaltschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Um Polizeihubschraubern an diesem Standort künftig ein Landen zu ermöglichen, wird der BLB ab dem 01. Oktober 2022 zunächst drei Bäume fällen und eine Laterne entfernen, um sodann die dortige Pflasterfläche zu begradigen. Den betroffenen Bereich können Sie der beigefügten Skizze entnehmen (s.o.).
Die in diesem Bereich gelegenen Parkflächen werden während der Durchführung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die gesamte außerhalb des Parkhauses liegende Parkfläche bei künftigen Sicherheitsverfahren auf Grundlage des polizeilichen Sicherheitskonzepts gesperrt werden müssen, sodass an den entsprechenden Verhandlungstagen diese Fläche als Parkmöglichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen stehen die Parkflächen wie bisher vollumfänglich zur Verfügung. Nach den aktuellen Planungen werden die beiden Sicherheitsverfahren gegen Drach u.a. und gegen ein Mitglied der Pink-Panther-Gruppierung dieses geänderte Sicherheitskonzept jedoch nicht mehr auslösen. Die Durchführung eines weiteren Sicherheitsverfahrens steht derzeit nicht an.

„Uns ist bewusst, dass die skizzierten Maßnahmen im Falle künftiger Sicherheitsverfahren merkliche Auswirkungen auf die Anreisebedingungen von Justizbeschäftigten und Rechtsanwält/innen haben werden. Gleichwohl bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Justizbetriebs unablässig sind.“

(Der Präsident des Landgerichts Köln Roland Ketterle)