Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung:
Die Oberlandesgerichte NRW informieren über die Änderungen der Justizzuständigkeitsverordnung, die am 17. Juni 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurden.
Durch die Verordnung ergeben sich unter anderem folgende Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeiten:
Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Hamm:
• Klagen nach dem Unterlassungsklagegesetz
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen über leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Elektrizität, Gas, Wasserstoff, Wasser, Fernwärme)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Gefährdungshaftung (u. a. Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz, Atomgesetz, Luftverkehrsgesetz, Gentechnikgesetz, Arzneimittelgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesberggesetz)
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
• Entscheidungen über Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz
• Entscheidungen in Landwirtschaftssachen
Justizzuständigkeiten des Oberlandesgerichts Köln:
• Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe g ZPO
Justizzuständigkeiten des Landgerichts Aachen:
• Streitigkeiten über Ansprüche aus Speditions- und Frachtgeschäften im Zusammenhang mit internationalem, grenzüberschreiten-dem Gütertransport auf der Straße und Schiene (einschließlich CMR und CIM; ausgenommen Wasser- und Luftfracht)
Für weitere Informationen finden Sie hier die Zuständigkeitsverordnung zum Download.