Der Ausschuss Erbrecht hat sich im Jahre 2005 konstituiert. Insbesondere nach Einführung des Fachanwaltes für Erbrecht war es das Ziel des Ausschusses, das Qualifizierungsangebot für die Kölner Anwaltschaft im Bereich des Erbrechts deutlich zu verbessern. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit setzt der Ausschuss daher auf die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen zum Erbrecht durch die Kölner Anwaltverein Service GmbH, aber auch in Kooperation mit verschiedenen Ausschüssen des KAV zu Themen aus angrenzenden Rechtsgebieten. Die Veranstaltungen richten sich auch explizit nicht nur an Spezialisten. Daneben bemüht sich der Ausschuss durch Medienarbeit und öffentliche Veranstaltungen die Leistungsangebote der Anwaltschaft im Bereich des Erbrechts angesichts der zunehmenden Beratungskonkurrenz durch Banken und Versicherungen zu vermitteln.
Sprecherin des Ausschusses
Mitglieder des Ausschusses
RA Christoph Brieger
RA Michael Bürger
RAin Susanne Christ
RA Andreas Kluge
RA Dr. Andreas Künne
RA Ralf Mangold
RA Patrick Müller-Sartori
RA Christoph Neunzig
RA Frank Niesen
RAin Gabriele Trimborn
RA Fenimore von Bredow
RAin Dr. Annette Wittmütz
RAin Dr. Luise Hauschild (MdV des KAV e.V.)