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Ortstagung Deutscher Arbeitsgerichtsverband

EINLADUNG zur ORTSTAGUNG KÖLN

Montag ▪ 12.06.2023 ▪ 18 Uhr

Nach dem Neustart der Ortstagung Köln soll die Veranstaltung im Juni 2023 mit einem weiteren interessanten Thema fortgesetzt werden: der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum AGB-rechtlichen Transparenzgebot.

Die Rechtsprechung ist vielfältig und ständig im Fluss – und sie stellt Praktiker in der arbeits-rechtlichen Beratung vor nicht unerhebliche Hürden. Die Liste der Transparenzverdikte wird immer länger. Eine klare Linie der Rechtsprechung ist hingegen kaum erkennbar. In den vergangenen Jahren hat das AGB-rechtliche Transparenzgebot im Arbeitsrecht daher eine enorme Sprengkraft entwickelt.

Der Vortrag

„Das Transparenzgebot im Spiegel der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung“

soll ein wenig Ordnung und Struktur in die Transparenzkontrolle bringen und die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beleuchten.

Die Ortstagung Köln des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands freut sich sehr, dass

Prof. Dr. Markus Stoffels,

vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Rechtsprechung für uns analysieren und dabei die
wichtigsten Themen der Vertragsgestaltung aufgreifen wird.

Die Veranstaltung findet statt am

Montag, den 12.06.2023, um 18:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der

DGB-Rechtsschutz GmbH
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln.

Wie immer besteht nach der Veranstaltung Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können ausgestellt werden.

Ihre verbindliche Anmeldung wird gerne bis zum 01. Juni 2023 wahlweise über die Fax-Nummer: 0221 / 77 40 – 356 oder über die E-Mail Adresse: ortstagung@lag-koeln.nrw.de entgegen genommen.