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Angriff auf die Ukraine – Nachlese zum Symposium vom 12. Juni 2023

Angriff auf die Ukraine –
Betrachtungen aus geschichtlicher, politischer und völkerrechtlicher Sicht

Der Kölner Anwaltverein erfreute sich mit seiner Veranstaltung am 12. Juni 2023 im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln trotz sehr hoher Temperaturen an voll besetzten Stuhlreihen.

Nach einleitenden Worten des Sprechers des Arbeitskreises Recht + Politik sowie Hauptorganisators dieser hochaktuellen Vortragsveranstaltung RA Jürgen Sauren erging das Wort an den Moderator dieser Abendveranstaltung Georg Restle. Als Leiter und Moderator der Fernsehsendung „Monitor“ berichtete er im März und April 2022 aus Lviv und Kiew über den Ukraine-Krieg und konnte mit diesem fundierten Fachwissen in der sich anschließenden Podiumsdiskussion den Zuhörern reichlich Denkanstöße zu vielen Fragen in Bezug auf eine Einordnung der aktuellen Situation vermitteln.

Als erster Referent gab Prof. Dr. Martin Aust einen geschichtlichen Überblick zum Angriff Russlands auf die Ukraine. Seit 2009 hat er eine Professur für Geschichte Ostmitteleuropas/Osteuropas bzw. seit 2015 für Geschichte und Kultur Osteuropas inne. Als erster Vorsitzender des Verbands der Osteuropahistorikerinnen und -historiker und Mitautor einer jüngst erschienenen Veröffentlichung befasst er sich nachhaltig mit dem Verhältnis Russlands zur Ukraine.

Anschließend stellte Botschafter a.D., Dozent und Autor Dr. Hans-Dieter Heumann seine politische und sicherheitspolitische Sicht den Zuhörern dar. Er war als Diplomat u.a. an den deutschen Botschaften in Washington, Moskau und Paris eingesetzt und arbeitete im Leitungs- und Planungsstab des Auswärtigen Amts sowie im Planungsstab des Verteidigungsministeriums. Bis 2015 leitete Dr. Heumann die Bundesakademie für Sicherheitspolitik und führt aktuell ein Programm des Auswärtigen Amtes für junge ukrainische Führungskräfte durch.
Den letzten Vortrag dieses Abends bestritt Prof. Dr. Claus Kreß, seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und dort mit Gründung 2012 Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht. Er ist Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression und gab den Zuhörern schließlich aus diesem Background heraus eine Bewertung des Krieges aus völkerrechtlicher Sicht.

Im Anschluss an dieses brandaktuelle und sehr interessante Symposium klang der Abend bei Getränken und Canapés in geselliger Runde aus.

Ein herzlicher Dank ergeht an die Herren Prof. Dr. Aust, Dr. Heumann und Prof. Dr. Kreß sowie Herrn Restle für Ihr Kommen und Ihre Mitwirkung bei dieser spannenden kostenfreien Veranstaltung!

 

 

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author: Heike Filipczyk
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Revue zum Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten 2023

Auch dieses Jahr war der Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten am 05. Juni 2023 im Fachgerichtszentrum Blumenthalstraße in Köln wieder ein voller Erfolg, meldeten sich doch rund 80 Fachanwältinnen und Fachanwälte sowie Richterinnen und Richter zu diesem jährlichen Netzwerktreffen des Ausschusses Arbeitsrecht des Kölner Anwaltverein an.
Nach den Grußworten des Präsidenten des Kölner Landesarbeitsgerichtes Herrn Dr. Jürgen vom Stein und des Direktors des Kölner Arbeitsgerichtes Herrn Dr. Dirk Gilberg hielt Frau Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, einen spannenden Fachvortrag über „Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zum Annahmeverzug“. Hierdurch konnten die Teilnehmer nicht nur ihr Fachwissen erweitern, sondern bei Bedarf auch kostenfrei eine FAO-Bescheinigung über eine Stunde erlangen.
Gleichzeitig verabschiedete sich Herr Rechtsanwalt Sebastian Rohrbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht und bisheriger Sprecher des Ausschusses Arbeitsrecht, mit dieser Veranstaltung nach zwei Wahlperioden. Seit Jahren organisierte er diesen großartigen Jahresempfang und übergab nun den Staffelstab an Frau Rechtsanwältin Janine Linde, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die vergangenen Monat dieses Amt übernahm.
An den formellen Teil dieser schon traditionsreichen Veranstaltung schloss sich wie schon in den Vorjahren der gesellige Part mit musikalischer Live-Begleitung, der das Netzwerken bei Häppchen und kalten Getränken zu einem weiteren Höhepunkt werden ließ.
Wir vom KAV danken Herrn Rohrbach für seinen großartigen Einsatz in den zurückliegenden sechs Jahren, wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Linde sowie darauf, sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen zu dürfen und wünschen ihr viel Erfolg und Freude für Ihre Amtszeit während dieser Wahlperiode.

 

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author: Heike Filipczyk
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Ortstagung Deutscher Arbeitsgerichtsverband

EINLADUNG zur ORTSTAGUNG KÖLN

Montag ▪ 12.06.2023 ▪ 18 Uhr

Nach dem Neustart der Ortstagung Köln soll die Veranstaltung im Juni 2023 mit einem weiteren interessanten Thema fortgesetzt werden: der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum AGB-rechtlichen Transparenzgebot.

Die Rechtsprechung ist vielfältig und ständig im Fluss – und sie stellt Praktiker in der arbeits-rechtlichen Beratung vor nicht unerhebliche Hürden. Die Liste der Transparenzverdikte wird immer länger. Eine klare Linie der Rechtsprechung ist hingegen kaum erkennbar. In den vergangenen Jahren hat das AGB-rechtliche Transparenzgebot im Arbeitsrecht daher eine enorme Sprengkraft entwickelt.

Der Vortrag

„Das Transparenzgebot im Spiegel der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung“

soll ein wenig Ordnung und Struktur in die Transparenzkontrolle bringen und die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beleuchten.

Die Ortstagung Köln des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands freut sich sehr, dass

Prof. Dr. Markus Stoffels,

vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Rechtsprechung für uns analysieren und dabei die
wichtigsten Themen der Vertragsgestaltung aufgreifen wird.

Die Veranstaltung findet statt am

Montag, den 12.06.2023, um 18:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der

DGB-Rechtsschutz GmbH
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln.

Wie immer besteht nach der Veranstaltung Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können ausgestellt werden.

Ihre verbindliche Anmeldung wird gerne bis zum 01. Juni 2023 wahlweise über die Fax-Nummer: 0221 / 77 40 – 356 oder über die E-Mail Adresse: ortstagung@lag-koeln.nrw.de entgegen genommen.

author: Heike Filipczyk