Kundenkonto Tutorial

Das umfangreiche Tutorial zu Ihrem KAV Kundenkonto

Unsere neue Internetpräsenz ist seit Anfang des Jahres online und hält viele Vorteile und Neuigkeiten für Sie bereit. Eine davon ist unsere nun gänzlich integrierte Buchungsplattform für unsere Online- und Präsenzveranstaltungen. Überdies ermöglicht ein neuer, integrierter Teilnehmerbereich Ihnen künftig, jederzeit auf Ihre Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen und weitere persönlichen Daten zuzugreifen. Dieser wird für unsere Mitglieder in Zukunft noch weitere, interessante Features/ Annehmlichkeiten bieten.

Ein ausführliches Manual über alle neuen Funktionalitäten und ihre Bedienung können Sie hier einsehen:

https://www.koelner-anwaltverein.de/tutorial-kundenkonto/

Den dauerhafter Zugang unter dem Namen „Tutorial Kundenkonto“  finden Sie im rechten Footerbereich unserer Website unter „Links“.

author: Heike Filipczyk
Beratung fuer ukrainische Fluechtlinge Blog

Anwaltliche Sondersprechstunde für Geflüchtete aus der Ukraine

Update:

Wegen geringerer Nachfrage hat der Kölner Anwaltverein e. V. die Sondersprechstunde für ukrainische Flüchtlinge wieder eingestellt. Für alle Rechtsfragen steht finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern aber nach wie vor unsere anwaltliche Rechtsberatung dienstags und donnerstags zwischen 9:00 – 11:00 Uhr im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln offen.

Anmeldung wird erbeten in Zimmer 101.


Оновлення:

Через менший попит Kölner Anwaltverein e. В. припинив спеціальні консультаційні години для українських біженців. З усіх юридичних питань фінансово слабкі громадяни все ще можуть звертатися до нашої юридичної консультації у вівторок і четвер з 9:00 ранку до 11:00 ранку в окружному суді Кельна, Luxemburger Straße 101, 50939 Cologne. Реєстрація проводиться в каб.101.

 



Der Kölner Anwaltverein etabliert eine anwaltliche Beratungsstelle für ukrainische Flüchtlinge

Der Kölner Anwaltverein (KAV) bietet ab sofort Geflüchteten aus der Ukraine eine kostenlose anwaltliche Beratung insbesondere in Asyl- und -Sozialrechtsfragen an.

Die Sondersprechstunden werden jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 12.00 und 14.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache im Amtsgericht Köln angeboten. Die sprachliche Verständigung ist durch die Beratung von ukrainisch- beziehungsweise russisch-sprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesichert. Für Folgetermine kann auch auf Dolmetscherinnen und Dolmetscher zurückgegriffen werden. Die erste Sprechstunde findet am 22. März 2022 statt. Eine einfache kurze Anmeldung in Zimmer 101 auf der ersten Etage des Amtsgerichts Köln am Tag Ihres Vorbeikommens reicht aus, um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Schon Anfang März bezog der KAV im russisch-ukrainischen Krieg eindeutig Stellung und veröffentlichte pro-ukrainische Solidaritätsbotschaften im Namen seiner Mitglieder. „Der Kölner Anwaltverein verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine auf das Schärfste. Es handelt sich um einen furchtbaren Verstoß gegen das Völkerrecht, der die Weltordnung und den Frieden für alle gefährdet. Unser ganzes Mitgefühl gilt der unschuldigen Bevölkerung der Ukraine und ganz besonders unseren dortigen Kolleginnen und Kollegen mit ihren Familien.“, so der Vorstandsvorsitzende RA Markus Trude vom Kölner Anwaltverein. In den vergangenen Wochen gelang es dem Verein, eine Sondersprechstunde der anwaltlichen Beratungsstelle für ukrainische Flüchtlinge zu organisieren und einzurichten.

Möglich wird dieses unbürokratische Angebot durch die bereitwillige spontane Unterstützung des Vereins und seiner Mitglieder, sowie durch Hilfsangebote externer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

author: Heike Filipczyk
KAV Interview mit Dr. Bernd Scheiff

Interview mit OLG-Präsident Dr. Bernd Scheiff

Exklusivinterview mit Dr. Bernd Scheiff, Präsident des Oberlandesgerichts Köln

Dr. Bernd Scheiff wurde am 24.03.1959 in Kirchheim geboren und wuchs dort im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern auf.

Nach seinem Jura-Studium und der Referendarzeit in Bonn begann er 1987 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Bonn, wo er auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst war. 1998 wurde er zum Richter am OLG Köln ernannt, wohin er nun zurückgekehrt ist. Bis 2003 leitete er dort das Dezernat für Liegenschaften und Finanzen und war damit vor allem für die Betreuung der Bauvorhaben im OLG-Bezirk zuständig.

2003 wurde er Vizepräsident des Landgerichts Aachen. 2008 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Mönchengladbach ernannt. 2013 folgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf.

Herr Dr. Scheiff ist verheiratet und hat drei Kinder.

Erstmalig bietet Ihnen der KAV die Möglichkeit, das Interview auch anzuhören.
Viel Spaß bei Ihrem neuen akustischen KAV Interview-Erlebnis!

author: Heike Filipczyk
KAV Sondersprechstunde Blog

KAV in Solidarität mit der Ukraine

Der KAV in Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle schauen betroffen auf die Ereignisse in der Ukraine und fragen uns, ob und wie wir den Menschen helfen können.

Der Kölner Anwaltverein plant deswegen, im Rahmen seiner anwaltlichen Beratungsstelle im Amtsgericht Köln eine (ggf. auch telefonische) Sprechstunde für rechtliche Anliegen von Geflüchteten aus der Ukraine einzurichten sowie rechtliche Informationen bereitzustellen. Auf diese Weise soll die Möglichkeit für Geflüchtete geschaffen werden, schnell, unbürokratisch und seriös Informationen und Hilfe bezüglich ihrer rechtlichen Anliegen zu erhalten. Ein Schwerpunkt wird dabei im Migrations- und Sozialrecht liegen.

Um dieses Projekt umsetzen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie in den genannten Rechtsgebieten tätig sind und/oder ukrainisch oder russisch sprechen sowie sich vorstellen könnten, sich mit uns zu engagieren, wären wir sehr dankbar für eine Rückmeldung an info@koelner-anwaltverein.de oder telefonisch in unserer Geschäftsstelle unter der 0221/ 2856020.
Die Sondersprechstunden werden dienstags und donnerstags zwischen 12.00 und 14.00 Uhr eingerichtet.
Ihre Mitarbeit wird zu den üblichen Stundensätzen der Rechtsberatungsstelle honoriert, damit Ihnen durch Ihr Engagement keine Verdienstausfälle entstehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie gemeinsam mit uns unseren Teil leisten, zu helfen!

Ihr Kölner Anwaltverein

author: Heike Filipczyk
Legal Tech adobe stock

Legal Tech Kanzleipreis

DAV ruft Legal Tech Kanzleipreis aus

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ruft in diesem Jahr erstmalig den „Legal Tech Kanzleipreis“ aus. Die Auszeichnung kommt für Anwält:innen oder Kanzleien in Betracht, die sich innovativer Ansätze bedienen und technologische Lösungen entwickeln und/oder aufgreifen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2022.

Der digitale Wandel macht auch vor Berufsgruppen nicht halt, in denen das Papier Tradition hat. Viele Kanzleien setzen bereits digitale Techniken ein; manche Rechtsanwält:innen beteiligen sich sogar an der Entwicklung technologischer Lösungen, um den Kanzleialltag sowohl für Kolleg:innen als auch für die Mandantschaft effizienter zu gestalten. Um diese Ansätze zu fördern und Vorbilder sichtbar zu machen, hat der DAV nun den „Legal Tech Kanzleipreis“ ins Leben gerufen.

„Wir möchten Kolleginnen und Kollegen sowie Kanzleien motivieren, den digitalen Wandel als Chance und Bereicherung für die anwaltliche Tätigkeit wahrzunehmen“, betont Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. „Für ein Umdenken sind Role Models und Best-Practice-Beispiele eine große Hilfe – darum laden wir Sie ein, sich für die Auszeichnung zu bewerben: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und seien Sie Vorbild für den digitalen Wandel.“

Über die DAV-Website können Interessierte die entsprechenden Bewerbungsunterlagen anfragen. Bewerbungsschluss ist dann der 15. Juni 2022. Die digitale Preisverleihung ist für Ende September 2022 geplant. Der Legal Tech Kanzleipreis des DAV soll künftig alle zwei Jahre verliehen werden.

Pressemitteilung Nr. 08/2022 vom 25.02.2022 des DAV

author: Heike Filipczyk
DAV Info

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten

wegen Geldwäscheverdacht

Der DAV wehrt sich bei der BaFin gegen die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten von Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten  und setzt sich für eine Sonderregelung ein. Lesen Sie hier die vom DAV übernommene Informationsschrift aus seinem A-Rundschreiben | Vereinsarbeit vom 3. März 2022:

Den DAV haben viele Nachrichten von Anwältinnen und Anwälten erreicht, die Kündigungsschreiben für ihre Sammelanderkonten erhalten haben. Hintergrund ist eine neue Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Geldwäschegesetzes – ausgehend von geänderten Auslegungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Beim Nachweis der an dem Geld wirtschaftlich berechtigten Personen galten bis 2021 für Anwält:innen vereinfachte Sorgfaltspflichten, da das Geldwäsche-Risiko für sie als gering eingestuft wurde. Diese Besonderheit hat die BaFin in ihren Auslegungshinweisen nun gestrichen. Viele Banken und Sparkassen reagierten auf die Änderung und kündigten die anwaltlichen Sammelanderkonten.

Warum setzen Anwältinnen und Anwälte auf Sammelanderkonten?

Sammelanderkonten haben sich vor allem in Fällen bewährt, in denen es um kleinere Summen geht und die Anwaltskanzleien unter Umständen direkt mit Honoraran-sprüchen und verauslagten Gerichtskosten aufrechnen wollen. Hier liegt der Vorteil darin, dass nach Auskehrung des Fremdgelds auch die eigenen Ansprüche gegen den Mandanten befriedigt sind. Eine weitere Konstellation in der der Zahlungsverkehr sinnvollerweise über die Kanzlei läuft, ist etwa zur Kontrolle der Erfüllung von wieder-kehrenden Zahlungsverpflichtungen von Schuldnern, da man sonst permanent bei den Mandanten nachfragen müsste.

DAV setzt sich für erneute Sonderregelung ein

Der DAV hat sich in einer Pressemitteilung über die Änderungen der BaFin geäußert und eine erneute Sonderregelung für die Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gefordert. Die Änderungen erschwerten die Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten. In einem Schreiben hat sich DAV-Präsidentin Edith Kindermann außerdem an den Bundesjustizminister und den Bundesfinanzminister sowie an zahlreiche Bankenverbände gewandt, um eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen, bei der die Interessen der Anwaltschaft gewahrt werden.

author: Heike Filipczyk

Öffnung der Bibliothek des Landgerichts Köln

Nutzung der Bibliothek im

Landgericht Köln wieder möglich


Das Landgericht Köln informiert, dass die gerichtseigene Bibliothek ab sofort wieder geöffnet ist. Für die Nutzung ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

author: Heike Filipczyk
13 Mediensymposium TH Koeln KAV 23Maerz22 Blog

Save The Date: 13. Kölner Mediensymposium

Mehr als Cum-Ex …

Qualitätsberichterstattung über juristische Themen – (Wie) Geht das?


Datum: 23. März 2022

Uhrzeit: 16 Uhr

Ort: digital via Zoom


Anmeldung und Teilnahme

Anmelden können Sie sich unter
http://www.th-koeln.de/Anmeldung-zum-13.Mediensymposium-2022
bis zum 20. März 2022. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.

 

Hier geht es zur Einladung und dem Programm des 13. Mediensymposiums.

 

Kontakt
E: koelner_mediensymposium@f04.th-koeln.de
T: +49 221-8275-3816
www.th-koeln.de

author: Heike Filipczyk
KAV NL SafetheDate AR e1645615527519

Save The Date: Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten

Jahresempfang bei den

KÖLNER ARBEITSGERICHTEN


Datum: 11. Mai 2022

Uhrzeit: 17 Uhr

Ort: Fachgerichtszentrum Blumenthalstraße


Der KAV lädt alle arbeitsrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie die gesamte Richterschaft
der Kölner Arbeitsgerichte sehr herzlich in das Fachgerichtszentrum, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln,
zum Jahresempfang am Mittwoch, den 11. Mai 2022, um 17.00 Uhr ein.

Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause freuen wir uns wieder zusammen zu kommen.
Neben den Grußworten des Präsidenten des LAG, Herrn Dr. vom Stein, und des Direktors des Arbeitsgerichtes, Herrn Dr. Gilberg, haben wir den Nachfolger auf dem Preis-Lehrstuhl als Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität Köln, Herrn Prof. Dr. Rolfs, für einen Fachvortrag gewinnen können.

Nach dem formellen Teil gibt es – wie immer – bei Häppchen, alkoholfreien Getränken, einem
Fässchen Kölsch und Jazz die Gelegenheit zum Austausch.

Die vom Ausschuss Arbeitsrecht im KAV e. V. organisierte Veranstaltung wird unter den Vorschriften
der Coronaschutzverordnung mit 2G+ durchgeführt. Aktuelle Anpassungen für den Veranstaltungstag sind möglich und werden vor Veranstaltungsbeginn kommuniziert.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie persönlich begrüßen zu dürfen!

author: Heike Filipczyk
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Online-Verhandlungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln

Über 3500 Online-Verhandlungen im Jahr 2021 im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln

Vierzehn Online-Verhandlungen pro Tag durchschnittlich

Das zweite Jahr der Covid19-Pandemie hat zu einer deutlichen Zunahme und verstärkten Akzeptanz von Videoverhandlungen im Bezirk des Kölner Oberlandesgerichts geführt. Bereits seit 2001 sieht die Zivilprozessordnung in § 128a die Möglichkeit vor, Zivilverhandlungen im Wege der Bildund Tonübertragung abzuhalten. Von dieser Möglichkeit wurde vor der Pandemie nur selten Gebrauch gemacht. Dies hat sich nachhaltig geändert: Am Oberlandesgericht Köln, den zu seinem Bezirk gehörenden Landgerichten Aachen, Köln und Bonn und den 23 Amtsgerichten des Bezirks haben im vergangenen Jahr über 3500 Gerichtsverhandlungen unter Einsatz von Videokonferenztechnik stattgefunden. Gerechnet auf 250 Arbeitstage entspricht dies 14 Videoverhandlungen am Tag.

Ermöglicht wurde dies durch die erweiterte Ausstattung mit Videokonferenztechnik und die Bereitstellung weiterer Softwarelösungen durch das Ministerium der Justiz. Zugleich wurde das vergangene Jahr im Bezirk intensiv dazu genutzt, bei einer zunehmenden Zahl von Gerichtssälen anstatt der bisher eingesetzten mobilen Lösungen festinstallierte Videokonferenztechnik zu verbauen.

Entscheidend war aber auch die Bereitschaft vieler Richterinnen und Richter und der an den Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sich flexibel auf die neue Technik einzulassen. Es spricht viel dafür, dass die neu erworbene Kompetenz zum Videoverhandeln in den geeigneten Fällen auch nach der Pandemie ein wichtiges Werkzeug
im Verhandlungsbaukasten der Richterinnen und Richter des Bezirks bleibt und zusätzliche Flexibilität im Verhandlungsalltag ermöglicht.

Dr. Georg Winkel
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

author: Heike Filipczyk