Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes und Sperrung von Teilflächen des Parkhauses der Justiz:
Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz und die außenliegenden Parkflächen auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 (mit Blick auf den Rechtsanwaltsparkplatz) am
Montag, 16.06.2025
erneut vollständig gesperrt sein werden.
Die besagten Flächen müssen an dem jeweiligen Morgen um 6:30 Uhr vollständig geräumt sein.
Dort verbliebene Fahrzeuge werden anschließend bis 8:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt. Am Dienstag, 17.06.2025, werden die Parkflächen im Parkhaus vollständig und auf dem Rechtsanwaltsparkplatz teilweise wieder freigegeben.
Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Parkhaus durch Beamte kontrolliert. Bitte halten Sie für etwaige Kontrollen Ihren Dienst- oder Hausausweis und Ihren Personalausweis bzw. ein anderes Identifizierungsdokument mit Lichtbild bereit.