Wann: Am Dienstag, den 14. Juli 2026, 17.15 Uhr s.t.
Wo: Universität zu Köln, 50931 Köln | Seminarraum S01, Seminargebäude (106)
Referent: RA Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Berlin
Thema: Die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft: Regelungsgehalt und Anpassungsbedarf im deutschen Recht
Im Mai 2025 hat der Europarat die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung aufgelegt – das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument, das den Schutz der freien Berufsausübung der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Die Konvention, von deutscher Seite durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Januar 2026 unterzeichnet, sichert Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Verfolgung, Drohungen und dem Verlust der Zulassung infolge der Übernahme bestimmter Mandate ab und verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Schutzmechanismen. Stefan von Raumer, der den Entstehungsprozess auf europäischer Ebene im Rahmen seines Engagements beim Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) eng begleitet hat, stellt den Regelungsgehalt der Konvention vor und beleuchtet aus eigener anwaltlicher Praxis den Anpassungsbedarf im deutschen Recht.