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Sammelanderkonten: DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Erhalten Sie mit diesem Beitrag der Pressestelle des DAV Informationen zu Sammelanderkonten –
Statement vom 27.11.2025.

 

DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Statement von Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Schon seit Langem setzt sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine Änderung im Berufsrecht ein, um anwaltliche Sammelanderkonten im Rahmen der Selbstverwaltung zu kontrollieren. Solange eine solche fehlt, wird der Erhalt der Sammelanderkonten nur durch einen Nichtbeanstandungserlass des Bundesministeriums für Finanzen gesichert. Dass dieser nun für ein weiteres Jahr verlängert wird, ist wichtig.

„Dass der Erhalt der Sammelanderkonten für ein weiteres Jahr gesichert bleibt, freut uns. Wäre der Nichtbeanstandungserlass nicht erneut verlängert worden, hätte das zu zahlreichen Kündigungen von anwaltlichen Konten durch die Finanzinstitute geführt. Betroffen wären nicht nur kurzfristig die Sammelanderkonten, sondern mittelfristig auch jene Geschäftskonten, über die Fremdgelder laufen.

Auch wenn den Sammelanderkonten so wieder etwas Zeit verschafft wurde, ist dennoch klar: Es braucht eine langfristige Lösung für ihren Erhalt. Insbesondere für das Funktionieren von Anwaltskanzleien, die Verbraucher und den Mittelstand vertreten, ist die Möglichkeit, Fremdgelder rechtsicher einzuziehen und weiterzuleiten, essenziell. Gemeinsam mit allen weiteren Beteiligten arbeiten wir an einer zukunftsfähigen gesetzlichen und technischen Umsetzung.“

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die DAV-Pressestelle:

Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 30 726152-135
presse@anwaltverein.de

author: Heike Filipczyk
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Temporäre Schließung der Bibliothek des LG Köln

Die Bibliothek des Landgerichts Köln bleibt im Zeitraum vom 15. bis 17. Dezember 2025 aufgrund einer Inventur vollständig geschlossen.

Eine Ausleihe und Rückgabe von Medien ist in diesem Zeitraum ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:

  • 08:00–09:00 Uhr und
  • 15:00–16:00 Uhr.

Wir danken für Ihr Verständnis.

author: Sonja Hafner
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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Das Landgericht Köln informiert über Einschränkungen durch Hochsicherheitsverfahren.

Ab dem 2. September 2025  kann es aufgrund eines dann beginnenden Hochsicherheitsverfahrens zu Beeinträchtigungen im und vor allem außerhalb des Justizgebäudes kommen.

An den Verhandlungstagen ist der Rechtsanwaltsparkplatz gesperrt. Ebenso steht die äußere Parkreihe auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 nicht zur Verfügung. Die betroffenen Parkflächen werden am Vorabend der Hauptverhandlungstermine abgesperrt. Fahrzeuge, die am Hauptverhandlungstag bis 7:00 Uhr in der Absperrung stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Zudem wird die Zufahrt zum Justizparkhaus durch Polizeibeamte kontrolliert. Die Zufahrt wird nur nach Vorlage des Dienst- oder Hausausweises, des Rechtsanwaltsausweises, der Terminladung oder eines die Zufahrt legitimierenden Schreibens, jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen, die Identität nachweisenden Dokuments mit Lichtbild (z.B. Führerschein), gewährt.

Sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße werden ebenfalls gesperrt sein und für die gesamte Dauer des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.

Während des Transports des Angeklagten mit dem Polizeihubschrauber werden die Zufahrtsstraßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße) zum Justizparkhaus gesperrt sein. Die Ankunft wird in der Regel gegen 8:00 Uhr erwartet. Die Straßensperrung soll grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten eingerichtet werden, wobei zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind.

Die bisher anberaumten Hauptverhandlungstermine

Tag 1, 02.09.25

Tag 2, 03.09.25

Tag 3, 08.09.25

Tag 4, 10.09.25

Tag 5, 15.09.25

Tag 6, 18.09.25

Tag 7, 19.09.25

Tag 8, 22.09.25

Tag 9, 23.09.25

Tag 10, 29.09.25

Tag 11, 07.10.25

Tag 12, 09.10.25

Tag 13, 13.10.25

Tag 14, 27.10.25

Tag 15, 30.10.25

Zusätzlicher Termin: 04.09.2025

author: Sonja Hafner
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Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung:

Die Oberlandesgerichte NRW informieren über die Änderungen der Justizzuständigkeitsverordnung, die am 17. Juni 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurden.

Durch die Verordnung ergeben sich unter anderem folgende Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeiten:

Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Hamm:

• Klagen nach dem Unterlassungsklagegesetz
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen über leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Elektrizität, Gas, Wasserstoff, Wasser, Fernwärme)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Gefährdungshaftung (u. a. Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz, Atomgesetz, Luftverkehrsgesetz, Gentechnikgesetz, Arzneimittelgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesberggesetz)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
• Entscheidungen über Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz
• Entscheidungen in Landwirtschaftssachen

Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Köln:

• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe g ZPO

Justizzuständigkeiten des Landgerichts Aachen:

• Streitigkeiten über Ansprüche aus Speditions- und Frachtgeschäften im Zusammenhang mit internationalem, grenzüberschreiten-dem Gütertransport auf der Straße und Schiene (einschließlich CMR und CIM; ausgenommen Wasser- und Luftfracht)

Für weitere Informationen finden Sie hier die Zuständigkeitsverordnung zum Download.

author: Dominik Sroka
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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz am

Donnertag, 26.06.2025 und

Freitag, 27.06.2025,

aufgrund Grünschnittarbeiten gesperrt ist.

author: Sonja Hafner
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ACHTUNG: Die Sperrung am Mittwoch, 18.06.2025, wurde vollständig aufgehoben!

Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes und Sperrung von Teilflächen des Parkhauses der Justiz:

 

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz und die außenliegenden Parkflächen auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 (mit Blick auf den Rechtsanwaltsparkplatz) am

Montag, 16.06.2025

erneut vollständig gesperrt sein werden.

Die besagten Flächen müssen an dem jeweiligen Morgen um 6:30 Uhr vollständig geräumt sein.

Dort verbliebene Fahrzeuge werden anschließend bis 8:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt. Am Dienstag, 17.06.2025, werden die Parkflächen im Parkhaus vollständig und auf dem Rechtsanwaltsparkplatz teilweise wieder freigegeben.

Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Parkhaus durch Beamte kontrolliert. Bitte halten Sie für etwaige Kontrollen Ihren Dienst- oder Hausausweis und Ihren Personalausweis bzw. ein anderes Identifizierungsdokument mit Lichtbild bereit.

author: Sonja Hafner
KAV Logo - Informationen für Mitglieder

Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes und Sperrung von Teilflächen des Parkhauses der Justiz

 

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz und die außenliegenden Parkflächen auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 (mit Blick auf den Rechtsanwaltsparkplatz) am Montag, 02.06.2025, zumindest am Vormittag vollständig gesperrt sein werden.

Die besagten Flächen müssen Montagmorgen um 6:30 Uhr vollständig geräumt sein. Dort verbliebene Fahrzeuge werden anschließend bis 8:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt.

Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Parkhaus durch Beamte der Einsatzhundertschaft kontrolliert, ebenso werden Beamte der Einsatzhundertschaft im Parkhaus darauf achten, dass die besagten Flächen frei bleiben. Bitte halten Sie für etwaige Kontrollen Ihren Dienst- oder Hausausweis und Ihren Personalausweis bzw. ein anderes Identifizierungsdokument mit Lichtbild bereit. Zusätzlich werden die Flächen im Parkhaus mit Trassierband abgesperrt. Während der Sperrung des Parkplatzes werden außerdem zeitweise die Straßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße/Rudolf-Amelunxen-Straße) rund um das Parkhaus der Justiz gesperrt sein; u.a. aller Voraussicht nach gegen ca. 8:00 Uhr.

author: Carsten Schuster
KFBAV

Veranstaltung Kölner Forum betriebliche Altersversorgung am 16.07.2025

Einladung zur Veranstaltung des KVBAV am 16.07.2025

 

Die betriebliche Altersversorgung steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen arbeitsrechtlicher Dogmatik, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftlicher Realität. Gerade dort, wo das System komplex und unübersichtlich wird, lohnt ein vertiefter juristischer Blick.

Sie sind herzlich eingeladen, diesen Gedanken nachzugehen – gemeinsam mit einem ausgewiesenen Kenner des Arbeits- und Sozialrechts:

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit
Universität Bonn

 

wird in seinem Vortrag

 

„Sperrige Gedanken zu einem sperrigen Thema“

 

ausgewählte Problemlagen der bAV einer kritischen Würdigung unterziehen.

Die Veranstaltung findet statt am

 

Mittwoch, den 16. Juli 2025 um 17.00 Uhr
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

 

Im Anschluss an den Vortrag besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion. Nach der Veranstaltung sind Sie herzlich zu einer Erfrischung und zum Gedankenaustausch eingeladen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in die Teilnehmerliste ausgestellt werden.

 

Anmeldung:

Bitte füllen Sie zur Anmeldung das hier verlinkte Formular aus und senden es per e-Mail an kfbav@lag-koeln.nrw.de. Vielen Dank!

Hier geht es zum Einladungschreiben des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein

 

author: Heike Filipczyk