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E-Rechnungspflicht startet am 1. Januar 2025

Zum Jahreswechsel fällt der Startschuss für die Pflicht zur elektronischen Rechnung (Wachstumschancengesetz – Art. 23, BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024).
Diese betrifft alle Anwältinnen und Anwälte, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß und mit verschiedenen Übergangsfristen.

 

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