14. Kölner Anwaltstag

14. Kölner Anwaltstag

04.05.2023  10:00 - 18:00 Uhr  Pullman Cologne
Helenenstraße 14, 50667 Köln

Sehr herzlich laden wir Sie auch dieses Jahr wieder zum 14. Kölner Anwaltstag sowie zur traditionellen Fachausstellung EXPOKAV ins Hotel Pullman Cologne am 04. Mai 2023 ein. Nach der sich unmittelbar  anschließenden Mitgliederversammlung endet der Tag in einem gemeinsamen Abendessen mit Buffet und geselligen Gesprächen.

 

Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen der EXPOKAV-Fachausstellung:

 

ACTAPORT ANWALT.DE archium B.O.C. BIKE & OUTDOOR COMPANY C.H. Beck
DATEV DEKRA Automobil DKV fastlaw.online GREVEN MEDIEN
HDI Hawes & Curtis JUPUS juris OEVERMANN Networks
RA-MICRO Sack SteinGruppe Telekom/Cisco Wolters Kluwer

 

So funktioniert’s:

  • Melden Sie sich zunächst in Ihrem Nutzerkonto an, um Ihre gewünschten Vorträge zu buchen. Ggf. müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Um Doppelbuchungen zu vermeiden, können Sie pro Zeitfenster nur ein Häkchen setzen.
  • Speichern Sie Ihre Auswahl mit dem Button „Auswahl speichern“ am Ende der Liste.
  • Änderungen können bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.
  • Ihre Buchungen können Sie links in der Seitenleiste oder in Ihrem persönlichen Benutzerbereich einsehen.

Teilnahme 14. Kölner Anwaltstag - kostenfrei!

Ort: Ballsaal D
Beschreibung folgt in Kürze
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-23-D-2
Das Annahmeverzugsrecht ist aktuell ein bedeutsames Thema in Rechtsprechung und Praxis. Neben aktuellen viel diskutierten höchstrichterlichen Entscheidungen, etwa zur Anrechnung von Zwischenverdienst, sollen gerade auch in der Praxis häufig "übersehene" Punkte, etwa zur Erforderlichkeit eines (welchen?) Arbeitsangebots, erörtert werden, ebenso wie für die anwaltliche Praxis wichtige Fragen der rechtssicheren Formulierung einer Freistellungserklärung.

Schwerpunkte:

    • Arbeitsangebot (Erforderlichkeit / Arten des Angebots)
    • Leistungsfähigkeit und Leistungswille
    • Anrechnung von Zwischenverdienst
    • Formulierung von Freistellungserklärungen
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-23-D-3
Das Annahmeverzugsrecht ist aktuell ein bedeutsames Thema in Rechtsprechung und Praxis. Neben aktuellen viel diskutierten höchstrichterlichen Entscheidungen, etwa zur Anrechnung von Zwischenverdienst, sollen gerade auch in der Praxis häufig "übersehene" Punkte, etwa zur Erforderlichkeit eines (welchen?) Arbeitsangebots, erörtert werden, ebenso wie für die anwaltliche Praxis wichtige Fragen der rechtssicheren Formulierung einer Freistellungserklärung.

Schwerpunkte:

    • Arbeitsangebot (Erforderlichkeit / Arten des Angebots)
    • Leistungsfähigkeit und Leistungswille
    • Anrechnung von Zwischenverdienst
    • Formulierung von Freistellungserklärungen
Ort: Ballsaal C
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-23-C-1
Der Vortrag befasst sich mit der vom BGH beim Ehegattenunterhalt eröffneten Möglichkeit, bei gehobenen Einkünften im erweiterten Umfange Quotenunterhalt zu verlangen. Die konkrete Bedarfsberechnung ist damit obsolet geworden, zumal den Unterhaltsberechtigten ein Wahlrecht zusteht. Letztlich hängt der Erfolg von der Darlegungs- und Beweislast ab, die durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden muss. Beim Kindesunterhalt führt die Düsseldorfer Tabelle mit den erweiterten Einkommensgruppen zu Rechtnachteilen des Kindes, wenn erhöhter Elementarbedarf gegeben ist.

Schwerpunkte:

    • Abgrenzung Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsberechnung
    • Wahlrecht
    • Darlegungs- und Beweislast
    • Gestaltung des Auskunftsverfahrens
    • Bedeutung des Mehrbedarfs in Abgrenzung zum erhöhten Elementarbedarf
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-23-C-2
Der Vortrag befasst sich mit der vom BGH beim Ehegattenunterhalt eröffneten Möglichkeit, bei gehobenen Einkünften im erweiterten Umfange Quotenunterhalt zu verlangen. Die konkrete Bedarfsberechnung ist damit obsolet geworden, zumal den Unterhaltsberechtigten ein Wahlrecht zusteht. Letztlich hängt der Erfolg von der Darlegungs- und Beweislast ab, die durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden muss. Beim Kindesunterhalt führt die Düsseldorfer Tabelle mit den erweiterten Einkommensgruppen zu Rechtnachteilen des Kindes, wenn erhöhter Elementarbedarf gegeben ist.  

Schwerpunkte:

    • Abgrenzung Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsberechnung
    • Wahlrecht
    • Darlegungs- und Beweislast
    • Gestaltung des Auskunftsverfahrens
    • Bedeutung des Mehrbedarfs in Abgrenzung zum erhöhten Elementarbedarf
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-23-C-3
Anwältinnen und Anwälte gibt es wie Sand am Meer – im jeweiligen Fachbereich gibt es je nach Stadt und Region mal mehr, mal weniger Wettbewerb. Umso wichtiger ist es, sich im Wettbewerb unter Kolleginnen und Kollegen zu behaupten und bestenfalls aus der Masse herauszustechen – im Positiven versteht sich. Aber wie gelingt das? Wie wird man nicht nur als Experte oder Expertin wahrgenommen, sondern auch als Beraterpersönlichkeit? Wie gelingt es, als Person zur Marke und damit wiedererkennbar und erinnerbar zu werden – als Selbstständig(r) oder in der Anstellung, in der externen Kommunikation wie auch hausintern? Was „Personal Branding“ für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genau ist und wie es auch Ihnen gelingt, zur Marke zu werden, verrät RAin Pia Löffler in ihrem Vortrag zum Personal Branding – wie immer mit vielen plastischen Beispielen.
Ort: Severinus 1 + 2
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-23-S-1
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp geht in seinem Vortrag der Frage nach, welche Rolle Virtual Reality-Technologie in Gerichtsverfahren spielen könnte und welche prozessualen Spannungsfelder entstehen könnten. Dazu werden zunächst mögliche Darstellungsformen in Virtual Reality (und Augmented Reality) vorgestellt und von polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren berichtet, in denen VR in Deutschland und international schon eingesetzt wurde. So nutzte jüngst das Landgericht Kaiserslautern VR-Technologie in dem Strafverfahren wegen der sog. „Polizisten-Morden von Kusel“. Durch ein vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Bundeskriminalamt erstelltes 3D-Modell wurde der Tatort virtuell begehbar gemacht, von dem Vorsitzenden Richter per VR-Brille im Gerichtssaal eingesehen und für die anderen Verfahrensbeteiligten auf eine Leinwand übertragen. Der Vorsitzende Richter wird in den Medienberichten hinsichtlich der Darstellung des Tatorts in VR mit den Worten zitiert: „Das ist Wahnsinn.“
12:30 - 13:30 Uhr

RAin Pia Löffler, Markus Kempf, Lars Breitenstein
KAT-23-S-2
Nach den sehr positiven Rückmeldungen der letzten Kölner Anwaltstage haben wir auch in diesem Jahr einen Elevator Pitch ins Programm aufgenommen. Der Pitch wird sich mit dem Thema Cyberkriminalität und deren Risiken für die Datensicherheit beschäftigen. Es wird darum gehen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung gegen Cyberattacken schützen können und wie ein möglichst hoher Schutz der sensiblen Daten gewährleistet werden kann, selbst wenn in einer mobilen Arbeitsumgebung gearbeitet wird. Wie üblich werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Frau Kollegin Pia Löffler Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und aktiv an der Veranstaltung mitzuwirken. Im Rahmen des Pitches begrüßen wir Telekom/Cisco und HDI zu den folgenden Beiträgen. Beitrag: Telekom / Cisco

Der mobile Arbeitsplatz - aber sicher! Die Zahl der Cyberangriffe, also z. B. unbefugte Zugriffe, Datenverlust und die Verschlüsselung von Daten, steigt stetig. Unternehmen aller Größen und aller Branchen sind betroffen. Zeigen wir, warum der Cybersicherheit gerade auch beim mobilen Arbeiten erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie das Arbeiten an unterschiedlichen Standorten, auf Dienstreisen, beim Kunden oder im Homeoffice sicher gestalten können.

  Beitrag: HDI

Dynamische Cyberrisiken händelbar machen Cybergefahren sind allgegenwärtig und stellen viele Unternehmen sowie Freiberufler vor eine Herausforderung. Eine Cyberattacke kann schnell zur Existenzgefährdung führen. Die Cyberkriminellen lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, um in die Unternehmensnetzwerke einzudringen und sensible Daten zu entwenden, zu zerstören oder zu verschlüsseln. Ein kurzer Blick hinter die Kulissen beleuchtet wie Angreifergruppen aufgestellt sind und wie ein möglicher Angriff ablaufen könnte. Schadenbeispiele, mögliche Lösungsansätze sowie der Sinn und Zweck einer Cyberversicherung runden den Vortrag ab.

14:30 - 15:30 Uhr
KAT-23-S-3
juris Analytics unterstützt Anwender bei der Einschätzung der Verfahrenssituation, indem durch die Analyse von Millionen Rechtsdaten Muster sowie Anomalien in der Rechtsprechung erkannt und für die Optimierung eigener Prozessstrategien genutzt werden können. Die visuelle Darstellung der Ergebnisse macht das Feature intuitiv.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-23-S-4
Etliche BigTech-Unternehmen bieten neuerdings äußerst leistungsfähige, KI-getriebene Chatbots an, die ausgesprochen gut Deutsch und insbesondere auch Juristendeutsch können. Kann man sich dies zunutze machen als Anwalt oder Anwältin in der Rechtsberatung? Was sind die rechtlichen und faktischen Gefahren? Wie wird es weitergehen in Bälde? In einem Vortrag mit Praxisbeispielen wollen wir gemeinsam erkunden, was an der ganzen Sache dran ist, was ist Hype, was ist auf Gedeih und Verderb brauchbar aber noch gar keine Umwälzung, was ist zu befürchten und zu erwarten - und wie kann jeder Anwalt oder jede Anwältin sich dies zunutze machen.

Schwerpunkte:

    • Einführung: ChatBots? Was ist das?
    • Beispiele: Juristische Anfragen stellen, juristische Texte bearbeiten
    • Rechtliche Erwägungen
    • Diskussionen
Ort: Jan v. Werth
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-23-J-1
Als Anwälte/Anwältinnen und als Mediatoren/Mediatorinnen erleben wir täglich die intensive Auseinandersetzung mit einem Gegenüber: Ein ‘do ut des‘ mit gewinnen, verlieren und Kompromisse schließen. Im Seminar wird versucht, sich diesem Geben und Nehmen von der schauspielerischen Seite zu nähern. Dabei wird auch das Spiel mit dem Hoch- und Tiefstatus Teil der praktischen Übungen sein.
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-23-J-2
Als Anwälte/Anwältinnen und als Mediatoren/Mediatorinnen erleben wir täglich die intensive Auseinandersetzung mit einem Gegenüber: Ein ‘do ut des‘ mit gewinnen, verlieren und Kompromisse schließen. Im Seminar wird versucht, sich diesem Geben und Nehmen von der schauspielerischen Seite zu nähern. Dabei wird auch das Spiel mit dem Hoch- und Tiefstatus Teil der praktischen Übungen sein.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-23-J-3
Beschreibung folgt in Kürze
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-23-J-4
Auf dem Gebiet der Prävention und Strafverfolgung ist die Anwendung von Algorithmen langsam etabliert. Was ist mit dem strafgerichtlichen Verfahren? Sind lebendige Richter sicher menschlicher als Rechenmaschinen? Verhindert ein Computer Unrecht und Unvernunft bei der Beweiswürdigung und Strafzumessung? Vieles ist sicher (noch) Zukunftsmusik, aber Prozess heißt Fortschritt.
Ort: Belvedere
Mit der Neuregelung des CO₂KostAufG entstehen neue Pflichten für Vermieter und Rechte für Mieter einschließlich eines weiteren Kürzungsrechts der Heizkostenabrechnung im Hinblick auf die Umlage der Co2-Bepreisung. Der Vortrag erläutert Zweck, Inhalt sowie praktische Umsetzung der Neuregelungen und stellt zudem die handwerklichen Fehler bei der Gesetzesfassung sowie deren Auswirkungen für die Praxis dar.
12:30 - 13:30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerberaummiete (FAO: 1 Std.)
RiAG Dr. Kai Zehelein
KAT-23-B-2
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-23-B-3
Der Referent führt Sie praxisnah in die Welt der Besteuerung der Kryptowährungen im Privatvermögen ein. Er wird aufzeigen, wie eine zutreffende Deklaration der Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung erfolgt und wie ggfs. nachträglich straffrei eine zutreffende Besteuerung hergestellt werden kann.

Schwerpunkte:

    • Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowährungen (Trading/Swap)
    • Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen
    • Abgrenzung zum gewerblichen Handel mit Kryptowährungen
    • Verfahrensrechtliche Hinweise
    • Steuerstrafrechtliche Hinweise
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-23-B-4
Der Vortrag befasst sich mit den Neuerungen im nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht sowie im steuerlichen Verfahrensrecht. Das Jahressteuergesetz 2022 brachte Änderungen für das Unternehmenssteuerrecht unter anderem in den Bereich des Bilanzsteuerrechts, der Körperschaftsteuer oder der Grunderwerbsteuer mit sich. Durch das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 Richtlinie wurde neben einer Meldepflicht für die Betreiber digitaler Plattformen die Abgabenordnung geändert. Letztgenannte Änderungen bringen zahlreiche Verschärfungen etwa bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation oder den Berichtigungspflichten mit sich. Die wesentlichen Änderungen werden im Rahmen des Vortrags beleuchtet. Zudem bietet der Vortrag einen Überblick über aktuelle Entscheidungen des BFH zum nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht.

Schwerpunkte:

    • Gesetzliche Neuerungen im Unternehmenssteuerrecht
    • Änderungen durch das Gesetz zu Umsetzung der DAC 7 Richtlinie
    • Aktuelle Rechtsprechung des BFH zum nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht

Daten werden gespeichert...

Loading...