KFBAV

Veranstaltung Kölner Forum betriebliche Altersversorgung am 23. April 2026

Einladung zur Veranstaltung des KVBAV am 23.04.2026

 

Die Bundesregierung möchte mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz einen weiteren Schritt unternehmen, um die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu stärken und auszubauen. Vor diesem Hintergrund sind Sie herzlich eingeladen, gemeinsam mit zwei ausgewiesenen Experten einen vertieften Blick auf die arbeitsrechtlichen Grundlagen sowie die geplanten Veränderungen zu werfen:

 

Prof. Dr. Sebastian Roloff, Richter am Bundesarbeitsgericht

wird in seinem Vortrag „Die neuen und die alten arbeitsrechtlichen Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung“ die arbeitsrechtlichen Prinzipien der betrieblichen Altersversorgung erläutern und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darstellen;

Bettina Schwindt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

wird Ihnen die „Die wichtigsten Neuregelungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ näherbringen, und dabei insbesondere die Verbesserungen für kleine Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen erörtern.

Die Veranstaltung findet statt am

 

Donnerstag, den 23. April 2026 um 17.00 Uhr
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

 

Im Anschluss an den Vortrag besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion. Nach der Veranstaltung sind Sie herzlich zu einer Erfrischung und zum Gedankenaustausch eingeladen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in die Teilnehmerliste ausgestellt werden.

 

Anmeldung:

Bitte füllen Sie zur Anmeldung das hier verlinkte Formular aus und senden es per e-Mail an kfbav@lag-koeln.nrw.de. Vielen Dank!

Hier geht es zum Einladungschreiben des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein

 

author: Heike Filipczyk
DAV Info

Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses für Sammelanderkonten

Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2026 verlängert – neues Prüfungsmodell in Erarbeitung

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten in Bezug auf anwaltliche Sammelanderkonten nochmals bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt und zeigt den Erfolg der beharrlichen Bemühungen des DAV, die Sammelanderkonten in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten zu erhalten. Das Fortbestehen der Sammelanderkonten ist nun zumindest für 2026 gesichert und das Risiko kurzfristiger Kündigungen konnte abgewendet werden.

Bedingung für die Zustimmung des BMF zu einer erneuten Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses war, dass die BRAK ein konkretes, den OECD-Vorgaben genügendes Konzept vorlegte, wie in Zukunft Sammelanderkonten nach bestimmten Kriterien durch die Rechtsanwaltskammern geprüft werden.
Konkret ist vorgesehen, dass, in Anlehnung an das in Belgien bereits praktizierte Modell, ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung von Transkationen auf Sammelanderkonten eingerichtet wird. Über eine sichere Schnittstelle der Banken sollen bestimmte Transaktionsdaten von Sammelanderkonten automatisch abgerufen werden. Wenn in der automatisierten, Algorithmus-gestützten Prüfung eine Auffälligkeit festgestellt wird, erfolgt von dem System eine Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer, welche dann die weitere Prüfung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit durchführt.

Für die Umsetzung des Konzepts sind nun in enger Zusammenarbeit zwischen BMF, BMJV, BRAK, Bankenverband/Deutsche Kreditwirtschaft und DAV vertiefte gesetzgeberische und technische Vorarbeiten erforderlich. Die BRAK bereitet aktuell ein Vergabeverfahren für die Bereitstellung des neuen Systems vor, um dann einen Dienstleister zur Umsetzung beauftragen zu können.
Mit dem neuen Prüfungsmodell können Sammelanderkonten langfristig gesichert werden, wobei sowohl die OECD-Anforderungen erfüllt werden wie auch die besonderen Vertraulichkeitsanforderungen im Bereich des anwaltlichen Mandats wie auch das Prinzip der anwaltlichen Selbstverwaltung respektiert werden.
Der DAV wird sich weiterhin für die Interessen der Anwaltschaft bezüglich Sammelanderkonten einsetzen, insbesondere wenn die Details des neuen Prüfungsmodells erarbeitet werden, und freut sich, dass es aufgrund seines langjährigen Einsatzes nun eine neue konkrete Perspektive für deren langfristige Absicherung gibt.

author: Heike Filipczyk
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Öffnungszeiten der KAV Geschäftsstellen an Karneval

Donnerstag, 12.02.2026 – Hauptgeschäftsstelle im OLG und Zweigstelle im LG geschlossen (es findet keine Beratung statt).

Freitag, 13.02.2026 – Zweigstelle im LG geschlossen.

Montag, 16.02.2026 – Hauptgeschäftsstelle im OLG und Zweigstelle im LG geschlossen.

Ab Dienstag, 17.02.2026, sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Karnevalszeit!

Ihr KAV Team

author: Sonja Hafner
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Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen der Polizei im Januar 2026

Update vom 12.01.2026

Das für die Sicherheitsmaßnahmen zuständige Polizeipräsidium Essen hat darüber informiert, dass das Parkhaus der Justiz und der Rechtsanwaltsparkplatz an den benannten Hauptverhandlungstagen nicht gesperrt werden. Im Übrigen bleiben die angekündigten Einschränkungen bestehen. Insbesondere ist mit den angekündigten Straßensperrungen während des Transports zu rechnen.

Information der Verwaltung des Landgerichts Köln vom 05.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie darüber informieren, dass es am 14.01.26, am 19.01.26 und vom 27.01.26 bis 29.01.26 aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen der Polizei wegen des Transports eines Gefangenen zu Beeinträchtigungen im und vor allem außerhalb des Justizgebäudes kommen kann. Konkret stehen nachfolgende Einschränkungen zu erwarten:

An den benannten Tagen ist der Rechtsanwaltsparkplatz gesperrt. Ebenso steht die äußere Parkreihe auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 nicht zur Verfügung. Die betroffenen Parkflächen werden am Vorabend der Hauptverhandlungstermine abgesperrt. Fahrzeuge, die am Hauptverhandlungstag bis 7:00 Uhr in der Absperrung stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die in der nachfolgenden Skizze dargestellten Parkflächen auf dem Rechtsanwaltsparkplatz werden für die gesamte Dauer des Verfahrens gesperrt.

Bild 07.01.26 um 09.53

Zudem wird die Zufahrt zum Justizparkhaus durch Polizeibeamte kontrolliert. Die Zufahrt wird nur nach Vorlage des Dienst- oder Hausausweises, des Rechtsanwaltsausweises, der Terminladung oder eines die Zufahrt legitimierenden Schreibens, jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen, die Identität nachweisenden Dokuments mit Lichtbild (z.B. Führerschein), gewährt. Ich möchte Sie daher bitten, an den Hauptverhandlungstagen stets zumindest Ihren Hausausweis und Ihren Personalausweis mit sich zu führen. Ich gehe davon aus, dass erneut auch sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße ebenfalls gesperrt sein werden und für die gesamte Dauer des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.

Während des Transports des Gefangenen werden die Zufahrtsstraßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße) zum Justizparkhaus gesperrt sein. Die Ankunft wird in der Regel gegen 8:00 Uhr erwartet. Die Straßensperrung soll grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten eingerichtet werden, wobei zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind. Der Abtransport richtet sich nach der jeweiligen Dauer des Hauptverhandlungstermins, sodass ich Ihnen hierzu keine Angaben machen kann.

Der Zutritt und die Zufahrt zum Wendehammer zwischen dem Justizgebäude und der Staatsanwaltschaft werden nach aktuellem Stand kontrolliert, wobei Justizangehörigen der Zutritt grundsätzlich gewährt wird. Der Gartenweg steht nach aktuellem Stand zur Verfügung, wobei die Polizei lagebedingte Anpassungen des Sicherheitskonzepts nicht ausschließt. Der Weg entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße über die Luxemburger Straße zum Haupteingang des Justizgebäudes steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Schließlich werden eine Vielzahl von bewaffneten Polizeibeamten um das Justizgebäude herum positioniert und patrouillieren. Entsprechendes gilt für den Strafsaaltrakt im Erdgeschoss des Justizgebäudes.

Sollten weitere Hauptverhandlungstermine erforderlich sein, werden Sie gesondert informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen
Die Präsidentin des Landgerichts Köln
Im Auftrag

Debus

 

author: Heike Filipczyk
DAV Info

Sammelanderkonten: DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Erhalten Sie mit diesem Beitrag der Pressestelle des DAV Informationen zu Sammelanderkonten –
Statement vom 27.11.2025.

 

DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Statement von Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Schon seit Langem setzt sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine Änderung im Berufsrecht ein, um anwaltliche Sammelanderkonten im Rahmen der Selbstverwaltung zu kontrollieren. Solange eine solche fehlt, wird der Erhalt der Sammelanderkonten nur durch einen Nichtbeanstandungserlass des Bundesministeriums für Finanzen gesichert. Dass dieser nun für ein weiteres Jahr verlängert wird, ist wichtig.

„Dass der Erhalt der Sammelanderkonten für ein weiteres Jahr gesichert bleibt, freut uns. Wäre der Nichtbeanstandungserlass nicht erneut verlängert worden, hätte das zu zahlreichen Kündigungen von anwaltlichen Konten durch die Finanzinstitute geführt. Betroffen wären nicht nur kurzfristig die Sammelanderkonten, sondern mittelfristig auch jene Geschäftskonten, über die Fremdgelder laufen.

Auch wenn den Sammelanderkonten so wieder etwas Zeit verschafft wurde, ist dennoch klar: Es braucht eine langfristige Lösung für ihren Erhalt. Insbesondere für das Funktionieren von Anwaltskanzleien, die Verbraucher und den Mittelstand vertreten, ist die Möglichkeit, Fremdgelder rechtsicher einzuziehen und weiterzuleiten, essenziell. Gemeinsam mit allen weiteren Beteiligten arbeiten wir an einer zukunftsfähigen gesetzlichen und technischen Umsetzung.“

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die DAV-Pressestelle:

Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 30 726152-135
presse@anwaltverein.de

author: Heike Filipczyk
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Temporäre Schließung der Bibliothek des LG Köln

Die Bibliothek des Landgerichts Köln bleibt im Zeitraum vom 15. bis 17. Dezember 2025 aufgrund einer Inventur vollständig geschlossen.

Eine Ausleihe und Rückgabe von Medien ist in diesem Zeitraum ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:

  • 08:00–09:00 Uhr und
  • 15:00–16:00 Uhr.

Wir danken für Ihr Verständnis.

author: Sonja Hafner
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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Das Landgericht Köln informiert über Einschränkungen durch Hochsicherheitsverfahren.

Ab dem 2. September 2025  kann es aufgrund eines dann beginnenden Hochsicherheitsverfahrens zu Beeinträchtigungen im und vor allem außerhalb des Justizgebäudes kommen.

An den Verhandlungstagen ist der Rechtsanwaltsparkplatz gesperrt. Ebenso steht die äußere Parkreihe auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 nicht zur Verfügung. Die betroffenen Parkflächen werden am Vorabend der Hauptverhandlungstermine abgesperrt. Fahrzeuge, die am Hauptverhandlungstag bis 7:00 Uhr in der Absperrung stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Zudem wird die Zufahrt zum Justizparkhaus durch Polizeibeamte kontrolliert. Die Zufahrt wird nur nach Vorlage des Dienst- oder Hausausweises, des Rechtsanwaltsausweises, der Terminladung oder eines die Zufahrt legitimierenden Schreibens, jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen, die Identität nachweisenden Dokuments mit Lichtbild (z.B. Führerschein), gewährt.

Sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße werden ebenfalls gesperrt sein und für die gesamte Dauer des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.

Während des Transports des Angeklagten mit dem Polizeihubschrauber werden die Zufahrtsstraßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße) zum Justizparkhaus gesperrt sein. Die Ankunft wird in der Regel gegen 8:00 Uhr erwartet. Die Straßensperrung soll grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten eingerichtet werden, wobei zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind.

Die bisher anberaumten Hauptverhandlungstermine

Tag 1, 02.09.25

Tag 2, 03.09.25

Tag 3, 08.09.25

Tag 4, 10.09.25

Tag 5, 15.09.25

Tag 6, 18.09.25

Tag 7, 19.09.25

Tag 8, 22.09.25

Tag 9, 23.09.25

Tag 10, 29.09.25

Tag 11, 07.10.25

Tag 12, 09.10.25

Tag 13, 13.10.25

Tag 14, 27.10.25

Tag 15, 30.10.25

Zusätzlicher Termin: 04.09.2025

author: Sonja Hafner
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Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung:

Die Oberlandesgerichte NRW informieren über die Änderungen der Justizzuständigkeitsverordnung, die am 17. Juni 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurden.

Durch die Verordnung ergeben sich unter anderem folgende Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeiten:

Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Hamm:

• Klagen nach dem Unterlassungsklagegesetz
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen über leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Elektrizität, Gas, Wasserstoff, Wasser, Fernwärme)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Gefährdungshaftung (u. a. Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz, Atomgesetz, Luftverkehrsgesetz, Gentechnikgesetz, Arzneimittelgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesberggesetz)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
• Entscheidungen über Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz
• Entscheidungen in Landwirtschaftssachen

Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Köln:

• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe g ZPO

Justizzuständigkeiten des Landgerichts Aachen:

• Streitigkeiten über Ansprüche aus Speditions- und Frachtgeschäften im Zusammenhang mit internationalem, grenzüberschreiten-dem Gütertransport auf der Straße und Schiene (einschließlich CMR und CIM; ausgenommen Wasser- und Luftfracht)

Für weitere Informationen finden Sie hier die Zuständigkeitsverordnung zum Download.

author: Dominik Sroka
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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz am

Donnertag, 26.06.2025 und

Freitag, 27.06.2025,

aufgrund Grünschnittarbeiten gesperrt ist.

author: Sonja Hafner
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ACHTUNG: Die Sperrung am Mittwoch, 18.06.2025, wurde vollständig aufgehoben!

Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes und Sperrung von Teilflächen des Parkhauses der Justiz:

 

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz und die außenliegenden Parkflächen auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 (mit Blick auf den Rechtsanwaltsparkplatz) am

Montag, 16.06.2025

erneut vollständig gesperrt sein werden.

Die besagten Flächen müssen an dem jeweiligen Morgen um 6:30 Uhr vollständig geräumt sein.

Dort verbliebene Fahrzeuge werden anschließend bis 8:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt. Am Dienstag, 17.06.2025, werden die Parkflächen im Parkhaus vollständig und auf dem Rechtsanwaltsparkplatz teilweise wieder freigegeben.

Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Parkhaus durch Beamte kontrolliert. Bitte halten Sie für etwaige Kontrollen Ihren Dienst- oder Hausausweis und Ihren Personalausweis bzw. ein anderes Identifizierungsdokument mit Lichtbild bereit.

author: Sonja Hafner