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Strafverfahren gegen Thomas Drach – Update vom 3. Februar

Update vom 03.02.2022

Die Einsatzleitung der Polizeikräfte bittet über das LG Köln darum, zum Überqueren der Hans-Carl-Nipperdey-Straße von oder zum Parkhaus ausschließlich die hierfür vorgesehenen Wege (Zebrastreifen) zu benutzen und insbesondere nicht die auf/vor den Parkflächen aufgestellten Absperrungen (Drängelgitter und Absperrketten) zu übersteigen.

Die Absperrungen in vorbeschriebener Form dienten mit den Straßensperrungen dem ungehinderten Transport von Herrn Drach im unmittelbaren Umfeld des Gerichtsgebäudes in den Vorführbereich und zurück zur JVA. Insbesondere bei einem Transport mittels Pkw von der JVA, wie am 01.02.2022, überschritten die Polizeifahrzeuge die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Aus Sicherheitsgründen nähmen die transportierenden Spezialeinsatzkräfte keine Rücksicht auf Hindernisse jedweder Art auf den Zufahrtstraßen.

Wir bitten dringend darum, diesen wichtigen Hinweis der Einsatzleitung zu berücksichtigen. Während des Transports würden die vorgesehenen Wege über die Straße von Polizeibeamten kontrolliert und abgesperrt. Eine Sicherung jedes einzelnen Ausgangs des Parkhauses könne hingegen von der Polizei weder sichergestellt noch garantiert werden.

Darüber hinaus teilt das LG Köln mit, dass der am 01.02.2022 auf dem Abbiegestreifen von der Luxemburger Straße stadteinwärts in Richtung Hans-Carl-Nipperdey-Straße abgestellte Streifenwagen zukünftig anders positioniert werden solle, damit durch ein Abbiegen in die Straße oder den Anlieferhof des Justizgebäudes keine zusätzliche Gefahrenquelle, insbesondere im Hinblick auf den Fahrrad fahrenden Verkehr geschaffen werde.