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Erhöhte Gewaltbereitschaft im Zwangsvollstreckungsverfahren

Im beigefügten Schreiben vom 6. September 2022 informiert der Präsident des Amtsgerichts Herr Dr. Dumke über die jüngsten tätlichen Vorfälle im Gerichtsvollzieherbereich. Zum Schutz vor weiteren Angriffen und zur Vermeidung künftigen Risikos werden wir gebeten, Sie hierüber entsprechend zu informieren und sensibilisieren:

Sofern Ihnen oder Ihrer Mandantschaft Informationen vorliegen, dass ein Beteiligter des Zwangsvollstreckungsverfahrens gewaltbereit, aggressiv, psychisch labil bzw. psychisch krank ist und möglicherweise unter Betreuung steht, wird darum gebeten, diese Informationen in den Vollstreckungsantrag mit aufzunehmen und die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zeitnah davon in Kenntnis zu setzen. Ganz besonders gilt diese Bitte bei allen emotional brisanten Anträgen, die beispielsweise auf Wohnungsräumung, Stromsperren und Kindesherausgaben lauten, oder wenn einstweilige Verfügungen zugestellt werden sollen, die im Zusammenhang mit physischer oder psychischer Gewalt stehen. So könne rechtzeitig die Zusammenarbeit mit der Polizei erwirkt werden.

Hier können Sie das Schreiben einsehen.