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Verein für Arbeitsrecht gegründet

Auf Initiative des Direktors des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Herrn Prof. Dr. Clemens Höpfner und des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Köln, Herrn Dr. Jürgen vom Stein, wurde Ende November letzten Jahres der Verein für Arbeitsrecht e. V. gegründet.

Der Verein will zu einem lebendigen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts in Köln beitragen und die Attraktivität des Arbeitsrechts für den juristischen Nachwuchs steigern. Studierenden, Doktorand*innen und Berufsanfänger*innen sollen Einblicke in die verschiedenen Facetten von Wissenschaft und Praxis ermöglicht werden, etwa durch die Teilnahme am BAG Moot Court, Exkursionen zum DJT, Seminarfahrten und die Einbindung der Praxis in die universitäre Ausbildung. Der Austausch mit und zwischen den Mitgliedern des Vereins soll durch vielfältige Veranstaltungen gefördert werden. Dem Verein ist die Einbindung der Anwaltschaft besonders wichtig. So soll eine enge Kooperation mit dem KAV auch der anwaltlichen Nachwuchsgewinnung dienen.

Als ein erster Höhepunkt wird am Montag, dem 27.3.2023 im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln der Verein im Rahmen eines Festaktes der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ab 16 Uhr werden unter anderem der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach sowie die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner als Gäste erwartet.

Alle Mitglieder, die dem Verein bis zum 27.3.2023 beitreten, werden als „Gründungsmitglieder“ geführt werden. Das Beitrittsformular können Sie hier downloaden.

Mitglied des Vorstandes ist neben den Herren Höpfner und vom Stein auch der Nachfolger auf dem „Preis-Lehrstuhl“, Herr Prof. Dr. Christian Rolfs. Im erweiterten Vorstand wird der Kölner Anwaltverein – durch den Sprecher des Ausschusses für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach – repräsentiert. Der KAV freut sich über die Vereinsgründung und auf eine enge und befruchtende Zusammenarbeit in der Zukunft.