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e-Akte Justiz NRW – Regeln zur Bezeichnung von Dokumenten

eJustice: Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr

 

Für die Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr werden folgende Regeln vorgeschlagen:

 
1. Enthält ein Dokument mehr als nur einen wesentlichen Inhalt (Bsp. Terminverlegungsantrag mit weiterem Sachvortrag), so ist im Zweifel der allgemeinere bzw. übergeordnete Dokumentenname zu vergeben („Schriftsatz_mit_Anträgen“).

2. Bitte machen Sie Ihre Rolle im Verfahren nur am Hauptdokument (d.h. nur dem Schriftsatz, nicht den Anlagen) am Anfang der Dokumentenbezeichnung kenntlich, und zwar durch die Kürzel „K_“ bzw. „K1_“ oder „B_“ bzw. „B1_“, „AS_“, „AG_“, „Betreuer_“, „InsoVerwalter_“, etc.

3. Die in „(…)“ stehenden Bezeichnungsteile sind optional, die Klammern sollen nicht Teil der Bezeichnung sein. „Anlage“ etwa soll für den Fall gewählt werden, wenn es nur eine Anlage gibt, „Anlage_01“, „Anlage_02“ usw. bei mehreren Anlagen.

 
Laden Sie sich hier die aktuelle Namenskonvention herunter:
Namenskonvention für Externe Nutzer