Logo - Young Lawyers Club des KAV

Young Lawyers Club

Young Lawyers Club!?
Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen Stammtischrunden des Ausschusses veranstaltet. Die aktuellen Termine der nächsten Club-Events geben wir immer per E-Mail bekannt.

Was Euch erwartet?
Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen besprochen.  Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events der Stadt ausgerichtet.

Wer darf daran teilnehmen?
Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot des Ausschusses Junge Anwälte im KAV. Wenn Du aber noch kein Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins einführen und überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im KAV für die ersten zwei Jahre nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim
Young Lawyers Club.

Ist die Teilnahme kostenfrei?
Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.
Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht. Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet.  Zudem steht Dir die Geschäftsstelle des KAV jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

 

Euer Ausschuss Junge Anwälte

author: Heike Filipczyk
Foto Broschüre KAV

11. Neuauflage der RVG-Broschüre: Kostenfreies Kontingent für Mitglieder des KAV e. V.

Der Vorstand des Kölner Anwaltverein hat beschlossen, die 11. Neuauflage der Ihnen bekannten und geschätzten RVG-Broschüre in diesem Jahr kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an die Mitglieder des Kölner Anwaltverein und bleibt aufrecht, solange der Vorrat reicht.

Ihr kostenfreies Exemplar können Sie sich gerne ab Montag, den 10.05.2021, innerhalb unserer Bürozeiten in der Geschäftsstelle des KAV im LG Köln abholen.

author: Heike Filipczyk
Kampagne - Du bist nicht allein

Opferschutz im Strafverfahren / Psychosoziale Prozessbegleitung: „Du bist nicht allein – wenn etwas passiert!“

Das Justizministerium möchte mit den hier hinterlegten Informationsmaterialien zum Thema „Opferschutz im Strafverfahren“ und insbesondere auf das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen.

Seit dem 1. Januar 2017 hat jede/r Verletzte das Recht, sich im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren einer psychosozialen Prozessbegleitung zu bedienen. Besonders schutzbedürftige Verletztengruppen – insbesondere Kinder und Jugendliche sowie vergleichbar schutzbedürftige Erwachsene als Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten – haben einen Rechtsanspruch auf kostenfreie gerichtliche Beiordnung einer solchen Begleitung.

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter sind für ihre Aufgabe speziell geschult und werden an der Schnittstelle zwischen der juristischen Aufarbeitung im Strafprozess und der „klassischen“ Opferhilfe und -beratung tätig. Verletzte werden über die Abläufe des Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert und emotional stabilisiert. Die Beratung ergänzt die anwaltliche Rechtsberatung und kann diese bei betreuungsintensiven Mandaten erheblich entlasten.

Die Flyer, die Postkarten und auch kindgerechtes Informationsmaterial sind hier kostenfrei herunterzuladen oder zu bestellen über den Broschürenservice des Ministeriums der Justiz.

>> Direktlink zur Broschüre

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Webbasierte Videokonferenzen in Rechtssachen Einrichtung eines zentralen Testtermins für den Bezirk des OLG Köln

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass beim Oberlandesgericht Köln ein zentraler Testtermin für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Videokonferenzen in Rechtssachen eingerichtet worden ist.

Es ist ein Service für den Bezirk des Oberlandegerichts Köln, um den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Umgang mit der Videokonferenztechnik der Gerichte vertraut zu machen und ggf. bestehende technische Probleme aufzudecken.

Alle Informationen hierzu finden Sie in dieser PDF.

author: Heike Filipczyk
Cover Junge Anwälte - Superheros KAV

Young Lawyers – Die Superhelden der Anwaltschaft

Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) ist als regionaler Berufsverband in vielen Dingen Dein erster Ansprechpartner und vertritt Deine Interessen als Young Lawyer. Unser Ziel und Anspruch ist, Dir einen leichten und erfolgreichen Einstieg in den Rechtsanwaltsberuf zu ermöglichen und Dich darüber hinaus das ganze Berufsleben lang als starker Partner an Deiner Seite zu begleiten.

Gute Tradition trifft beim KAV auf Innovation, weshalb uns die zukunftsorientierte Gestaltung und Ausrichtung unserer Angebote und Dienstleistungen besonders am Herzen liegen. Um dir einen Überblick der Vorteile und Leistungen aufzuzeigen, die Dich als Mitglied im Kölner Anwaltverein erwarten und dir den Berufseinstieg erleichtern können, haben wir Dir unsere neuen Flyer zum Download hier hinterlegt:

>>Young Lawyers – Superwoman

>> Young Lawyers – Superhero

author: Heike Filipczyk
Cover KAV-Telefonservice

NEU: KAVTELEFONSERVICE

Ob als Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit: Der KAVTELEFONSERVICE kümmert sich perfekt um Ihre Anrufe. Durch die Kooperation mit der Hans Soldan GmbH erhalten Sie als
KAV-Mitglied diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen.

Ab € 49,80 pro Monat für KAV e.V. Mitglieder

Bleiben Sie besonders erreichbar wenn
• Ihr Telefon besetzt ist
• Sie außer Haus sind
• Sie in Ruhe arbeiten wollen
• Ihr Büro außerhalb Ihrer Geschäftszeiten nicht besetzt ist

Der KAVTELEFONSERVICE unterstützt Sie effektiv und kostengünstig. Denn Erreichbarkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Sie. Als unser Kunde leiten Sie Ihre Anrufe auf Ihre individuelle KAV-Telefonservice-Nummer um wann immer Sie möchten. Wir melden uns mit Ihrem Kanzleinamen und agieren wie Ihr persönliches Sekretariat. Ihr Anrufer hat stets den Eindruck, mit einem Mitarbeiter Ihrer Kanzlei zu sprechen. Selbstverständlich absolut vertraulich und unter hohen Sicherheitsstandards. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind rechtlich geschult und repräsentieren durch ihr freundliches und zuvorkommendes Auftreten Ihre Kanzlei auch während Ihrer Abwesenheit professionell.

Ihre Vorteile

• Durchgängig qualifizierte Erreichbarkeit (06.00–22.00 Uhr, Montag bis Sonntag)
• Kalkulierbare günstige Kosten
• Einfache und flexible Aktivierung des Telefonservices über die normale Telefon-Umleitung oder über die mobile Telefonservice-App
• Persönliche Gesprächsannahme

Außerhalb unserer Servicezeiten leiten wir Ihre Anrufe auf eine individuelle Sprach-Mailbox, die wir am nächsten Morgen abhören und Ihnen als Nachricht sofort übermitteln.
Sichern Sie sich Ihre Erreichbarkeit zu fairen Konditionen. Eine genaue Übersicht erhalten Sie hier.
Für weitere Informationen sowie zur Buchung des KAVTELEFONSERVICES stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans Soldan GmbH telefonisch unter: 0201/8612123 sehr gern zur Verfügung.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Fachanwaltslehrgänge des KAV e.V. in Kooperation mit seinen Partnern

Der Kölner Anwaltverein e.V. bietet Ihnen die Möglichkeit an verschiedenen Fachanwaltslehrgängen teilzunehmen. Realisiert werden diese in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in Köln.

FACHANWALTSLEHRGÄNGE
IN KOOPERATION MIT DER DAA

Seit dem Jahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.

2020

60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht*/***

(24. September 2020 bis 12. Dezember 2020)
The New Yorker Hotel, Köln Deutz

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.865,00**
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht*
(08. Oktober 2020 bis 06. Februar 2021)
Park Consul Hotel Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 2.050,00**
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.365,00**
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 180,00**

75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht*/***

(12. November 2020 bis 06. März 2021)
Azimut Hotel Cologne
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.865,00**
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie könnten bestimmte Kurse oder Teile der bestehenden Kurse ins Onlineformat umgewandelt werden. Konkrete Informationen hierzu erhalten Sie von der Deutschen Anwaltakademie.

*Gilt für diese Kurse:
Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pausenerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen Aufpreis von € 150,00***  erhältlich.
**keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)
Profitieren Sie als KAV-Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie.
Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online, unter www.kav-seminare.de.

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular für Ihre Kursanmeldung um sicher zu stellen, dass Sie den günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

author: Heike Filipczyk
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Neuigkeiten rund um den elektronischen Rechtsverkehr zusammen.

Bremen

Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs im Land Bremen für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit zum 01.01.2021.

Die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen hat die Bundesrechtsanwaltskammer am 09.12.2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass Bremen zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Bremen den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte einführt. Der Bremer Senat hat am 08.12.2020 eine Verordnung hierfür erlassen.

Mit diesem Schritt zieht Bremen für die genannten Fachgerichte den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr vor und hofft auf wertvolle Erfahrungen für alle Verfahrensbeteiligte für den dann ab dem 01.01.2022 flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr.

Das Inkrafttreten der §§ 46g ArbGG, 52d FGO und 65d SGG, die eine Ersatzeinreichung für den Fall vorsehen, dass die elektronische Übermittlung technisch vorübergehend nicht möglich ist, wird ebenfalls auf den 01.01.2021 vorgezogen. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Köln

Von der seit dem 01.01.2018 eröffneten Möglichkeit, Schriftsätze in elektronischer Form bei Gericht einzureichen, wird erfreulicherweise in stetig wachsendem Umfang Gebrauch gemacht. Um den einreichenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den Gerichten die Arbeit zu erleichtern, hat das OLG Köln das hinterlegte Hinweisblatt zum elektronischen Rechtsverkehr erstellt. Die Hinweise wiederholen teilweise die Vorgaben der ERVV/ERVB und enthalten weitere praktische Empfehlungen, deren Beachtung den schnellen und zuverlässigen Eingang der Schriftstücke sicherstellen und die Anzahl der fehlerhaften Eingänge verringern soll.

Zum Hinweisblatt (PDF)

author: Heike Filipczyk