Der Vortrag befasst sich mit den Neuerungen im nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht sowie im steuerlichen Verfahrensrecht. Das Jahressteuergesetz 2022 brachte Änderungen für das Unternehmenssteuerrecht unter anderem in den Bereich des Bilanzsteuerrechts, der Körperschaftsteuer oder der Grunderwerbsteuer mit sich. Durch das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 Richtlinie wurde neben einer Meldepflicht für die Betreiber digitaler Plattformen die Abgabenordnung geändert. Letztgenannte Änderungen bringen zahlreiche Verschärfungen etwa bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation oder den Berichtigungspflichten mit sich. Die wesentlichen Änderungen werden im Rahmen des Vortrags beleuchtet. Zudem bietet der Vortrag einen Überblick über aktuelle Entscheidungen des BFH zum nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht.
Schwerpunkte:
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- Gesetzliche Neuerungen im Unternehmenssteuerrecht
- Änderungen durch das Gesetz zu Umsetzung der DAC 7 Richtlinie
- Aktuelle Rechtsprechung des BFH zum nationalen und internationalen Ertragssteuerrecht
Der Referent führt Sie praxisnah in die Welt der Besteuerung der Kryptowährungen im Privatvermögen ein. Er wird aufzeigen, wie eine zutreffende Deklaration der Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung erfolgt und wie ggfs. nachträglich straffrei eine zutreffende Besteuerung hergestellt werden kann.
Schwerpunkte:
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- Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowährungen (Trading/Swap)
- Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen
- Abgrenzung zum gewerblichen Handel mit Kryptowährungen
- Verfahrensrechtliche Hinweise
- Steuerstrafrechtliche Hinweise
Mit der Neuregelung des CO₂KostAufG entstehen neue Pflichten für Vermieter und Rechte für Mieter einschließlich eines weiteren Kürzungsrechts der Heizkostenabrechnung im Hinblick auf die Umlage der Co2-Bepreisung. Der Vortrag erläutert Zweck, Inhalt sowie praktische Umsetzung der Neuregelungen und stellt zudem die handwerklichen Fehler bei der Gesetzesfassung sowie deren Auswirkungen für die Praxis dar.
Als Anwälte/Anwältinnen und als Mediatoren/Mediatorinnen erleben wir täglich die intensive Auseinandersetzung mit einem Gegenüber: Ein ‘do ut des‘ mit gewinnen, verlieren und Kompromisse schließen. Im Seminar wird versucht, sich diesem Geben und Nehmen von der schauspielerischen Seite zu nähern. Dabei wird auch das Spiel mit dem Hoch- und Tiefstatus Teil der praktischen Übungen sein.
Als Anwälte/Anwältinnen und als Mediatoren/Mediatorinnen erleben wir täglich die intensive Auseinandersetzung mit einem Gegenüber: Ein ‘do ut des‘ mit gewinnen, verlieren und Kompromisse schließen. Im Seminar wird versucht, sich diesem Geben und Nehmen von der schauspielerischen Seite zu nähern. Dabei wird auch das Spiel mit dem Hoch- und Tiefstatus Teil der praktischen Übungen sein.
Anwältinnen und Anwälte gibt es wie Sand am Meer – im jeweiligen Fachbereich gibt es je nach Stadt und Region mal mehr, mal weniger Wettbewerb. Umso wichtiger ist es, sich im Wettbewerb unter Kolleginnen und Kollegen zu behaupten und bestenfalls aus der Masse herauszustechen – im Positiven versteht sich. Aber wie gelingt das? Wie wird man nicht nur als Experte oder Expertin wahrgenommen, sondern auch als Beraterpersönlichkeit? Wie gelingt es, als Person zur Marke und damit wiedererkennbar und erinnerbar zu werden – als Selbstständig(r) oder in der Anstellung, in der externen Kommunikation wie auch hausintern?
Was „Personal Branding“ für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genau ist und wie es auch Ihnen gelingt, zur Marke zu werden, verrät RAin Pia Löffler in ihrem Vortrag zum Personal Branding – wie immer mit vielen plastischen Beispielen.
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp geht in seinem Vortrag der Frage nach, welche Rolle Virtual Reality-Technologie in Gerichtsverfahren spielen könnte und welche prozessualen Spannungsfelder entstehen könnten. Dazu werden zunächst mögliche Darstellungsformen in Virtual Reality (und Augmented Reality) vorgestellt und von polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren berichtet, in denen VR in Deutschland und international schon eingesetzt wurde.
So nutzte jüngst das Landgericht Kaiserslautern VR-Technologie in dem Strafverfahren wegen der sog. „Polizisten-Morden von Kusel“. Durch ein vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Bundeskriminalamt erstelltes 3D-Modell wurde der Tatort virtuell begehbar gemacht, von dem Vorsitzenden Richter per VR-Brille im Gerichtssaal eingesehen und für die anderen Verfahrensbeteiligten auf eine Leinwand übertragen. Der Vorsitzende Richter wird in den Medienberichten hinsichtlich der Darstellung des Tatorts in VR mit den Worten zitiert: „Das ist Wahnsinn.“
Der Vortrag befasst sich mit der vom BGH beim Ehegattenunterhalt eröffneten Möglichkeit, bei gehobenen Einkünften im erweiterten Umfange Quotenunterhalt zu verlangen. Die konkrete Bedarfsberechnung ist damit obsolet geworden, zumal den Unterhaltsberechtigten ein Wahlrecht zusteht. Letztlich hängt der Erfolg von der Darlegungs- und Beweislast ab, die durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden muss. Beim Kindesunterhalt führt die Düsseldorfer Tabelle mit den erweiterten Einkommensgruppen zu Rechtnachteilen des Kindes, wenn erhöhter Elementarbedarf gegeben ist.
Schwerpunkte:
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- Abgrenzung Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsberechnung
- Wahlrecht
- Darlegungs- und Beweislast
- Gestaltung des Auskunftsverfahrens
- Bedeutung des Mehrbedarfs in Abgrenzung zum erhöhten Elementarbedarf
Der Vortrag befasst sich mit der vom BGH beim Ehegattenunterhalt eröffneten Möglichkeit, bei gehobenen Einkünften im erweiterten Umfange Quotenunterhalt zu verlangen. Die konkrete Bedarfsberechnung ist damit obsolet geworden, zumal den Unterhaltsberechtigten ein Wahlrecht zusteht. Letztlich hängt der Erfolg von der Darlegungs- und Beweislast ab, die durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden muss. Beim Kindesunterhalt führt die Düsseldorfer Tabelle mit den erweiterten Einkommensgruppen zu Rechtnachteilen des Kindes, wenn erhöhter Elementarbedarf gegeben ist.
Schwerpunkte:
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- Abgrenzung Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsberechnung
- Wahlrecht
- Darlegungs- und Beweislast
- Gestaltung des Auskunftsverfahrens
- Bedeutung des Mehrbedarfs in Abgrenzung zum erhöhten Elementarbedarf