KFBAV

Einladung zum KFBAV-Vortrag: Auslegung von Versorgungszusagen

Nach mehr als zweijähriger pandemiebedingter Unterbrechung wird die Vortragsreihe im Rahmen des KFBAV fortgesetzt, um aktuelle Entwicklungen der betrieblichen Altersversorgung zu beleuchten. In der Praxis bereitet die Auslegung von Versorgungszusagen immer wieder Probleme. Das aktuelle Forum soll sich schwerpunktmäßig mit den für die Praktiker wichtigsten Fragen beschäftigen. Licht ins Dunkel wird

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard)

mit seinem Vortrag zu dem Thema

Auslegung von Versorgungszusagen
– Grundsätzliche Gedanken und aktuelle Hinweise –

bringen, der erfreulicherweise für diese Veranstaltung gewonnen werden konnte.

Prof. Dr. Gregor Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn und Mit-Herausgeber des Werkes „Praxiswissen Betriebliche Altersversorgung“. Er wird schwerpunktmäßig die Grundzüge der Auslegung von Versorgungszusagen und die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich darstellen.

Die Veranstaltung findet statt am

Dienstag, 27. September 2022 um 17.00 Uhr
im Senatssaal des Oberlandesgerichts Köln,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

Im Anschluss an den Vortrag besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion. Nach der Veranstaltung wird herzlich zu einer Erfrischung und zum Gedankenaustausch eingeladen.

Bitte achten Sie mit Blick auf mögliche pandemiebedingte Zugangsbeschränkungen auf etwaige Hinweise, die Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Köln einsehen können.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in die Teilnehmerliste ausgestellt werden.

 

Laden Sie hier das Einladungsschreiben und das Formular für Ihre Anmeldung herunter.