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Sondersymposium: Fremdbesitz an Freiberuflergesellschaften

Das Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln lädt ein zum

Sondersymposium
Fremdbesitz an Freiberuflergesellschaften
26. Februar 2025
10:00 – 17:00 Uhr

Ort: Universität zu Köln, Tagungsraum
Weitere Informationen und Anmeldung: anwaltsrecht.uni-koeln.de

Zielgruppe: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vertreter anderer freiberuflicher Berufe, Wissenschaftler sowie Interessierte an den rechtspolitischen und ökonomischen Folgen dieser Entscheidung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird im Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Fremdbesitzes an Freiberuflergesellschaften fällen. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Organisation und Regulierung von Anwaltsgesellschaften sowie anderen freiberuflichen Tätigkeiten in Europa haben. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang das Fremdbesitzverbot, das in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten für Freiberuflergesellschaften gilt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Dieses Symposium nimmt das Urteil zum Anlass, um dessen rechtliche, praktische und berufspolitische Konsequenzen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Welche Herausforderungen ergeben sich für die Regulierung von Freiberuflergesellschaften, insbesondere für Anwaltskanzleien? Welche Chancen könnten sich durch eine Lockerung oder Aufhebung des Fremdbesitzverbots ergeben? Und welche Risiken wären mit einer solchen Veränderung verbunden?

Im Anschluss an die Fachvorträge bietet das Symposium Gelegenheiten zur Diskussion, Vernetzung und zum geselligen Austausch.

author: Heike Filipczyk
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Ortstagung Deutscher Arbeitsgerichtsverband: 09. Dezember 2024

ORTSTAGUNG KÖLN

Montag ▪ 09. Dezember 2024 ▪ 18 Uhr

Wo: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie e. V., Herwarthstraße 18, 50672 Köln

Die Ortstagung Köln des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands beschäftigt sich zum Abschluss des Jahres 2024 mit einem zukunftsweisenden Thema, das große Veränderungen des Arbeitslebens erwarten lässt: Dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.

Mit der Referentin Rechtsanwältin Dr. Gerlind Wisskirchen konnte eine ausgewiesene Expertin für Themen der Digitalisierung der Arbeitswelt gewonnen werden. Frau Dr. Wisskirchen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei CMS Hasche Sigle in Köln und berät multinationale Konzerne insbesondere zu Fragen der Umstrukturierung, des nationalen und internationalen Arbeitsrechts sowie zu Compliance-Fragen. Sie ist Herausgeberin des Reports „Artificial intelligence and robotics and their impact on the workplace“ für das Global Employment Institute.

Der Vortrag

KI in der Arbeitswelt – Zukunftsperspektiven und arbeitsrechtliche Herausforderungen

soll Einsatzfelder für die künstliche Intelligenz in Unternehmen vorstellen und die hiermit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen näher beleuchten.

Wie immer besteht nach der Veranstaltung Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in eine Teilnehmerliste des KAV ausgestellt werden.

–> Anmeldeformular

 

Um verbindliche Anmeldung bis 25.11.2024 wird gebeten.

author: Heike Filipczyk
Beitragsbild Symposium Anwaltschaft und KI Nov24

Symposium: Anwaltschaft und KI, Vertrauen und Transparenz

Am 14.11.2024 findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht statt

Thema: Anwaltschaft und KI, Vertrauen und Transparenz

Das jährlich stattfindende Symposium in Präsenz findet im Neuen Senatssaal im Hauptgebäude der Universität zu Köln statt. Über den hier verlinkten Lageplan können Sie sich einen Überblick über die Location verschaffen: https://lageplan.uni-koeln.de/#!100BT6

Anschrift: Universität zu Köln (Hauptgebäude), Albertus-Magnus-Platz, 50931 Köln

Das Symposium wird in Präsenz veranstaltet; eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldung ist kostenfrei, freiwillige Spenden sind dennoch möglich.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung.

 

Veranstaltungszeit und -ort

Donnerstag, 14.11.2024, 10:00 bis 17:00 Uhr
Neuer Senatssaal, Hauptgebäude der Universität zu Köln.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Umzug des Kölner Sozialgerichts zum 1. November 2024

Das Kölner Sozialgericht zieht um

 

Ab dem 01. November 2024 finden Sie das Kölner Sozialgericht an seiner neuen Adresse:

Blumenthalstraße 33

50670 Köln

 

Dort erreichen Sie es ab November postalisch – und natürlich auch persönlich.

 

Bitte beachten Sie, dass auch die Telefonzentrale des Gerichts ab 01.11.2024 die folgende neue Nummer hat:

0221-7740-0.

Soweit Ihrerseits eine Postfachnummer gespeichert ist, bedarf es keine Änderung, da die Postfachnummer unverändert bleibt.

author: Heike Filipczyk
Pflichtverteidiger innen gesucht Maerz2024

Neue Pflichtverteidigerliste ab 2024!

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger aufgepasst!-
Neue Pflichtverteidigerliste ab 2024!

Liebe KAV-Mitglieder,

der Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) hat sich für das Jahr 2023 das Ziel gesetzt, sich einer Generalüberholung der (veralteten) Pflichtverteidigerliste anzunehmen.

Ziel ist es, den Kölner Ermittlungsbehörden sowie den Ermittlungs- und Instanzrichter*innen eine Liste an die Hand zu geben, die einerseits den Anforderungen der „Geeignetheit“ nach § 142 Abs. 6 StPO genügt, andererseits aber auch den Aktualitäts- und Erreichbarkeitserfordernissen der Praxis Rechnung trägt. Die aktuelle Liste ist stark veraltet und weist u. a. Kolleginnen und Kollegen aus, die nicht mehr für Pflichtverteidigungen zur Verfügung
stehen oder deren Adressen und Rufnummern sich längst geändert haben.

Um sinnvolle, praktikable und qualitativ belastbare Instrumente u. a. für variierende Beiordnungen zu bieten, werden in die jährlich einmal aktualisierten Listen ausschließlich Kolleginnen und Kollegen aufgenommen, die
1. den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen oder
2. 15 FAO-Fortbildungsstunden im Bereich Strafrecht
nachweisen können.

Der Nachweis der Fortbildungsstunden ist von den Listenmitgliedern, die nicht Fachanwalt für Strafrecht sind, selbstständig jährlich bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres gegenüber dem KAV nachzuweisen. Sollte der Nachweis bis zum 31. März des jeweiligen Jahres nicht erbracht sein bzw. der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ nicht mehr vorliegen, erfolgt eine Streichung von der Liste. Durch Nachweis zum nächsten Jahr kann selbstverständlich eine erneute Aufnahme erfolgen.

Bitte teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse

info@koelner-anwaltverein.de

unter Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen mit, ob Sie Pflichtverteidigungen übernehmen und auf die neue Liste gesetzt werden möchten. Dieser Aufruf richtet sich an alle Mitglieder des Kölner Anwaltverein. Und sind Sie noch kein Mitglied, so können Sie hier gerne das Antragsformular zur Mitgliedschaft ausfüllen. Der Kölner Anwaltverein ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie profitieren deshalb von allen Angeboten des DAV. Als Mitglied des KAV haben Sie zudem die Möglichkeit, an der Arbeit unserer 24 Fachausschüssen und 5 Arbeitskreisen mitzuwirken und Ihre sowie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen aktiv zu vertreten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele weitere Möglichkeiten, sich zu vernetzen und Ihr Fachwissen zum Beispiel mit unseren zahlreichen Seminaren oder bei Treffen unserer Fachausschüsse zu vertiefen. Als KAV-Mitglied können Sie an all unseren kostenpflichtigen Fortbildungen stets zu den stark vergünstigten Mitgliedspreisen teilnehmen.

author: Heike Filipczyk
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Ortstagung Deutscher Arbeitsgerichtsverband 19. Februar 2024

EINLADUNG zur ORTSTAGUNG KÖLN

Montag ▪ 19.02.2024 ▪ 18 Uhr

Die Ortstagung Köln des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes widmet sich zu Beginn des neuen Jahres der Leiharbeit. Nach den aktuellen Statistiken waren in 2022 rund 830.000 Zeitarbeitnehmer beschäftigt, die meisten von ihnen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Dass Deutschland damit auf Platz zwölf im weltweiten Ranking liegt, zeigt die Aktualität und praktische Relevanz der rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes.
Mit dem Referenten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M (Cornell)

ist es gelungen, einen ausgewiesenen Praktiker und Fachmann zu gewinnen, der zu dem Thema

„Aktuelles zu Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz“

vortragen wird.

RA Prof. Dr. Lembke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei Greenfort in Frankfurt am Main und Honorarprofessor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Als Rechtsanwalt berät er in- und ausländische Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete. Als Wissenschaftler ist er u.a. als Mitherausgeber eines etablierten Kommentars zum AÜG sowie als Mitherausgeber der NZA bekannt.

Aus Sicht eines Praktikers wird RA Prof. Dr. Lembke praxisrelevante Fragestellungen einschließlich der Abgrenzung zu anderen Modellen des Fremdpersonaleinsatzes beleuchten sowie Ausnahmen vom AÜG und grenzüberschreitende Sachverhalte darstellen. Darüber hinaus wird die aktuelle Thematik des Gesamtschutzes in Tarifverträgen näher erläutert. Zum Schluss wird RA Prof. Dr. Lembke einen Ausblick auf künftige Entwicklungen wagen.

Die Veranstaltung findet statt

am Montag, den 19.02.2024, um 18:00 Uhr
im Neuen Senatssaal
Hauptgebäude
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln.

Wie immer besteht nach der Veranstaltung Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in eine Teilnehmerliste des KAV ausgestellt werden.

Laden Sie sich hier Ihr Anmeldeformular herunter.

 

author: Heike Filipczyk
Podiumsveranstaltung im Versicherungsrecht Netzwerkveranstaltung

Podiumsveranstaltung im Versicherungsrecht

Vergangenen Donnerstag, den 19. Oktober 2023, lud der Ausschuss Versicherungsrecht im Kölner Anwaltverein e. V. um 16 Uhr alle Rechtsanwältinnen und -anwälte, Richterinnen und Richter sowie Interessierte

zur Podiumsveranstaltung:

Rechtsschutzversicherung: Fluch oder Segen für die Anwaltschaft?

Regress des Rechtsschutzversicherers gegen Rechtsanwälte

ein.

Nach den Grußworten der Ausschusssprecherin im Versicherungsrecht RAin Andrea Edelhoff nutzten die drei Referenten Edmund Schmitt, Vors. Richter am OLG Köln, Prof. Dr. jur. Karl Maier von der TH Köln, Institut für Versicherungswesen mit einem Schwerpunkt auf Rechtsschutzversicherung, sowie RA und Notar Dr. Florian Dallwig, der als Berater im Versicherungsrecht Versicherungsunternehmen und -vermittler berät, die Gelegenheit zur Darstellung ihrer jeweiligen Position.

Moderiert wurde die Veranstaltung von RA Dr. Winfried Schnepp, der über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung international und national tätiger Versicherungsunternehmen und -makler verfügt.
Im Anschluss an die einzelnen Vorträge eröffnete sich eine lebhafte Diskussion, an der viele aus dem Zuhörerkreis einen Beitrag leisteten.


Bei einem Glas Kölsch und leckerem Fingerfood fand die Veranstaltung ihren geselligen Ausklang.

Unser Dank gilt allen Referenten, Mitwirkenden und Teilnehmern, die für einen gelungenen Nachmittag mit vielen neuen und sehr informativen Aspekten gesorgt haben.

 

 

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author: Heike Filipczyk
Insolvenzrecht Beitragsbild

7. Kölner Insolvenzstrafrechtstag am 02. November 2023

VORTRAGS- UND DISKUSSIONSVERANSTALTUNG

Donnerstag, 2. November 2023
14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Eden Hotel Früh am Dom

Der WisteV-Arbeitskreis Insolvenzstrafrecht und der Ausschuss Insolvenzrecht des Kölner Anwaltvereins laden Sie herzlich ein zu einer gemeinsamen Vortragsveranstaltung über aktuelle, grundsätzliche und rechtspolitische Fragestellungen zum Insolvenzstrafrecht. Es besteht ausgiebige Gelegenheit zur Diskussion. Diese kann im Anschluss bei Kölsch und Kanapee fortgesetzt werden.

Für Rechtsanwälte wird eine Fachanwaltsbescheinigung gem. § 15 FAO über 4,5 Stunden ausgestellt.

Veranstaltungsort

Eden Hotel Früh am Dom,
Sporergasse 1, 50667 Köln

Anmeldung:

https://wistev.de/veranstaltungen/7-koelner-insolvenzstrafrechtstag/

 

Programm

14:00 Uhr Begrüßung und Einführung
RA Christof Püschel, Köln, Sprecher des Arbeitskreises Insolvenzstrafrecht der WisteV
RAin Martina Nießen, Ausschuss für Insolvenzrecht des Kölner Anwaltverein e.V.

14:15 Uhr Insolvenz(straf)recht – Bericht aus Berlin und Brüssel
MDin a. D. Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin

15:00 Uhr Die Rolle des Insolvenzverwalters im Strafverfahren
RAin Eva Racky, Frankfurt a.M.

15:45 Uhr Kaffeepause

16:15 Uhr Der Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft – tauglicher Sachverständiger im Strafverfahren?
RA Dr. Philip von der Meden, Hamburg

17:00 Uhr Die Sanierungsberatung im Fokus der Staatsanwaltschaft
RA Dr. Rolf Leithaus, Köln

17:45 Uhr Podiumsdiskussion – § 266a StGB in der Krise
RiAG Dr. Peter Laroche, Köln
RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
RA Dr. Philip von der Meden, Hamburg
OStA Lutz Niemann, Köln
RAin Eva Racky, Frankfurt a.M.

19:00 Uhr Kölsch und Kanapee

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt; maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de
 

Anmeldung:

https://wistev.de/veranstaltungen/7-koelner-insolvenzstrafrechtstag/

author: Heike Filipczyk
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Angriff auf die Ukraine – Nachlese zum Symposium vom 12. Juni 2023

Angriff auf die Ukraine –
Betrachtungen aus geschichtlicher, politischer und völkerrechtlicher Sicht

Der Kölner Anwaltverein erfreute sich mit seiner Veranstaltung am 12. Juni 2023 im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln trotz sehr hoher Temperaturen an voll besetzten Stuhlreihen.

Nach einleitenden Worten des Sprechers des Arbeitskreises Recht + Politik sowie Hauptorganisators dieser hochaktuellen Vortragsveranstaltung RA Jürgen Sauren erging das Wort an den Moderator dieser Abendveranstaltung Georg Restle. Als Leiter und Moderator der Fernsehsendung „Monitor“ berichtete er im März und April 2022 aus Lviv und Kiew über den Ukraine-Krieg und konnte mit diesem fundierten Fachwissen in der sich anschließenden Podiumsdiskussion den Zuhörern reichlich Denkanstöße zu vielen Fragen in Bezug auf eine Einordnung der aktuellen Situation vermitteln.

Als erster Referent gab Prof. Dr. Martin Aust einen geschichtlichen Überblick zum Angriff Russlands auf die Ukraine. Seit 2009 hat er eine Professur für Geschichte Ostmitteleuropas/Osteuropas bzw. seit 2015 für Geschichte und Kultur Osteuropas inne. Als erster Vorsitzender des Verbands der Osteuropahistorikerinnen und -historiker und Mitautor einer jüngst erschienenen Veröffentlichung befasst er sich nachhaltig mit dem Verhältnis Russlands zur Ukraine.

Anschließend stellte Botschafter a.D., Dozent und Autor Dr. Hans-Dieter Heumann seine politische und sicherheitspolitische Sicht den Zuhörern dar. Er war als Diplomat u.a. an den deutschen Botschaften in Washington, Moskau und Paris eingesetzt und arbeitete im Leitungs- und Planungsstab des Auswärtigen Amts sowie im Planungsstab des Verteidigungsministeriums. Bis 2015 leitete Dr. Heumann die Bundesakademie für Sicherheitspolitik und führt aktuell ein Programm des Auswärtigen Amtes für junge ukrainische Führungskräfte durch.
Den letzten Vortrag dieses Abends bestritt Prof. Dr. Claus Kreß, seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und dort mit Gründung 2012 Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht. Er ist Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression und gab den Zuhörern schließlich aus diesem Background heraus eine Bewertung des Krieges aus völkerrechtlicher Sicht.

Im Anschluss an dieses brandaktuelle und sehr interessante Symposium klang der Abend bei Getränken und Canapés in geselliger Runde aus.

Ein herzlicher Dank ergeht an die Herren Prof. Dr. Aust, Dr. Heumann und Prof. Dr. Kreß sowie Herrn Restle für Ihr Kommen und Ihre Mitwirkung bei dieser spannenden kostenfreien Veranstaltung!

 

 

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author: Heike Filipczyk
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Revue zum Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten 2023

Auch dieses Jahr war der Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten am 05. Juni 2023 im Fachgerichtszentrum Blumenthalstraße in Köln wieder ein voller Erfolg, meldeten sich doch rund 80 Fachanwältinnen und Fachanwälte sowie Richterinnen und Richter zu diesem jährlichen Netzwerktreffen des Ausschusses Arbeitsrecht des Kölner Anwaltverein an.
Nach den Grußworten des Präsidenten des Kölner Landesarbeitsgerichtes Herrn Dr. Jürgen vom Stein und des Direktors des Kölner Arbeitsgerichtes Herrn Dr. Dirk Gilberg hielt Frau Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, einen spannenden Fachvortrag über „Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zum Annahmeverzug“. Hierdurch konnten die Teilnehmer nicht nur ihr Fachwissen erweitern, sondern bei Bedarf auch kostenfrei eine FAO-Bescheinigung über eine Stunde erlangen.
Gleichzeitig verabschiedete sich Herr Rechtsanwalt Sebastian Rohrbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht und bisheriger Sprecher des Ausschusses Arbeitsrecht, mit dieser Veranstaltung nach zwei Wahlperioden. Seit Jahren organisierte er diesen großartigen Jahresempfang und übergab nun den Staffelstab an Frau Rechtsanwältin Janine Linde, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die vergangenen Monat dieses Amt übernahm.
An den formellen Teil dieser schon traditionsreichen Veranstaltung schloss sich wie schon in den Vorjahren der gesellige Part mit musikalischer Live-Begleitung, der das Netzwerken bei Häppchen und kalten Getränken zu einem weiteren Höhepunkt werden ließ.
Wir vom KAV danken Herrn Rohrbach für seinen großartigen Einsatz in den zurückliegenden sechs Jahren, wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Linde sowie darauf, sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen zu dürfen und wünschen ihr viel Erfolg und Freude für Ihre Amtszeit während dieser Wahlperiode.

 

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author: Heike Filipczyk