Elektronischer Rechtsverkehr
Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht nunmehr die Möglichkeit, bei dem elektronischen Versand über das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Sendungspriorität auszuwählen.
Die Auswahl einer Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst löst automatisch den Versand einer Benachrichtigungs-E-Mail an ein Funktionspostfach des Bereitschaftsdienstes des Empfängergerichts aus. Ziel dieser automatisierten Benachrichtigung ist es, dem gerichtlichen Bereitschaftsdienst die für ihn bestimmten Anträge und Schriftsätze möglichst schnell zur Kenntnis zu bringen.
Die Aktivierung des allgemeinen Merkmals „Eilt“ löst eine solche Benachrichtigung des Bereitschaftsdienstes hingegen nicht aus. Diese Sendungspriorität dient zur Markierung eiliger Eingaben außerhalb der Sphäre des gerichtlichen Bereitschaftsdienstes. Die Eingänge werden auf gesonderte Weise im ERV-Posteingang der Gerichte gekennzeichnet. Auf diese Weise ist die beschleunigte Bearbeitung im regulären Dienstbetrieb sichergestellt.
In den vergangenen Wochen haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leider häufig Eingaben an die Amtsgerichte mit der Sendungspriorität „Gerichtlicher Bereit-schaftsdienst (…)“ versehen, obwohl diese Eingaben nicht für den gerichtlichen Be-reitschaftsdienst bestimmt waren. Jeder Eingang, der mit einer Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst versehen wird, verursacht indes einen erheblichen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand. Für die Gerichte ist es daher sehr wichtig, dass eine Sendungspriorität für den gerichtlichen Bereitschaftsdienst nur dann ausgewählt wird, wenn die Eingabe tatsächlich an den gerichtlichen Bereitschaftsdienst/Eildienst gerichtet ist. Welches der zur Wahl stehenden Merkma-le des Bereitschaftsdienstes angesteuert wird (Bereitschaftsdienst Familiensachen, Betreuungsrecht etc.), spielt gegenwärtig keine besondere Rolle. Es handelt sich bei den Wahlmöglichkeiten um eine bundesweite Liste. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln wird derzeit bei jedem Merkmal für den Bereitschaftsdienst stets dasselbe E-Mail-Postfach des jeweiligen Amtsgerichts adressiert.