Das Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln lädt ein zum
Sondersymposium
Fremdbesitz an Freiberuflergesellschaften
26. Februar 2025
10:00 – 17:00 Uhr
Ort: Universität zu Köln, Tagungsraum
Weitere Informationen und Anmeldung: anwaltsrecht.uni-koeln.de
Zielgruppe: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vertreter anderer freiberuflicher Berufe, Wissenschaftler sowie Interessierte an den rechtspolitischen und ökonomischen Folgen dieser Entscheidung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird im Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Fremdbesitzes an Freiberuflergesellschaften fällen. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Organisation und Regulierung von Anwaltsgesellschaften sowie anderen freiberuflichen Tätigkeiten in Europa haben. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang das Fremdbesitzverbot, das in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten für Freiberuflergesellschaften gilt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Dieses Symposium nimmt das Urteil zum Anlass, um dessen rechtliche, praktische und berufspolitische Konsequenzen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Welche Herausforderungen ergeben sich für die Regulierung von Freiberuflergesellschaften, insbesondere für Anwaltskanzleien? Welche Chancen könnten sich durch eine Lockerung oder Aufhebung des Fremdbesitzverbots ergeben? Und welche Risiken wären mit einer solchen Veränderung verbunden?
Im Anschluss an die Fachvorträge bietet das Symposium Gelegenheiten zur Diskussion, Vernetzung und zum geselligen Austausch.