Handreichung zur Nutzung von Jitsi Meet
Seit nunmehr zwei Jahren werden die Möglichkeiten der Videoverhandlung gemäß § 128a ZPO sowohl bei dem Landesarbeitsgericht Köln als auch bei sämtlichen Arbeitsgerichten im Bezirk genutzt. Videoverhandlungen haben sich während der Corona-Pandemie etabliert.
Mittlerweile verfügen alle Sitzungssäle über Videokonferenzsysteme, mit denen auch sog. Hybridverhandlungen (dh. eine Partei ist im Sitzungssaal anwesend, während die andere Partei per Video zugeschaltet ist) durchgeführt werden können. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen nutzt zur Durchführung von Durchführung von Videoverhandlungen überwiegend das Softwareprodukt Jitsi Meet („Jitsi“) von Dataport AöR.
Sowohl die Gerichte als auch die Parteien und ihre Prozessvertreter haben in dieser Zeit einige Erfahrungen mit der Durchführung von Videoverhandlungen gesammelt. Gleichwohl kann es gelegentlich zu technischen Problemen und Störungen kommen.
In der hier verlinkten PDF finden Sie aus gerichtlicher Sicht dargestellte Tipps, um Probleme bei der Durchführung von Videoverhandlungen zu vermeiden