Pflichtverteidiger innen gesucht Maerz2024

Neue Pflichtverteidigerliste ab 2024!

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger aufgepasst!-
Neue Pflichtverteidigerliste ab 2024!

Liebe KAV-Mitglieder,

der Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) hat sich für das Jahr 2023 das Ziel gesetzt, sich einer Generalüberholung der (veralteten) Pflichtverteidigerliste anzunehmen.

Ziel ist es, den Kölner Ermittlungsbehörden sowie den Ermittlungs- und Instanzrichter*innen eine Liste an die Hand zu geben, die einerseits den Anforderungen der „Geeignetheit“ nach § 142 Abs. 6 StPO genügt, andererseits aber auch den Aktualitäts- und Erreichbarkeitserfordernissen der Praxis Rechnung trägt. Die aktuelle Liste ist stark veraltet und weist u. a. Kolleginnen und Kollegen aus, die nicht mehr für Pflichtverteidigungen zur Verfügung
stehen oder deren Adressen und Rufnummern sich längst geändert haben.

Um sinnvolle, praktikable und qualitativ belastbare Instrumente u. a. für variierende Beiordnungen zu bieten, werden in die jährlich einmal aktualisierten Listen ausschließlich Kolleginnen und Kollegen aufgenommen, die
1. den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen oder
2. 15 FAO-Fortbildungsstunden im Bereich Strafrecht
nachweisen können.

Der Nachweis der Fortbildungsstunden ist von den Listenmitgliedern, die nicht Fachanwalt für Strafrecht sind, selbstständig jährlich bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres gegenüber dem KAV nachzuweisen. Sollte der Nachweis bis zum 31. März des jeweiligen Jahres nicht erbracht sein bzw. der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ nicht mehr vorliegen, erfolgt eine Streichung von der Liste. Durch Nachweis zum nächsten Jahr kann selbstverständlich eine erneute Aufnahme erfolgen.

Bitte teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse

info@koelner-anwaltverein.de

unter Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen mit, ob Sie Pflichtverteidigungen übernehmen und auf die neue Liste gesetzt werden möchten. Dieser Aufruf richtet sich an alle Mitglieder des Kölner Anwaltverein. Und sind Sie noch kein Mitglied, so können Sie hier gerne das Antragsformular zur Mitgliedschaft ausfüllen. Der Kölner Anwaltverein ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie profitieren deshalb von allen Angeboten des DAV. Als Mitglied des KAV haben Sie zudem die Möglichkeit, an der Arbeit unserer 24 Fachausschüssen und 5 Arbeitskreisen mitzuwirken und Ihre sowie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen aktiv zu vertreten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele weitere Möglichkeiten, sich zu vernetzen und Ihr Fachwissen zum Beispiel mit unseren zahlreichen Seminaren oder bei Treffen unserer Fachausschüsse zu vertiefen. Als KAV-Mitglied können Sie an all unseren kostenpflichtigen Fortbildungen stets zu den stark vergünstigten Mitgliedspreisen teilnehmen.

author: Heike Filipczyk