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Erreichbarkeit von Gerichtsvollziehern über eBO

Seit dem 27.06.2023 sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Köln über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach (eBO) adressierbar. Es besteht daher die Möglichkeit, einen Auftrag zur Zustellung oder Zwangsvollstreckung sowie Sachstandsanfragen unmittelbar an die Angehörigen des Gerichtsvollzieherdienstes zu richten. Über das eBO besteht ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 ZPO.

Seit einigen Wochen ist ein besonders hohes Aufkommen von elektronischen Eingängen für den Gerichtsvollzieherdienst auf der hiesigen Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu verzeichnen, was bedauerlicherweise zu einer erheblichen Verzögerung der Weiterleitung von Eingängen führte. Um in diesem Bereich ein wenig Entlastung zu schaffen, wird um eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Gerichtsvollzieherdienst gebeten. Diese führt auch auf Ihrer Seite zu einer Beschleunigung der Angelegenheit, da die Zuordnung und Weiterleitung über die hiesige Verteilerstelle entfällt.

Eine Recherche hinsichtlich der Zuständigkeit kann auf der Internetseite der jeweiligen Amtsgerichte vorgenommen werden, hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/gerichtsvollzieher/index.php.

Die dort ermittelten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind sodann unter ihren Namen und der Geschäftsanschriften im eBO-Adressbuch zu finden. Im Abwesenheitsfall wird eine automatische Weiterleitung des Postfachs an den oder die jeweilige Vertreter/in eingerichtet.

Information vom Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Dumke

Köln 20.11.2023