Mediation ist eine alternative Methode zur Streitbeilegung. Sie unterscheidet sich von anderen Verfahren der Streitbeilegung in mehrfacher Hinsicht. Gegenstand einer Mediation können Streitigkeiten aller Art sein. Alle am Streit beteiligten Personen können in die Mediation einbezogen werden. In der Mediation erarbeiten die Beteiligten die Lösung zur Beilegung Ihrer Streitigkeiten mit Hilfe einer AnwaltMediatorin bzw. eines AnwaltMediators selbst und eigenverantwortlich. In rechtlichen Fragen werden die Beteiligten während der Mediation von Ihren Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten beraten.
Mediation in Zivilverfahren vor Gerichten im LG-Bezirk Köln
Bei den Zivilgerichten des LG Bezirks Köln wird das seit 2007 bestehende Modell zur gerichtsnahen Mediation fortgeführt.
Die Parteien jedes Zivilverfahrens haben auf ihren Wunsch Gelegenheit, im Rahmen einer Mediation zeitnah eine für alle Beteiligten befriedigende Vereinbarung zur Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erarbeiten. Hierzu stehen den Parteien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als ausgebildete AnwaltMediatoren zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Während der Dauer der Mediation ruht das Zivilverfahren. Die Prozessbevollmächtigten beraten die Parteien weiterhin in Rechtsfragen. Den Abschluss einer erfolgreichen Mediation bildet eine von allen Beteiligten erarbeitete Vereinbarung, die zu ihrer Verbindlichkeit gerichtlich protokolliert werden kann.
Informationsgespräch nach § 135 FamFG in familienrechtlichen Verfahren
Das Familienverfahrensrecht hat das Ziel, die konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren zu stärken. Es besteht daher nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Familiengerichte die Möglichkeit in Scheidungsfolgesachen anzuordnen, dass die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/Mediation