Der Arbeitskreis Sportrecht im Kölner Anwaltverein versteht sich als Plattform für den fachlichen Austausch zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um den Sport. Das Sportrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern eine interdisziplinäre Querschnittsmaterie, die zahlreiche klassische Rechtsgebiete miteinander verbindet. Es umfasst insbesondere Bezüge zum Strafrecht, öffentlichen Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und wird zunehmend auch durch unionsrechtliche und internationale Regelwerke geprägt.
Inhaltlich reicht das Spektrum von vereins- und verbandsrechtlichen Fragestellungen über arbeitsrechtliche und schiedsrechtliche Beziehungen zwischen Athleten, Trainern und Vereinen bis hin zu haftungsrechtlichen, medizinrechtlichen und strafrechtlichen Themen. Besondere Bedeutung kommt dem Sportstrafrecht und dem Anti-Doping-Recht zu, die sowohl verbandsrechtliche Sanktionssysteme als auch staatliche Strafverfolgung betreffen. Ebenso spielen Fragen der Good Governance, Compliance, Integrität im Sport sowie des Datenschutzes und der Vermarktung eine zentrale Rolle. Die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports führen zudem zu komplexen gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Strukturen, die eine spezialisierte rechtliche Begleitung erfordern.
Der Arbeitskreis bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie über praktische Erfahrungen aus der Mandatsarbeit auszutauschen. Regelmäßige Veranstaltungen, Fachvorträge und Diskussionen fördern die vertiefte Auseinandersetzung mit sportrechtlichen Fragestellungen und stärken die Vernetzung innerhalb der Anwaltschaft und bieten den – noch wenigen – Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sportrecht sowie den Fachanwältinnen und Fachanwälten der angrenzenden Rechtsgebiete Fortbildungen gemäß FAO.
Als bedeutende Sportstadt mit einer vielfältigen Vereinslandschaft, renommierten Profisportvereinen, einer lebendigen Breiten- und Nachwuchsszene sowie der Forschungsstelle Sportrecht an der Universität zu Köln und der DSHS – Deutschen Sporthochschule bietet Köln ein besonders dynamisches Umfeld für sportrechtliche Themen. Der Arbeitskreis greift diese regionale Besonderheit auf und versteht sich zugleich als Forum für überregionale und internationale Entwicklungen im Sportrecht.
Sprecher des Arbeitskreises
RA Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn
Fehn Legal Rechtsanwälte StB PartG. mbB
Konrad-Adenauer-Ufer 65
50668 Köln
T. 0221 / 54 81 65 98
F. 0221 / 54 81 65 99
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