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Mitteilung des OLG Köln: Kölner Gerichte versenden elektronisch

Ab dem 01.01.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden ihre Zuschriften an Gerichte regelmäßig elektronisch übermitteln. Auf diesen Termin sind die Gerichte im Bezirk des Oberlandes­gerichts Köln gut vorbereitet. Zudem wurden alle notwendigen Vorkehrungen für den elektronischen Versand von elektronischen Dokumenten getroffen. Mit Beginn des kommenden Jahres werden auch die Gerichte des Bezirks weit überwiegend von der Möglichkeit des elektronischen Versands Gebrauch machen. Unnötige Papierausdrucke entfallen damit. Schon bisher wurden Dokumente dort elektronisch weitergereicht, wo auch bereits elektronische Akten geführt wurden. Nunmehr wird der elektronische Versand auch auf den Teil der Gerichts­verfahren ausgedehnt, bei denen noch eine Papierakte zum Einsatz kommt. Stellen die Gerichte Schriftstücke an nicht von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertretene Bürgerinnen und Bürgern oder an sonstige nicht professionelle Einreicher von Schriftstücken zu, bleibt es natürlich bei der Übersendung per Post.

Neu eingehende Zivilverfahren werden an allen Landgerichten des Bezirks und beim überwiegenden Anteil der Senate des Oberlandesgerichts nur noch elektronisch geführt. Ausweitungen der elektronischen Aktenführung auf andere Fachbereiche werden getestet.