„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ (§ 3 Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Zu den angesprochenen Rechtsangelegenheiten gehört auch das Steuerrecht – nicht ohne Grund zählte das Steuerrecht vor über 50 Jahren zu einem der ersten Rechtsgebiete, für welches sich der Anwalt zum „Fachanwalt“ weiterqualifizieren konnte. Vor diesem Hintergrund sieht es der Ausschuss Steuerrecht im Kölner Anwaltverein als seine Aufgabe an, beim Bürger und im Kollegenkreis wieder in das Bewusstsein zu rufen, dass der Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht der kompetente Ansprechpartner zu steuerjuristischen Fragestellung ist. Neben der Kontaktpflege zur Justiz und Steuerverwaltung organisiert der Ausschuss zudem seit mehreren Jahrzehnten Einführungsveranstaltungen und Seminare, die sich an Steuerberater, steuerlich interessierte Kollegen und angehende bzw. bereits ernannte Fachanwälte für Steuerrecht richten.
Der Ausschuss Steuerrecht versteht sich nicht als „closed shop“: Interessierte Kollegen sind jederzeit herzlich eingeladen, an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen.
Sprecherin des Ausschusses
Mitglieder des Ausschusses
RA Dr. Christian Bertrand
RA Dietmar Corts
RAin Dorothée Gierlich
RA Dr. Andreas Höpfner
RA Jörg Meinert
RA Dirk Petri
RA Dr. Frank Seebode (MdV des KAV e.V.)