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Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten

wegen Geldwäscheverdacht

Der DAV wehrt sich bei der BaFin gegen die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten von Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten  und setzt sich für eine Sonderregelung ein. Lesen Sie hier die vom DAV übernommene Informationsschrift aus seinem A-Rundschreiben | Vereinsarbeit vom 3. März 2022:

Den DAV haben viele Nachrichten von Anwältinnen und Anwälten erreicht, die Kündigungsschreiben für ihre Sammelanderkonten erhalten haben. Hintergrund ist eine neue Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Geldwäschegesetzes – ausgehend von geänderten Auslegungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Beim Nachweis der an dem Geld wirtschaftlich berechtigten Personen galten bis 2021 für Anwält:innen vereinfachte Sorgfaltspflichten, da das Geldwäsche-Risiko für sie als gering eingestuft wurde. Diese Besonderheit hat die BaFin in ihren Auslegungshinweisen nun gestrichen. Viele Banken und Sparkassen reagierten auf die Änderung und kündigten die anwaltlichen Sammelanderkonten.

Warum setzen Anwältinnen und Anwälte auf Sammelanderkonten?

Sammelanderkonten haben sich vor allem in Fällen bewährt, in denen es um kleinere Summen geht und die Anwaltskanzleien unter Umständen direkt mit Honoraran-sprüchen und verauslagten Gerichtskosten aufrechnen wollen. Hier liegt der Vorteil darin, dass nach Auskehrung des Fremdgelds auch die eigenen Ansprüche gegen den Mandanten befriedigt sind. Eine weitere Konstellation in der der Zahlungsverkehr sinnvollerweise über die Kanzlei läuft, ist etwa zur Kontrolle der Erfüllung von wieder-kehrenden Zahlungsverpflichtungen von Schuldnern, da man sonst permanent bei den Mandanten nachfragen müsste.

DAV setzt sich für erneute Sonderregelung ein

Der DAV hat sich in einer Pressemitteilung über die Änderungen der BaFin geäußert und eine erneute Sonderregelung für die Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gefordert. Die Änderungen erschwerten die Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten. In einem Schreiben hat sich DAV-Präsidentin Edith Kindermann außerdem an den Bundesjustizminister und den Bundesfinanzminister sowie an zahlreiche Bankenverbände gewandt, um eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen, bei der die Interessen der Anwaltschaft gewahrt werden.