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Deutscher Anwaltstag 2023 in Wiesbaden

Jetzt anmelden für den Deutschen Anwaltstag 2023 in Wiesbaden

Am 12. bis 16. Juni 2023 findet in Wiesbaden der Deutsche Anwaltstag 2023 unter dem Motto „Mit Recht nachhaltig„statt, zu dem der DAV Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen herzlich einlädt.
In diesem Jahr diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis über aktuelle rechtliche Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Darüber hinaus wird es zahlreiche Seminare zu verschiedenen rechtlichen Themen geben.

Über 70 Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse des DAV werden als Online-Seminare und Präsenzveranstaltungen angeboten. Die Online-Seminare finden vom 12. bis 14. Juni 2023 und die Präsenzveranstaltungen vom 14.bis 16. Juni 2023 im RMCC RheinMain CongressCenter Wiesbaden statt.

Das ausführliche Programm finden Sie online unter www.anwaltstag.de.

author: Heike Filipczyk
DAV Info

anwaltauskunft.de: Vereinfachte Mandatsanbahnung durch intelligentes Kontaktformular

anwaltauskunft.de:
Neues intelligentes Kontaktformular

Seit dem 1. März 2023 steht allen Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine ein neues, intelligentes Kontaktformular zur einfachen Mandatsanbahnung zur Verfügung. Über das Kontaktformular können Rechtsratsuchende auf einfachem Wege alle wesentlichen Punkte zu ihrem Anliegen schildern. Die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine erhalten in einer E-Mail diese Informationen und können somit besser in ein mögliches Erstgespräch starten, oder auf Grundlage der Informationen das Mandat ablehnen.

Da die Funktion vor der ersten Nutzung durch die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine über das DAV Online-Portal freigeschaltet werden muss, finden Sie im beigefügten Dokument hierzu eine Anleitung.

Sollten Sie noch keinen Zugang zum DAV Online-Portal haben, so können Sie sich hier registrieren: https://portal-anwaltverein.de

Hier geht es zur Anleitung.

author: Heike Filipczyk
ChatGPT Beitragsbild

ChatGPT & Co. – Das Potenzial von KI-Chatbots in der Kanzlei

KAV ONLINESEMINAR:

RA Tom Braegelmann erklärt ChatGPT in 60 min

 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Teilnehmern sowie bei unserem Top-Referenten Tom Braegelmann, bei unserem Veranstaltungspartner legal-tech.de sowie unseren Partnern juris und beck-online.de für diese großartige Veranstaltung!

 

Hätten Sie gerne den Foliensatz zum Vortrag?

> Hier geht es zum Download

 

Ein Update von Tom Braegelmann in live gibt es übrigens auf unserem 14. Kölner Anwaltstag am 04. Mai 2023: https://www.koelner-anwaltverein.de/event/14-koelner-anwaltstag/


 

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Onlineseminar mit RA Tom Braegelmann
am 09. März 2023 von 14:00-15:00 Uhr!

Erfahren Sie in 60 Minuten, wie Sie Ihre Arbeitsprozesse optimieren und ChatGPT in Ihrem Kanzleialltag gewinnbringend einsetzen können.
Hier geht es zur Anmeldung: https://next.edudip.com/de/webinar/chatgpt-co-das-potenzial-von-ki-chatbots-in-der-kanzlei/1881282

Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Das Webinar ist eine Kooperation vom Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) und legal-tech.de. Ein großer Dank gilt unseren Partnern juris GmbH und beck-online.de.

 

author: Heike Filipczyk

Karneval 2023

Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienst der Justizbehörden

An Weiberfastnacht, dem 16. Februar 2023, endet die Publikumszeit bei dem Oberlandesgericht Köln, bei dem Amts- und Landgericht Köln sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln um 10:30 Uhr. Die Gebäude Reichenspergerplatz, Luxemburger Straße 101 und Am Justizzentrum 13 sind ab 10:30 Uhr für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet. Ein Bereitschaftsdienst in Zivil- und Familiensachen ist bei dem Amtsgericht Köln von 8:00 bis 10:30 Uhr eingerichtet.

Am Rosenmontag, dem 20. Februar 2023, sind die Kölner Dienststellen der genannten Justizbehörden ganztägig geschlossen.

Für die Aufgaben der Strafverfolgung steht die Staatsanwaltschaft den Polizeidienststellen im Rahmen der Rufbereitschaft ununterbrochen zur Verfügung. Innerhalb der Bereitschaftsdienststunden (6:00 bis 21:00 Uhr, bei Notwendigkeit auch darüber hinaus) gilt dies auch für den richterlichen Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Köln bezogen auf unaufschiebbare Dienstgeschäfte der Strafabteilungen sowie Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen u.a. nach dem PsychKG nebst Fixierungsentscheidungen.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Umzug der Rechtsanwaltspostverteilerstelle

Die Rechtsanwaltspostverteilerstelle im Justizgebäude Luxemburger Straße 101 ist samt allen Rechtsanwalts- und Notarpostfächern von Zimmer 164 auf Zimmer 165 (ebenfalls auf Flur 3) umgezogen. Die Nummern der Postfächer sind im Rahmen des Umzugs nicht verändert worden. Auch die Telefonnummer der Rechtsanwaltspostverteilerstelle (Durchwahl -1164) sowie die Öffnungszeiten bleiben unverändert bestehen.

 

 

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Verein für Arbeitsrecht gegründet

Auf Initiative des Direktors des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Herrn Prof. Dr. Clemens Höpfner und des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Köln, Herrn Dr. Jürgen vom Stein, wurde Ende November letzten Jahres der Verein für Arbeitsrecht e. V. gegründet.

Der Verein will zu einem lebendigen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts in Köln beitragen und die Attraktivität des Arbeitsrechts für den juristischen Nachwuchs steigern. Studierenden, Doktorand*innen und Berufsanfänger*innen sollen Einblicke in die verschiedenen Facetten von Wissenschaft und Praxis ermöglicht werden, etwa durch die Teilnahme am BAG Moot Court, Exkursionen zum DJT, Seminarfahrten und die Einbindung der Praxis in die universitäre Ausbildung. Der Austausch mit und zwischen den Mitgliedern des Vereins soll durch vielfältige Veranstaltungen gefördert werden. Dem Verein ist die Einbindung der Anwaltschaft besonders wichtig. So soll eine enge Kooperation mit dem KAV auch der anwaltlichen Nachwuchsgewinnung dienen.

Als ein erster Höhepunkt wird am Montag, dem 27.3.2023 im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln der Verein im Rahmen eines Festaktes der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ab 16 Uhr werden unter anderem der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach sowie die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner als Gäste erwartet.

Alle Mitglieder, die dem Verein bis zum 27.3.2023 beitreten, werden als „Gründungsmitglieder“ geführt werden. Das Beitrittsformular können Sie hier downloaden.

Mitglied des Vorstandes ist neben den Herren Höpfner und vom Stein auch der Nachfolger auf dem „Preis-Lehrstuhl“, Herr Prof. Dr. Christian Rolfs. Im erweiterten Vorstand wird der Kölner Anwaltverein – durch den Sprecher des Ausschusses für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach – repräsentiert. Der KAV freut sich über die Vereinsgründung und auf eine enge und befruchtende Zusammenarbeit in der Zukunft.

 

author: Heike Filipczyk
Handreichung zu Jitsi

Videoverhandlungen leicht gemacht – Manual

Handreichung zur Nutzung von Jitsi Meet

 

Seit nunmehr zwei Jahren werden die Möglichkeiten der Videoverhandlung gemäß § 128a ZPO sowohl bei dem Landesarbeitsgericht Köln als auch bei sämtlichen Arbeitsgerichten im Bezirk genutzt. Videoverhandlungen haben sich während der Corona-Pandemie etabliert.

Mittlerweile verfügen alle Sitzungssäle über Videokonferenzsysteme, mit denen auch sog. Hybridverhandlungen (dh. eine Partei ist im Sitzungssaal anwesend, während die andere Partei per Video zugeschaltet ist) durchgeführt werden können. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen nutzt zur Durchführung von Durchführung von Videoverhandlungen überwiegend das Softwareprodukt Jitsi Meet („Jitsi“) von Dataport AöR.

Sowohl die Gerichte als auch die Parteien und ihre Prozessvertreter haben in dieser Zeit einige Erfahrungen mit der Durchführung von Videoverhandlungen gesammelt. Gleichwohl kann es gelegentlich zu technischen Problemen und Störungen kommen.

In der hier verlinkten PDF finden Sie aus gerichtlicher Sicht dargestellte Tipps, um Probleme bei der Durchführung von Videoverhandlungen zu vermeiden

author: Heike Filipczyk
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Elektronischer Rechtsverkehr – Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst

Elektronischer Rechtsverkehr

Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht nunmehr die Möglichkeit, bei dem elektronischen Versand über das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Sendungspriorität auszuwählen.

Die Auswahl einer Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst löst automatisch den Versand einer Benachrichtigungs-E-Mail an ein Funktionspostfach des Bereitschaftsdienstes des Empfängergerichts aus. Ziel dieser automatisierten Benachrichtigung ist es, dem gerichtlichen Bereitschaftsdienst die für ihn bestimmten Anträge und Schriftsätze möglichst schnell zur Kenntnis zu bringen.

Die Aktivierung des allgemeinen Merkmals „Eilt“ löst eine solche Benachrichtigung des Bereitschaftsdienstes hingegen nicht aus. Diese Sendungspriorität dient zur Markierung eiliger Eingaben außerhalb der Sphäre des gerichtlichen Bereitschaftsdienstes. Die Eingänge werden auf gesonderte Weise im ERV-Posteingang der Gerichte gekennzeichnet. Auf diese Weise ist die beschleunigte Bearbeitung im regulären Dienstbetrieb sichergestellt.

In den vergangenen Wochen haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leider häufig Eingaben an die Amtsgerichte mit der Sendungspriorität „Gerichtlicher Bereit-schaftsdienst (…)“ versehen, obwohl diese Eingaben nicht für den gerichtlichen Be-reitschaftsdienst bestimmt waren. Jeder Eingang, der mit einer Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst versehen wird, verursacht indes einen erheblichen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand. Für die Gerichte ist es daher sehr wichtig, dass eine Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst nur dann ausgewählt wird, wenn die Eingabe tatsächlich an den gerichtlichen Bereitschaftsdienst/Eildienst gerichtet ist. Welches der zur Wahl stehenden Merkma-le des Bereitschaftsdienstes angesteuert wird (Bereitschaftsdienst Familiensachen, Betreuungsrecht etc.), spielt gegenwärtig keine besondere Rolle. Es handelt sich bei den Wahlmöglichkeiten um eine bundesweite Liste. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln wird derzeit bei jedem Merkmal für den Bereitschaftsdienst stets dasselbe E-Mail-Postfach des jeweiligen Amtsgerichts adressiert.

author: Heike Filipczyk
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e-Akte jetzt bei allen Familiensenaten des OLG Köln

Alle Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln arbeiten mit der elektronischen Akte

Am 16. Januar 2023 ist bei dem Oberlandesgericht Köln die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in Familiensachen abgeschlossen worden. Die Richterinnen und Richter der sechs Familiensenate bearbeiten nun alle neu eingehenden Sachen elektronisch. Damit erreicht das Oberlandesgericht Köln nach der bereits erfolgten Umstellung der Zivilsenate sowie des Senats für Bußgeldsachen auf die elektronische Aktenführung einen weiteren Meilenstein.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Bernd Scheiff, dankte den Familienrichterinnen und Familienrichtern für ihre Bereitschaft, an der Einführung der elektronischen Akte mitzuwirken. In einer kurzen Auftaktveranstaltung gaben der Vorsitzende des mit der Pilotierung befassten Familiensenats sowie der örtliche Projektleiter die bislang gewonnenen Erfahrungen an die neu hinzukommenden Familiensenate weiter.
Mittlerweile arbeiten rund 95% aller Richterinnen und Richter des Gerichts mit der elektronischen Akte. Im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk gibt es über 300.000 elektronische Gerichtsakten.

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 23.01.2023

author: Heike Filipczyk
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Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab dem 1. Januar 2023

Neben redaktionellen Anpassungen ergeben sich gegenüber den seit dem 1. Januar 2022 geltenden Leitlinien im Wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder gemäß der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits veröffentlichten Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt (vgl. Anhänge I. und II. der Leitlinien) sowie Anpassungen bei den Selbstbehalten.

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2022 (BBGl I S. 2130).
Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe ist von 396 Euro auf 437 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe von 455 Euro auf 502 Euro und der dritten Altersstufe von 533 Euro auf 588 Euro angehoben worden.
Entsprechend haben sich die Bedarfssätze in den höheren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Bei den Zahlbeträgen gemäß Anhang II ist berücksichtigt, dass das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 einheitlich für alle Kinder jeweils 250 Euro beträgt.

Die Bedarfssätze für volljährige Kinder der vierten Altersstufe sind zum 1. Januar 2023 ebenfalls angehoben worden. In der ersten Einkommensgruppe beträgt der Bedarfssatz für volljährige Kinder nun 628 Euro.
Für volljährige Kinder mit eigenem Hausstand liegt der in der Regel angemessene Bedarf (unter Einschluss von Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 410 Euro) künftig monatlich bei 930 Euro.

Die Anpassungen bei den Selbstbehalten von Unterhaltspflichtigen tragen den Erhöhungen der Regelbedarfe nach dem SGB II („Bürgergeld“) sowie den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung. Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt wird mit Rücksicht auf die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes weiter von der Angabe eines konkreten Betrages abgesehen.

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellensätze“ – nicht antasten.

Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln (www.olg-koeln.nrw.de) unter der Rubrik „Rechts-Infos“ zur Verfügung.

author: Heike Filipczyk