Netzwerktreffen Insolvenzrecht

Netzwerkveranstaltung Insolvenzrecht – Thema: Krisenmandat

Das „Krisenmandat“ – Risiken in der Rechtsberatung minimieren

Sehr herzlich lädt Sie der Ausschuss Insolvenzrecht des Kölner Anwaltverein zu seiner Netzwerk-Veranstaltung ein:

Datum:           28. Februar 2024

Uhrzeit:          19:00 Uhr

Ort:                  Brauhaus Pütz

Thema:           Das „Krisenmandat“ – Risiken in der Rechtsberatung minimieren

Referent:        Rechtsanwalt Dr. jur. Nils Ahrens, Aachen

 

Während ein erfolgreicher Turnaround den Unternehmer belohnt, stehen Rechtsberater vor immer komplexeren Risiken, wenn der Mandant letztlich doch einen Insolvenzantrag stellen muss. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2023 (Az. IX ZR 56/22 ) trägt dazu bei, die Rechtsberaterhaftung weiter zu verschärfen, indem der Schutzbereich für Geschäftsführer erweitert wird. Zusätzlich droht die Gefahr einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von bereits erhaltenen Beraterhonoraren.  In einer Zeit, in der viele Unternehmen auf schwankendem Terrain navigieren, müssen Rechtsberater nicht nur Chancen auf hohe Beraterhonorare erkennen, sondern auch die Risiken genau verstehen und managen.

 

Die Veranstaltung richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie an alle jungen Anwältinnen und Anwälte.

Selbstverständlich sind darüber hinaus alle an diesem Thema Interessierte bei unserer Veranstaltung herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Einen ersten Überblick zur Thematik soll die folgende kurze Zusammenfassung bieten:

1. Zivilrechtliche Haftung wegen fehlender Hinweis- und Warnpflichten

Rechtsberater, die versäumen, auf die Insolvenzantragspflicht hinzuweisen, setzen sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus. Der Insolvenzverwalter kann gegen den Geschäftsführer klagen, und dieser kann seinerseits Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsberater geltend machen. Selbst wenn der Mandantenvertrag mit dem Unternehmen und nicht direkt mit dem Geschäftsführer abgeschlossen wurde, können Schadensersatzansprüche gemäß der neusten BGH-Entscheidung aufgrund der Schutzwirkungen zugunsten Dritter bestehen. Ein vermeintlich lukratives Mandat kann sich dann schnell in ein Fass ohne Boden verwandeln, insbesondere wenn die Schadensersatzforderungen die allgemeinen Versicherungssummen für Rechtsanwälte übersteigen.

2. Haftung wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung

Wenn Rechtsberater trotz Kenntnis der Insolvenzreife weiterarbeiten, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. In solchen Fällen wird dringend von einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung abgeraten, insbesondere dann, wenn der Unternehmer trotz der Hinweise auf die Insolvenzantragspflicht diesen nicht nachkommt.

3. Insolvenzanfechtungsrisiken der Rechtsberaterhonorare

Rechtsberater, die Unternehmen in der Krise begleiten, sind oft mit deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vertraut. Dies birgt nicht unerhebliche Risiken, da ein Insolvenzverwalter bereits gezahlte Honorare rückwirkend zurückfordern kann. Eine kluge und vorausschauende Herangehensweise kann solche Risiken allerdings minimieren.

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der Insolvenz – Teil 2

Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:

  • Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz?
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • neue BAG-Rechtsprechung zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Masseunzulänglichkeit
  • grobe Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
  • Massenentlassungsanzeige: Bestimmung der Betriebsgröße in der Insolvenz
  • Zulässigkeit eines „Null-Sozialplans“ außerhalb der Insolvenz?
Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der Insolvenz – Teil 1

Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:

  • Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz?
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • neue BAG-Rechtsprechung zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Masseunzulänglichkeit
  • grobe Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
  • Massenentlassungsanzeige: Bestimmung der Betriebsgröße in der Insolvenz
  • Zulässigkeit eines „Null-Sozialplans“ außerhalb der Insolvenz?
Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Mieterhöhung wegen Modernisierung nach dem Heizungsgesetz

Durch das Heizungsgesetz ist die Modernisierung seit 01.01.2024 in § 555b Nr. 1a und § 559e BGB erweitert worden. Wie insbesondere die neue Mieterhöhung in das bisherige System einzuordnen ist und welche Voraussetzungen gelten, stellt der Referent anhand von praktischen Beispielen dar.

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum WEG-Recht

Es wird die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht vorgestellt; insbesondere zu Änderungen durch das WeMOG (WEG-Reform, ab 01.12.2020 in Kraft getreten); zu den Themen Beschlussfassung über „Wirtschaftsplan“ und „Jahresabrechnung“, Streitwert bei Anfechtungsverfahren gegen Abrechnungsbeschluss, „Beschlusszwang“ für alle baulichen Veränderungen, Neues zur „Zweitbeschlussproblematik“, Anfechtungsfrist und Anfechtungsgegner nach neuem Recht, Prozessführungsbefugnis einzelner Eigentümer nach der Reform, Grundsatzurteil zur Beschlussersetzungsklage, aktuelle Rechtslage bei Zahlungsverfahren auf Hausgeld und „die Gemeinschaft als Träger des Verwaltungsmonopols“ nach neuem Recht.  Durch die Reform haben sich zum Teil einschneidende Änderungen für die anwaltliche Praxis und damit erhebliche Haftungsrisiken ergeben.

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Arbeitsunfähigkeit und Unterhalt! Was Sozial-, Familienrecht und Medizin dazu sagen! – Teil 2

Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Arbeitsunfähigkeit und Unterhalt! Was Sozial-, Familienrecht und Medizin dazu sagen! – Teil 1

Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?