Anleitung zur Anbindung des beA an das Akteneinsichtsportal:
Versand der Akte an eine beA-Adresse
Im Jahr 2021 wurde zum Zwecke der Gewährung der Akteneinsicht in Verfahren mit führender elektronischer Akte das Akteneinsichtsportal pilotiert. Im Zuge der weiterhin andauernden Pilotierung steht seit November 2022 die Möglichkeit zur Verfügung, die elektronische Akte zur Einsichtnahme durch den direkten Versand an eine beA-Adresse in dem Akteneinsichtsportal hochzuladen.
Durch diese Neuerung entfällt Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Ver-sand an eine durch das jeweilige Gericht erstellte temporäre Safe-ID, mit welcher bislang der Zugang zum Akteneinsichtsportal erfolgte.
Im Nachfolgenden befindet sich zum Download eine kurze Handreichung zur Nutzung des Akteneinsichtsportals für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: