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Angriff auf die Ukraine – Nachlese zum Symposium vom 12. Juni 2023

Angriff auf die Ukraine –
Betrachtungen aus geschichtlicher, politischer und völkerrechtlicher Sicht

Der Kölner Anwaltverein erfreute sich mit seiner Veranstaltung am 12. Juni 2023 im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln trotz sehr hoher Temperaturen an voll besetzten Stuhlreihen.

Nach einleitenden Worten des Sprechers des Arbeitskreises Recht + Politik sowie Hauptorganisators dieser hochaktuellen Vortragsveranstaltung RA Jürgen Sauren erging das Wort an den Moderator dieser Abendveranstaltung Georg Restle. Als Leiter und Moderator der Fernsehsendung „Monitor“ berichtete er im März und April 2022 aus Lviv und Kiew über den Ukraine-Krieg und konnte mit diesem fundierten Fachwissen in der sich anschließenden Podiumsdiskussion den Zuhörern reichlich Denkanstöße zu vielen Fragen in Bezug auf eine Einordnung der aktuellen Situation vermitteln.

Als erster Referent gab Prof. Dr. Martin Aust einen geschichtlichen Überblick zum Angriff Russlands auf die Ukraine. Seit 2009 hat er eine Professur für Geschichte Ostmitteleuropas/Osteuropas bzw. seit 2015 für Geschichte und Kultur Osteuropas inne. Als erster Vorsitzender des Verbands der Osteuropahistorikerinnen und -historiker und Mitautor einer jüngst erschienenen Veröffentlichung befasst er sich nachhaltig mit dem Verhältnis Russlands zur Ukraine.

Anschließend stellte Botschafter a.D., Dozent und Autor Dr. Hans-Dieter Heumann seine politische und sicherheitspolitische Sicht den Zuhörern dar. Er war als Diplomat u.a. an den deutschen Botschaften in Washington, Moskau und Paris eingesetzt und arbeitete im Leitungs- und Planungsstab des Auswärtigen Amts sowie im Planungsstab des Verteidigungsministeriums. Bis 2015 leitete Dr. Heumann die Bundesakademie für Sicherheitspolitik und führt aktuell ein Programm des Auswärtigen Amtes für junge ukrainische Führungskräfte durch.
Den letzten Vortrag dieses Abends bestritt Prof. Dr. Claus Kreß, seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und dort mit Gründung 2012 Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht. Er ist Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression und gab den Zuhörern schließlich aus diesem Background heraus eine Bewertung des Krieges aus völkerrechtlicher Sicht.

Im Anschluss an dieses brandaktuelle und sehr interessante Symposium klang der Abend bei Getränken und Canapés in geselliger Runde aus.

Ein herzlicher Dank ergeht an die Herren Prof. Dr. Aust, Dr. Heumann und Prof. Dr. Kreß sowie Herrn Restle für Ihr Kommen und Ihre Mitwirkung bei dieser spannenden kostenfreien Veranstaltung!

 

 

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