Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Ehegatten- und Kindesunterhalt bei gehobenen Einkünften – Teil 1

04.05.2023  10:30 - 11:30 Uhr  Ballsaal C (EG)

Der Vortrag befasst sich mit der vom BGH beim Ehegattenunterhalt eröffneten Möglichkeit, bei gehobenen Einkünften im erweiterten Umfange Quotenunterhalt zu verlangen. Die konkrete Bedarfsberechnung ist damit obsolet geworden, zumal den Unterhaltsberechtigten ein Wahlrecht zusteht. Letztlich hängt der Erfolg von der Darlegungs- und Beweislast ab, die durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden muss. Beim Kindesunterhalt führt die Düsseldorfer Tabelle mit den erweiterten Einkommensgruppen zu Rechtnachteilen des Kindes, wenn erhöhter Elementarbedarf gegeben ist.

Schwerpunkte:

    • Abgrenzung Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsberechnung
    • Wahlrecht
    • Darlegungs- und Beweislast
    • Gestaltung des Auskunftsverfahrens
    • Bedeutung des Mehrbedarfs in Abgrenzung zum erhöhten Elementarbedarf