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Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmen im LG, AG und OLG

Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 03. April 2022

Mit Ablauf des 2. April 2022 ist die bisherige Coronaschutzverordnung außer Kraft getreten. Es ist noch nicht abzusehen, welche Coronaschutz-Maßnahmen durch die Landesregierung ab dem 03.04.2022 erlassen werden. Jedoch wird dem Arbeitgeber durch die Neuregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits jetzt die Beurteilung überlassen, welche Infektionsschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und der tätigkeitsbezogenen Infektionsgefahren, weiterhin geboten sind.

Daher bleiben bis auf Weiteres alle bisher getroffenen Maßnahmen, insbesondere die Regelungen zum Abstand und der Pflicht zum Anlegen von Masken (also Abstand- und Maskenpflicht für alle Beschäftigten sowie für das rechtsuchende Publikum) sowie die Regelungen zur Telearbeit für das Landgericht Köln sowie Oberlandesgericht Köln zunächst bestehen.