Als besonderen Bürgerservice hat der Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) einen telefonischen Notdienst in Strafsachen eingerichtet. Unter der Telefonnummer (0221) 42 63 82 kann anwaltliche Hilfe in Strafsachen auch zu Zeiten erreicht werden, zu denen Anwaltskanzleien üblicherweise geschlossen sind.
Der anwaltliche Notdienst ist 24 Stunden – auch an den Wochenenden – erreichbar und steht für Fragen zur Verfügung, die sich aufgrund polizeilicher Maßnahmen unvorhersehbar ergeben.
Die Notdienst-Anwältin bzw. der Notdienst-Anwalt steht insbesondere für Fragen zur Verfügung, die sich aufgrund polizeilicher Maßnahmen unvorhersehbar ergeben. Insbesondere bei nächtlichen Verhaftungen leistet der Notdienst sofortigen anwaltlichen Beistand. Gegebenenfalls ist der Notdienst auch behilflich, die/den aktuell nicht erreichbare/n Vertrauensanwältin/Vertrauensanwalt der ratsuchenden Person zu benachrichtigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der Hinweis auf den Notdienst zu den Pflichten einer/eines Polizeibeamten. Wenn er in der Nacht eine Vernehmung durchführen will, hat sie/er die/den zu vernehmende/n Bürgerin/Bürger gegebenenfalls auf den Notdienst des Anwaltvereins aufmerksam zu machen.
Der Notdienst ist nur für dringende strafrechtliche Fälle reserviert. Er beinhaltet keinen kostenlosen Rechtsrat zu Fragen, deren Beantwortung auch zu den üblichen Geschäftszeiten einer Kanzlei erfolgen können. Ein strafrechtliches Mandat kann hier vollständig übertragen werden. Alternativ kann die akute strafrechtliche Betreuung solange übernommen werden, bis der/die eigene Verteidiger bzw. Verteidigerin wieder erreichbar ist.