Kampagne - Du bist nicht allein

Opferschutz im Strafverfahren / Psychosoziale Prozessbegleitung: „Du bist nicht allein – wenn etwas passiert!“

Das Justizministerium möchte mit den hier hinterlegten Informationsmaterialien zum Thema „Opferschutz im Strafverfahren“ und insbesondere auf das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen.

Seit dem 1. Januar 2017 hat jede/r Verletzte das Recht, sich im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren einer psychosozialen Prozessbegleitung zu bedienen. Besonders schutzbedürftige Verletztengruppen – insbesondere Kinder und Jugendliche sowie vergleichbar schutzbedürftige Erwachsene als Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten – haben einen Rechtsanspruch auf kostenfreie gerichtliche Beiordnung einer solchen Begleitung.

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter sind für ihre Aufgabe speziell geschult und werden an der Schnittstelle zwischen der juristischen Aufarbeitung im Strafprozess und der „klassischen“ Opferhilfe und -beratung tätig. Verletzte werden über die Abläufe des Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert und emotional stabilisiert. Die Beratung ergänzt die anwaltliche Rechtsberatung und kann diese bei betreuungsintensiven Mandaten erheblich entlasten.

Die Flyer, die Postkarten und auch kindgerechtes Informationsmaterial sind hier kostenfrei herunterzuladen oder zu bestellen über den Broschürenservice des Ministeriums der Justiz.

>> Direktlink zur Broschüre