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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes und Sperrung von Teilflächen des Parkhauses der Justiz

 

Das Landgericht Köln informiert darüber, dass der Rechtsanwaltsparkplatz und die außenliegenden Parkflächen auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 (mit Blick auf den Rechtsanwaltsparkplatz) am Montag, 02.06.2025, zumindest am Vormittag vollständig gesperrt sein werden.

Die besagten Flächen müssen Montagmorgen um 6:30 Uhr vollständig geräumt sein. Dort verbliebene Fahrzeuge werden anschließend bis 8:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt.

Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Parkhaus durch Beamte der Einsatzhundertschaft kontrolliert, ebenso werden Beamte der Einsatzhundertschaft im Parkhaus darauf achten, dass die besagten Flächen frei bleiben. Bitte halten Sie für etwaige Kontrollen Ihren Dienst- oder Hausausweis und Ihren Personalausweis bzw. ein anderes Identifizierungsdokument mit Lichtbild bereit. Zusätzlich werden die Flächen im Parkhaus mit Trassierband abgesperrt. Während der Sperrung des Parkplatzes werden außerdem zeitweise die Straßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße/Rudolf-Amelunxen-Straße) rund um das Parkhaus der Justiz gesperrt sein; u.a. aller Voraussicht nach gegen ca. 8:00 Uhr.