Am 06.02.2017 fand die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises für Mitglieder im Übergang zum Ruhestand (AKÜR) statt.
Dieser Arbeitskreis besteht aus den Gründungsmitgliedern:
- RAin Dr. Ingeborg Axler
- RA Dr. Ulrich Prutsch
- RA Dr. Adalbert Lövenich
- RA Dr. Jürgen Metka
- RA Dr. Richard Kober
- RA Klaus Schlimm
Zum Sprecher des Arbeitskreises wurde Kollege Dr. Ulrich Prutsch gewählt.
Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Monate zur Kontaktpflege und zum Erfahrungsaustausch der Kolleginnen und Kollegen im Übergang zum Ruhestand. Ein Schwerpunkt der Themen ist die Versorgung im Alter, Übertragung von Mandaten und die Einarbeitung eines Nachfolgers. Zur notwendigen Offenheit solcher Gespräche untereinander wird eine fundierte und nachhaltige Vertrauensbildung geschaffen.
Die Kontakte zu den Ausschüssen des KAV insbesondere zu dem Ausschuss Junge Anwälte und zu dem Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln werden helfen, geeignete Themen und fachkompetente Referenten für Veranstaltungen im Bereich des Altersübergangs zu finden. Dieser Arbeitskreis ist ohne Vorbild tätig und experimentell.
Kleiner Leitfaden zur Planung des Ruhestands
Hier geht es zum Download des Leitfadens.
Der Übergang zum Ruhestand ist ein wichtiger Lebensabschnitt besonders für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in freier Berufsausübung und bei voller Eigenverantwortung und Haftung ihre Einzelkanzlei oder Sozietät betrieben haben. Im Folgenden finden Sie einige Aspekte, von Kolleginnen und Kollegen benannt, die im Vorfeld gegebenenfalls bedacht werden sollten.
1. Planung des Übergangs
Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung des Übergangs zum Ruhestand zu beginnen. Dies beinhaltet die Festlegung eines individuellen Zeitrahmens, in dem der Anwalt seine beruflichen Aktivitäten reduzieren oder ganz beenden möchte. Es ist wichtig, den Übergang sorgfältig zu planen, indem man finanzielle Sicherheit, rechtliche Abwicklung der Kanzlei und persönliche Ziele klar definiert.
2. Fortführung der Anwaltspraxis
Wer seine Kanzlei nicht vollständig schließen möchte hat mehrere Optionen. Dies kann durch die Einbindung eines Nachfolgers, die Bildung einer Partnerschaft oder die Einstellung eines jungen Anwalts oder jungen Anwältin erfolgen. Eine reibungslose Übergabe der Mandate, Aktivitäten und Verantwortlichkeiten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mandanten angemessen betreut werden.
3. Aufbewahrung von Akten
Nach § 50 Abs. 1 S. 2 BRAO hat der Rechtanwalt die Akten für die Dauer von 6 Jahren aufzubewahren. Bevor ein Anwalt in den Ruhestand geht, sollte er überlegen, wie er seine Akten ordnungsgemäß aufbewahren und gegebenenfalls archivieren kann. Im Zweifel handelt es sich um Papierakten mit einem erheblichen Platzbedarf. Nach § 50 Abs. 2 S. 3 BRAO gilt diese Aufbewahrungspflicht nicht, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Dokument in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Zugang nicht nachgekommen ist.
4. Berufliche Netzwerke
Ein Anwalt sollte seine beruflichen Netzwerke auch nach dem Übergang zum Ruhestand aufrechterhalten. Dies kann den Zugang zu Informationen, Unterstützung und möglicherweise auch neue berufliche Chancen bieten. Die Teilnahme an Anwaltsverbänden, Organisationen oder Alumni-Netzwerken kann hilfreich sein, um weiterhin mit Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu bleiben.
5. Persönliche Finanzplanung
Eine angemessene finanzielle Planung ist essenziell, um den Übergang zum Ruhestand zu ermöglichen. Ein Rechtsanwalt sollte überprüfen, ob er für sich und seine Angehörigen genügend finanzielle Ressourcen hat, um den gewünschten Lebensstandard im Ruhestand aufrechterhalten zu. Der Steuerberater und der Finanzberater sind unentbehrliche Helfer, um eine persönliche Finanzplanung zu erstellen und Investitionen auf ihre nachhaltigen Ertragswerte zu überprüfen.
6. Weiterbildung und Interessen außerhalb der Anwaltschaft
Der Ruhestand der Anwälte und Anwältinnen sollte keine Sackgasse sein für neue Entwicklungen bei mehr Freizeit. Soweit noch eine überschießende Innentendenz aus dem vollen Tagesgeschäft mit juristischen Sachverhalten verspürt wird, kann dies maßvoll kanalisiert und auf die Weitergabe der Kenntnisse und beruflichen Erfahrungswerte durch Einzelberatung, Vorträge und ehrenamtliche Tätigkeit umgemünzt werden.
7. Der Kölner Anwaltverein (KAV)
Der KAV hat mit der Gründung des Arbeitskreises Anwälte im Übergang zum Ruhestand eine Plattform zum regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen geschaffen. Alle Mitglieder und ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, sind eingeladen an den Treffen teilzunehmen. Wir sehen uns regelmäßig alle 2 Monate. Einmal im Jahr findet ein Netzwerktreffen mit pensionierten Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz statt. Die Informationen dazu erscheinen im KAV Magazin.
Bei Interesse an regelmäßigen Begegnungen bitten wir um Ihre Anmeldung mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Sie werden dann gesondert benachrichtigt.
Dr. Ulrich Prutsch
Rechtsanwalt
Sprecher des AKÜR
16.11.2023
Sprecher des Arbeitskreises
RA Dr. Ulrich Prutsch
Aachener Str. 370
50933 Köln-Braunsfeld
T. 0221/35 20 41
F. 0221/35 20 43
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