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KI in der anwaltlichen Praxis: Neue Orientierung durch CCBE und DAV

Quartalsinformation für das 2. Quartal 2026

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kanzleien schreitet spürbar voran. Mit dem Technischen Leitfaden des CCBE vom 27. März 2026 sowie der Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins vom Juli 2025 liegen zwei aktuelle Orientierungshilfen vor, die Anwältinnen und Anwälten eine fundierte Grundlage für den praktischen Umgang mit KI bieten.

Der CCBE-Leitfaden setzt bei den technischen Grundlagen an. Er hebt die Notwendigkeit hervor, ein Mindestmaß an technologischem Verständnis zu entwickeln, um die richtigen Werkzeuge auszuwählen und deren Einsatz mit berufsrechtlichen Pflichten in Einklang zu bringen. Der Leitfaden stellt die unterschiedlichen Betriebsmodelle – von lokal betriebenen Systemen bis hin zu cloudbasierten Lösungen – vor und legt dar, dass die Nutzung von KI immer auch eine Entscheidung über Kontrolle, Kosten und Vertraulichkeit ist. Gerade bei sensiblen Mandatsdaten weist der Leitfaden darauf hin, dass geringere Kontrolle über externe Systeme mit erhöhten Risiken einhergeht.

Die DAV-Stellungnahme greift diese praktischen Fragen auf und ordnet sie zudem rechtlich ein. Sie stellt klar, dass der Einsatz von KI im Grundsatz zulässig ist und sich in das bestehende berufsrechtliche System einfügt. Im Mittelpunkt steht dabei die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung: KI kann die anwaltliche Arbeit unterstützen, ersetzt sie aber nicht. Ergebnisse müssen kritisch geprüft und eigenverantwortlich bewertet werden. Die Stellungnahme betont zugleich, dass auch der Einsatz externer Anbieter rechtlich möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere zur Verschwiegenheit und zur Einbindung von Dienstleistern – eingehalten werden. Eine vollständige Anonymisierung von Mandatsdaten ist demnach nicht in jedem Fall erforderlich, wenn geeignete vertragliche und organisatorische Absicherungen bestehen.

In der Zusammenschau ergibt sich ein klares Bild für die Praxis. KI ist weder ein rechtliches Risiko an sich noch ein bloßes technisches Hilfsmittel ohne Konsequenzen. Vielmehr verlangt ihr Einsatz eine bewusste und informierte Entscheidung. Anwältinnen und Anwälte müssen verstehen, welche Systeme sie nutzen, wie Daten verarbeitet werden und wo potenzielle Schwachstellen liegen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen – vom Berufsrecht über das Datenschutzrecht bis hin zur europäischen KI-Verordnung – ausreichend flexibel sind, um den Einsatz neuer Technologien zu ermöglichen.

Für die tägliche Praxis bedeutet das vor allem: Die Nutzung von KI ist nicht nur zulässig, sondern kann erhebliche Effizienzgewinne bringen, etwa bei der Recherche, der Auswertung umfangreicher Dokumente oder der Erstellung von Entwürfen. Diese Vorteile lassen sich jedoch nur dann verantwortungsvoll nutzen, wenn eine sorgfältige Prüfung der Ergebnisse erfolgt und die Vertraulichkeit mandatsbezogener Informationen jederzeit gewahrt bleibt. Eine Beschäftigung mit den Grundlagen lohnt sich.

Der DAV bietet beispielsweise über die KI-Plattform ein niedrigschwelliges Format an, in dessen Rahmen sich Kolleginnen und Kollegen über die Fragen aus der praktischen Anwendung austauschen können. Die nächste Online-Veranstaltung findet am 22. Juni 2026 statt – kostenfrei für alle Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine.