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Beeinträchtigungen während des Strafverfahrens gegen Thomas Drach

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts

Während des Verfahrens gegen Thomas Drach vor dem Landgericht Köln, beginnend am 01.02.2022, ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Das Verfahren wird vom Polizeipräsidium Köln als äußerst sicherheitsrelevant eingestuft und daher unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Diese Vorkehrungen werden alle im Justizgebäude oder der Staatsanwaltschaft Tätigen oder Rechtsuchenden an jedem der anberaumten oder noch anzuberaumenden Verhandlungstage betreffen. Für das Verfahren sind derzeit 53 Verhandlungstage bis zum 29.09.2022 angesetzt.

Die wesentlichen, mit dem Verfahren einhergehenden Beeinträchtigungen sind wie folgt:

Der Parkplatz der Staatsanwaltschaft wird ab Freitag, den 28.01.2022, 20:30 Uhr, bis auf weiteres gesperrt und steht als Parkfläche nicht mehr zur Verfügung. Nach dem vorbenannten Zeitpunkt weiterhin dort widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden am Montag, den 31.01.2022 ab 13:00 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt. Bis dahin besteht die Möglichkeit, dass „Eingeschlossene“ mit der Hausverwaltung des Landgerichts telefonisch unter der Durchwahl -1199 Kontakt aufnehmen.

Die Zufahrt zum Rechtsanwaltsparkplatz und Parkhaus wird an den Verhandlungstagen durch die Polizei kontrolliert. Wer Zufahrt begehrt, muss damit rechnen, nur passieren zu dürfen, wenn er/sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt. Bei Vorlage eines Hausausweises einer der örtlichen Behörden hat die Polizei eine verkürzte Kontrolldauer in Aussicht gestellt. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass es zu Rückstau und Wartezeiten bei der Zufahrt zum Parkplatz/-haus kommt/kommen wird.

An den Verhandlungstagen werden die Zufahrtsstraßen zum Parkplatz der Staatsanwaltschaft und zur Vorführstelle des Justizgebäudes (Rudolf-Amelunxen-Straße und Hans-Carl-Nipperdey-Straße) während des Transports des Angeklagten zum Gerichtsgebäude in den Morgenstunden und des Abtransports zur Justizvollzugsanstalt am Nachmittag/Abend für sämtliche Verkehrsteilnehmer (insb. Pkw und Fahrräder) vollständig gesperrt.

Gleiches gilt für die Verbindungsbrücke von der Staatsanwaltschaft zum Saaltrakt des Justizgebäudes. Auch diese ist während des Gefangenentransports gesperrt und kann nicht genutzt werden.

Sofern Sie zum Zeitpunkt der Sperrung auf den Wegen um das Justizgebäude zu Fuß unterwegs sind, müssen Sie ebenfalls damit rechnen, kurzzeitig bestimmte Zuwegungen nicht passieren zu dürfen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt und die Dauer der Sperrung liegt bei der Einsatzleitung der Polizei und kann von mir zum jetzigen Zeitpunkt weder konkret benannt noch beeinflusst werden.

 

Sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße sind für den gesamten Verhandlungszeitraum von Februar bis September für jedermann gesperrt.

Der Fußweg vom Wendehammer zum Nebeneingang (sog. Gartenweg) wird, anders als angekündigt, nicht Mitte Februar wieder freigegeben, sondern für die Dauer des Verfahrens dauerhaft geschlossen bleiben.

 

An den Verhandlungstagen kann der Saalflur zwischen den Sälen 149 – 152 und 112 – 117 aufgrund der vorzunehmenden Abschottung nicht frei passiert werden. Bei dem Bedürfnis der Durchquerung des Saaltrakts muss dieser, von der Verbindungsbrücke kommend mit dem Uhrzeigersinn, von der Cafeteria kommend gegen den Uhrzeigersinn, begangen werden.

 

Der Raucherpavillon im Anlieferhof des Justizgebäudes steht an den Verhandlungstagen nicht zur Verfügung. Raucher sind unter Aufrechterhaltung der Anweisungen im Übrigen (insb. Nutzung des Gleitzeit-Terminals) gehalten, im Anlieferhof vor der überdachten Ausgangstür zu rauchen.

 

Auf der Webseite www.lg-koeln.nrw.de unter der Rubrik „Termine“ mit Hilfe des Aktenzeichens 321 Ks 10/21 werden jeweils eine Woche im Voraus anstehende Hauptverhandlungstermine angekündigt.